Aufnahme von Sozialplanverhandlungen

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Aufnahme von Sozialplanverhandlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der seit Monaten anhaltenden Verschlechterung der Geschäftssituation haben Sie in der letzten Zeit zahlreiche Kündigungen ausgesprochen. Diese haben eine Anzahl erreicht, dass wir darin eine langfristig angelegte Betriebsänderung sehen, die sich in einer stufenweisen Verringerung der Belegschaft zeigt.

Die Voraussetzungen des § 112a BetrVG sind erfüllt, somit kann der Betriebsrat den Abschluss eines Sozialplans erzwingen.

Von den bisher […] Arbeitnehmern im Unternehmen wurden bereits oder werden in naher Zukunft insgesamt […] Beschäftigte aus betrieblichen Gründen entlassen.

Hier die aktuelle Liste aller geplanten Kündigungen:

  • […] Arbeitnehmer zum […]
  • […] Arbeitnehmer zum […]
  • […] Arbeitnehmer zum […]
  • […] Arbeitnehmer zum […]

Dies stellt einen Personalabbau von insgesamt […] Prozent dar. Gemäß § 112a BetrVG zählen auch die Arbeitnehmer, die aus betrieblichen Gründen infolge eines Aufhebungsvertrags aus dem Betrieb ausgeschieden sind, zu den entlassenen Arbeitnehmern. Somit kommen die im genannten Zeitraum ausgeschiedenen […] Arbeitnehmer noch dazu, also zuzüglich […] Prozent.

Damit liegt der Personalabbau oberhalb der in § 112a Abs. 1 Nr. 1 BetrVG verlangten Prozentzahl von Entlassungen.

Aus diesem Grund fordern wir Sie hiermit auf, innerhalb der nächsten 14 Tage einen Gesprächstermin zu unterbreiten, so dass wir baldmöglichst in die Verhandlungen über den Abschluss eines Sozialplans eintreten können. Falls Sie innerhalb dieser Zeit keinen Vorschlag machen, gehen wir von einem Scheitern der Verhandlungen aus und werden gemäß § 112 Abs. 4 BetrVG die Einigungsstelle anrufen.

Wir hoffen sehr, dass sich im Verhandlungswege eine für alle Seiten befriedigende Lösung finden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender