Erstellt am 15.07.2008 um 12:50 Uhr von Petrus
@turnschuh:
"Stromausfall auf betrieblicher Seite" gehört zum Betriebsrisiko. Die Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko ist in § 615 BGB geregelt. Die MA sind zu bezahlen, als ob sie gearbeitet hätten. Die Zeit ist nicht nachzuarbeiten.
Die Höhe der Bezahlung dürfte sich wie im Krankheits- und urlaubsfall nach dem Durchschnitt der letzten Monate richten.
Erstellt am 15.07.2008 um 20:42 Uhr von DonJohnson
Was Petrus sagt, stimmt soweit, es sei denn ihr habt eine BV über Arbeitszeit, Flexible arbeitszeit oder Gleitzeit, in der etwas anders geregelt ist (dass solche Fehlstunden Auf das Konto geschrieben werden).
Erstellt am 16.07.2008 um 18:28 Uhr von waschbär
@ Laufschuh,
Der § 615 BGB greift ! Der Ag muss dafür Zahlen,die ANs haben ja ihr Arbeit angeboten und der Dienst an diesen Tage war ja schon geregelt.
p.s ich hoffe du hast keine Käsefüsse, Waschbären sind da sehr sensibel