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Ruhezeitreglung

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Veltinsarena
Feb 2019 bearbeitet

Folgendes: In der Nacht bin ich um 4:00 Uhr zur einer Störung rausgerufen worden, diese habe ich dann ausgeführt bis 8:30 Uhr dann war der Fehler behoben. Anschließend bin ich nach Hause gefahren und habe die normalen Arbeitsstunden 8,5 Std bzw.6,5 Std auf mein Ruhephase Konto geschrieben. Jetzt will mir der Arbeitgeber, aber diese Stunden nicht bezahlen, ( Ruhestunden) er sagt ich hätte auch von 4:00 Uhr an durcharbeiten können und drei Stunden eher gehen können. Ist das richtig ?

Nochmal zur Rechnung: Normale Arbeitszeit 7:00-15:30 (+30min) 8,5 Std Störung von 04:00-07:00=3 Überstunden Störung 07:00 -08:30 = 1,5 Normale Arbeitszeitstunden 8:30-15:30 Uhr Ruhephasenstunden

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Community-Antworten (9)

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krambambuli

18.09.2018 um 17:00 Uhr

geleistete Arbeit muss er auch bezahlen. Ob dabei gegen gesetzliche Regelungen verstoßen wurde, spielt dabei keine Rolle.

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rtjum

18.09.2018 um 17:08 Uhr

was steht denn in euren Vereinbarungen dazu und was ist unter Ruhestunden zu verstehen?

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Veltinsarena

18.09.2018 um 17:17 Uhr

Eigentlich sind Ruhestunden 11 Std nach jedem Einsatz. Ich habe 7 Tage Rufbereitschaft und zwar immer von Mo-Do ab 16:00 Uhr bis 07:00 Uhr Freitag ab 13:00 Uhr Sa-So 24 Std Bis jetzt habe ich es immer so verstanden, sobald ich einen Einsatz habe muss ich raus zb. 22:00 -01:00 Uhr (sind drei Stunden), ab jetzt müssen 11 Stunden Ruhezeit eigehalten werden so steht es im Arbeitsschutzgesetzt. 01:00 + 11 Stunden wäre 12:00 Uhr Dienstbeginn die normale Arbeitszeit 7:00Uhr - 12:00 Uhr wäre dann Ruhezeit um auf die 11 Stunden zu kommen.

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rtjum

18.09.2018 um 18:05 Uhr

Habt ihr einen Betriebsrat und habt ihr eine Betriebsvereinbarung dazu?

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Pjöööng

18.09.2018 um 18:43 Uhr

Es ist das Arbeitszeitgesetz und nicht das Arbeitsschutzgesetz.

Anspruch auf eine 11stündige ununterbrochene Ruhezeit besteht jeweils zwischen zwei Arbeitstagen. Wenn die Arbeitszeit um 15:30 geendet hat und um 4:00 zu einer Störung gerufen wurde, dann lagen zwischen dem Ende der Arbeitszeit und der Störung durch die Störung 12,5 Stunden. Das sind definitiv mehr als 11 Stunden.

Da die Entstörung dann bis in die normale Arbeitszeit hineinging, denke ich dass die Argumentation des Arbeitgebers nicht völlig an den Haaren herbeigezogen ist.

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rtjum

19.09.2018 um 10:22 Uhr

sehe ich wie Pjöööng (Mensch wat viele ö's...). Daher meine Frage nach BR und BV, evtl ist das dort ja besser für die AN geregelt

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Veltinsarena

19.09.2018 um 11:52 Uhr

Ok, dann verstehe ich es so. Da ich die 11 Stunden Ruhezeit gehabt habe,hätte ich die 8,5 Std arbeiten müssen. Jetzt so im nachhinein kann ich das nachvollziehen. Wäre ich aber um 2:00 Uhr in der Nacht rausgerufen worden wären es von 16:00 Uhr bis 2:00 Uhr keine 11 Std Ruhezeit gewesen dann wäre es richtig. (Ich bin beschäftigt bei einer Stadt in NRW)

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Pjöööng

19.09.2018 um 12:18 Uhr

So isses (abgesehen davon dass ich mir nicht mehr ganz sicher bin wann Dienstende bei Dir ist , 15:30 oder 16.00. Aber letztendlich ist das für die Frage hier egal.

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Veltinsarena

19.09.2018 um 12:26 Uhr

16:00 Uhr inklusive 30min Mittagspause

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