Hallo zusammen,
seit mehreren Jahren kämpft der Betriebsrat in unsere Firma für alle möglichen Rechte, Mitbestimmung, Information, Beteiligung, und, und und. Der Betriebsrat wird ständig übergangen und angelogen. Von vertrauensvolle Zusammenarbeit keine Spur. Schreiben mit der bitte die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates künftig nicht mehr zu missachten haben auch keine Besserung gebracht. Das was das Fass zum überlaufen gebracht hat war folgendes: Der Betriebsrat hat angefragt was für Maßnahmen in Bezug auf Coronavirus vorgesehen sind. Dem Betriebsrat wurde mitgeteilt, das im Moment keine vorgesehen wären. Der Betriebsrat hat aber davon erfahren das hintenrum schon Gespräche mit dem Betriebsarzt und Fachkraft für Sicherheit geführt wurden sowie auf dessen Anweisung Atemschutzmasken bestellt wurden. Der Betriebsrat hat ja beim Arbeit- und Gesundheitsschutz Mitbestimmung und muss beteiligt werden. Das wurde erneut (Betonung auf erneut) missachtet. Der Betriebsrat wurde sogar angelogen, da es ja gefragt hatte und ihm versichert wurde es wären keine Maßnahmen vorgesehen. Als der AG damit konfrontiert wurde, hat man versucht sich raus zu reden. Daraufhin hat der Betriebsrat eine Aufforderung zur Unterlassung der Störung und Behinderung der Betriebsratstätigkeit (§ 78 Satz 1 BetrVG mit einem Hinweis auf § 119 ) zusammengefasst und an die Geschäftsleitung gesendet. Der Begriff der Störung bzw. Behinderung in § 78 Satz 1 BetrVG ist sehr weitreichend. Er umfasst jede unzulässige Störung und Erschwerung der Betriebsratsarbeit. Es ist also alles verboten, was die Betriebsratsarbeit in unzulässiger Weise erschwert oder stört. Eine Störung oder Behinderung der Betriebsratstätigkeit kann sowohl durch ein aktives Tun als aber auch, soweit ein Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht besteht, durch ein Unterlassen erfolgen. Die Geschäftsleitung hat die Aufforderung als Drohung aufgefasst und möchte jetzt das sich der Betriebsrat dafür entschuldigt. Was meint Ihr dazu?