Hallo,

bei uns hat im Jahre WXYZ ein Umstrukturierungsprozess stattgefunden. Im ganzen Jahr WXYZ fand nur eine Betriebsversammlung und zwar vor dem Umstrukturierungsprozess statt.

Als ich Mitglieder des Betriebsrates darauf angesprochen habe, erhielt ich als Antwort, dass der Betriebsrat dafür da sei den Betriebsfrieden zu wahren.

Der Betriebsrat hat in dem Jahr WXYZ weder die vorgeschriebenen Betriebsversammlungen, noch die zusätzlichen Betriebsversammlungen, die ihm aus besonderen Gründen zugestanden hätten, durchgeführt.

Dazu habe ich nachfolgende Fragen:

- Was kann ein einzelner Mitarbeiter daran ändern, wenn der Betriebsrat die vorgeschriebene Anzahl von Betriebsversammlungen nicht einberuft?

- Stellt es bereits eine Störung des Betriebsfriedens dar, wenn ein einzelner Mitarbeiter bezüglich der Arbeit des Betriebsrates wegen nicht durchgeführter Betriebsversammlungen seine Unzufriedenheit darüber im Unternehmen öffentlich kund tut?

- Was ist überhaupt eine Störung des Betriebsfriedens?


§ 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen

(1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Liegen die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vor, so hat der Betriebsrat in jedem Kalenderjahr zwei der in Satz 1 genannten Betriebsversammlungen als Abteilungsversammlungen durchzuführen. Die Abteilungsversammlungen sollen möglichst gleichzeitig stattfinden. Der Betriebsrat kann in jedem Kalenderhalbjahr eine weitere Betriebsversammlung oder, wenn die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vorliegen, einmal weitere Abteilungsversammlungen durchführen, wenn dies aus besonderen Gründen zweckmäßig erscheint.