Urlaub nehmen bei Störung
Moin . Eine Frage hab ich. Unser Betrieb hatte Stromausfall durch einen technischen Defekt. Eine Schicht wurde nach Hause geschickt. Da ich unseren Betrieb kenne weiß ich das die MA dafür einen Tag Urlaub nehmen müssen. Ich glaube nicht das es rechtens ist. Der Mitarbeiter ist ja nicht schuld und war zum Arbeitsbeginn da. Was meint ihr?
Community-Antworten (7)
22.12.2017 um 12:42 Uhr
22.12.2017 um 13:57 Uhr
Schau doch mal unter dem Stichwort "Annahmeverzug" (Bürgerliches Gesetzbuch)
22.12.2017 um 15:34 Uhr
Die durch Stromausfall eingetretene Betriebsstörung ist ausschließlich der Sphäre des Arbeitgebers zuzuordnen. In diesem Fall behält der AN nach §615 BGB seinen Anspruch auf Arbeitslohn, ohne das er zur Nacharbeit der nicht abgeleisteten Arbeitsstunden verpflichtet werden kann.
22.12.2017 um 17:29 Uhr
Danke für eure Hilfe.
23.12.2017 um 14:31 Uhr
Wichtig ist wie die Mitarbeiter reagiert haben. Wenn ihnen gesagt wurde „geht nach Haus, heute kann hie nicht gearbeitet werden“ ist das Annahmeverzug. Würde aber gesagt „nehmt heute Urlaub, heute kann nicht gearbeitet werden“ und die AN haben nicht widersprochen und aktiv die Arbeit angeboten sieht es anders aus.
23.12.2017 um 15:34 Uhr
"Würde aber gesagt „nehmt heute Urlaub, heute kann nicht gearbeitet werden“ und die AN haben nicht widersprochen und aktiv die Arbeit angeboten sieht es anders aus."
Durch das Erscheinen auf der Arbeit wurde jawohl die Arbeit angeboten.
23.12.2017 um 15:39 Uhr
„Wichtig ist wie die Mitarbeiter reagiert haben. „ Dieses interessiert hier nur insofern, wie ein AG nicht berechtigt ist, sich zum persönlichen Vorteil aus seiner Fürsorgepflicht (die hier auch Vermögenswerte beinhaltet) stiehlt, um damit das Betriebsrisiko auf die bei ihm abhängig beschäftigten abzuwälzen.
Sehr wichtig ist auch, dass hier alle erkennen, dass auch kurz vor Weihnachten hier jemand herumgeistert, der andere davon überzeugen will, dass auch eine Gurke wie eine Banane schmeckt.
Denn die Aufhebung der Arbeitspflicht bedeutet gleichzeitig einen Verzicht auf das ansonsten zwingende Angebot der Arbeitsleistung (BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 13).
Und um nichts anderes handelt es sich hier bei der Mitteilung durch den AG.
Verwandte Themen
Störung des Betriebsfrieden
ÄlterHallo Ab wann kann man von der Störung des Betriebsfriedens ausgehen, die zu einer Kündigung führen könnte? In unserem Krankenhaus gibt es einen Kollegen der seine Pflichten aber auch seine Rechte seh
Behinderung der Betriebsratstätigkeit
ÄlterHallo zusammen, seit mehreren Jahren kämpft der Betriebsrat in unsere Firma für alle möglichen Rechte, Mitbestimmung, Information, Beteiligung, und, und und. Der Betriebsrat wird ständig übergangen un
Betriebsfrieden: Störung
ÄlterHallo, bei uns hat im Jahre WXYZ ein Umstrukturierungsprozess stattgefunden. Im ganzen Jahr WXYZ fand nur eine Betriebsversammlung und zwar vor dem Umstrukturierungsprozess statt. Als ich Mitgli
Ruhezeitreglung
ÄlterFolgendes: In der Nacht bin ich um 4:00 Uhr zur einer Störung rausgerufen worden, diese habe ich dann ausgeführt bis 8:30 Uhr dann war der Fehler behoben. Anschließend bin ich nach Hause gefahren und
Urlaub nach dem Nachtdienst
ÄlterHallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20