Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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- Vereinbarung über mitbestimmungs- und zuschlagspflichtige Mehrarbeit (Freizeitausgleich oder Vergütung der Zuschläge immer am Monatsende)
- Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Errichtung von neuen Teilzeitarbeitsplätzen
- Stellenausschreibung für freie Arbeitsplätze in der Teilzeitarbeit (§ 7 Abs. 1 TzBfG)
- Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Arbeitszeitverlängerung oder -kürzung einer Teilzeitkraft geht
- Ersatzkraft in der Teilzeitarbeit bereit halten, falls ein in Teilzeit Beschäftigter zu einer Vollzeitkraft umgewandelt wird
- Förderung von Teilzeitarbeit durch den Arbeitgeber
- Hinweis auf Benutzung der geltenden Bestimmungen von Vollzeitkräften auch für Teilzeitkräfte (Fortbildung, Urlaub, Sonderzahlungen usw.)
- Die Teilzeitkraft hat das Recht auf Rückkehr auf einen gleichermaßen Vollzeitarbeitsplatz
- Regelung bei jeder in Teilzeit beschäftigten Person Grundsätze, wie Pausenregelung, Dauer/Lage der Teilzeitarbeit, Verteilung auf einzelne Wochentage usw.
- Der Betriebsrat informiert das Unternehmen über Teilzeitarbeit (§ 7 Abs. 3 TzBfG)
- Arbeitsplatzteilung (Job-Sharing) und Arbeit auf Abruf (Kapovaz) sind keine Formen der Teilzeitarbeit und zählen nicht dazu
- Keine Benachteiligung oder Diskriminierung von Teilzeitkräften (§ 4 TzBfG)
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