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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stromausfall Mitarbeiter wurden nach Hause geschickt - Wer kommt für die Zeit auf?

L
Laufschuh
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir hatten Stromausfall amTrafo auf Betrieblicher Seite,die Mitarbeiter wurden nach hause geschickt. Wer kommt für die Zeit auf? Und was ist mit dem Leistungslohn der nicht erreicht werden konnte. Ich muß mich morgen mit dem AG zu diesem Themen auseinanderzetzen und bin für jeden Hnweis dankbar.

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Community-Antworten (3)

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Petrus

15.07.2008 um 14:50 Uhr

@turnschuh: "Stromausfall auf betrieblicher Seite" gehört zum Betriebsrisiko. Die Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko ist in § 615 BGB geregelt. Die MA sind zu bezahlen, als ob sie gearbeitet hätten. Die Zeit ist nicht nachzuarbeiten. Die Höhe der Bezahlung dürfte sich wie im Krankheits- und urlaubsfall nach dem Durchschnitt der letzten Monate richten.

D
DonJohnson

15.07.2008 um 22:42 Uhr

Was Petrus sagt, stimmt soweit, es sei denn ihr habt eine BV über Arbeitszeit, Flexible arbeitszeit oder Gleitzeit, in der etwas anders geregelt ist (dass solche Fehlstunden Auf das Konto geschrieben werden).

W
Waschbär

16.07.2008 um 20:28 Uhr

@ Laufschuh,

Der § 615 BGB greift ! Der Ag muss dafür Zahlen,die ANs haben ja ihr Arbeit angeboten und der Dienst an diesen Tage war ja schon geregelt.

p.s ich hoffe du hast keine Käsefüsse, Waschbären sind da sehr sensibel

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