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Betriebsfrieden: Störung

A
abMcNHSo
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo,

bei uns hat im Jahre WXYZ ein Umstrukturierungsprozess stattgefunden. Im ganzen Jahr WXYZ fand nur eine Betriebsversammlung und zwar vor dem Umstrukturierungsprozess statt.

Als ich Mitglieder des Betriebsrates darauf angesprochen habe, erhielt ich als Antwort, dass der Betriebsrat dafür da sei den Betriebsfrieden zu wahren.

Der Betriebsrat hat in dem Jahr WXYZ weder die vorgeschriebenen Betriebsversammlungen, noch die zusätzlichen Betriebsversammlungen, die ihm aus besonderen Gründen zugestanden hätten, durchgeführt.

Dazu habe ich nachfolgende Fragen:

  • Was kann ein einzelner Mitarbeiter daran ändern, wenn der Betriebsrat die vorgeschriebene Anzahl von Betriebsversammlungen nicht einberuft?

  • Stellt es bereits eine Störung des Betriebsfriedens dar, wenn ein einzelner Mitarbeiter bezüglich der Arbeit des Betriebsrates wegen nicht durchgeführter Betriebsversammlungen seine Unzufriedenheit darüber im Unternehmen öffentlich kund tut?

  • Was ist überhaupt eine Störung des Betriebsfriedens?

§ 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen

(1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Liegen die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vor, so hat der Betriebsrat in jedem Kalenderjahr zwei der in Satz 1 genannten Betriebsversammlungen als Abteilungsversammlungen durchzuführen. Die Abteilungsversammlungen sollen möglichst gleichzeitig stattfinden. Der Betriebsrat kann in jedem Kalenderhalbjahr eine weitere Betriebsversammlung oder, wenn die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vorliegen, einmal weitere Abteilungsversammlungen durchführen, wenn dies aus besonderen Gründen zweckmäßig erscheint.

2.61508

Community-Antworten (8)

G
gironimo Akzeptiert

08.06.2014 um 19:44 Uhr

Nach § 104 BetrVG insbesondere: ....grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen....

aber natürlich auch Schlägereien, Leute aufhetzen usw.

Jedenfalls nicht: Sein Recht einfordern oder den BR aus den Winterschlaf erwecken.

W
wischwasch

08.06.2014 um 13:37 Uhr

Das ist keine Störung des Betriebsfriedens sondern eine Amtspflichtsverletzung (siehe § 23 BetrVG).

Was kann der einzelne AN tun? Das steht im § 43 Abs. 4 BetrVG - zur Gewerkschaft gehen.

"Auf Antrag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft muss der Betriebsrat vor Ablauf von zwei Wochen nach Eingang des Antrags eine Betriebsversammlung nach Absatz 1 Satz 1 einberufen, wenn im vorhergegangenen Kalenderhalbjahr keine Betriebsversammlung und keine Abteilungsversammlungen durchgeführt worden sind."

P
polybär

08.06.2014 um 14:34 Uhr

@abMcNHSo, stell dich selber zur Wahl und mache es so wie es sein muss oder gehe deiner anzeige pflicht nach und gewerkschaft anfragen.aber auch hier wird weder das eine noch das andre passiren weil nur wieder ein troll beitrag ist, wie ich darauf komme mal überlegen...

O
Orion

08.06.2014 um 15:11 Uhr

Da wirst Du wohl recht haben. Zumal er sich beim Weiterlesen die Antwort selbst hätte geben können. Es sei denn, ihm ist bei dieser Idee selbst so schlecht geworden, dass er sich übergeben musste und der ganze Mist dann die Seite versaut hat……

A
abMcNHSo

08.06.2014 um 19:01 Uhr

Das ist kein troll-Beitrag, sondern nur ein Beispiel trauriger Betriebsrats-Realität, dass ein Mitarbeiter, der die Arbeit des Betriebsrats einfordert in die Nähe der Störung des Betriebsfriedens gestellt wird. Das ist zugegebenermaßen ein unangenehmes Thema, das den einen oder anderen vielleicht peinlich berührt.

Aber zurück zum eigentlichen Thema: Was fällt eigentlich überhaupt unter Störung des Betriebsfriedens?

P
polybär

09.06.2014 um 00:59 Uhr

gironimo i???????????? traurig ist das schon

A
AlterMann

09.06.2014 um 18:58 Uhr

Ich vermute mal, der BR ist gerade erst gewählt worden. Selbst wenn er aus exakt den selben Leuten besteht wie vorher, kann man ihm jetzt kaum die Pflichtverletzungen des alten BR ankreiden. Da wäre die Zeit vor der Wahl deutlich besser gewählt gewesen. Aber Kontakt zur gewerkschaft würde ich auf jeden Fall schon mal aufnehmen. Die brauchen schließlich auch manchmal Zeit, bis sie in die Gänge kommen. Vielleicht wirst Du ja auch Vertrauensmann/frau? So ein Mandat könnte einen kleinen Hebel geben. Kostet natürlich alles erstmal viel persönliches Engagement.

A
abMcNHSo

09.06.2014 um 23:00 Uhr

Herzlichen Dank für Deine Tipps!!!! Ich werde sie mir zu Herzen nehmen und meine weitere konstruktive Arbeit für mehr Meinungsvielfalt und weniger Gehirnwäsche fortführen.

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