SGB 2 - § 4 Leistungsformen
(1) Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden erbracht in Form von
- 1.
- Dienstleistungen,
- 2.
- Geldleistungen und
- 3.
- Sachleistungen.
(1) Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden erbracht in Form von