W.A.F. LogoSeminare

Nicht bezahlte Überstunden

J
jangrossmann83
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Wir (neuer BR) sind von einigen Kollegen(Büro/versand) in Unserer FA. darüber informiert worden, dass es laut Ihres Arbeitsvertrags so geregelt ist das sie 30 Überstunden ansammeln können (AZK). Jede Stunde darüber wird nicht vergütet/abgebummelt also nicht ausbezahlt. Es ist (Unserer Meinung nach) auch wenn es im Arbeitsvertrag steht nicht rechtens. Und bei den restlichen Arbeitern können 75 stunden angesammelt werden. Oder es wird Ihnen alles bezahlt.... Kann mir jemand helfen..

603010

Community-Antworten (10)

P
Pickel

23.10.2017 um 20:36 Uhr

" Es ist (Unserer Meinung nach) auch wenn es im Arbeitsvertrag steht nicht rechtens."

Warum?

J
jangrossmann83

23.10.2017 um 20:58 Uhr

Gute frage.. Auch wenn ich eher auf ne Antwort gehofft habe. Naja ich würde das Gleichbehandlunggesetz anführen... Außerdem wird man für Arbeitsleistung pro stunde entlohnt. Und ich kann nichts finden das man für 0Euro arbeitet. Ich hab was ähnliches in mindestlohngesetz gefunden. Das besagt frei übersetzt Geld für arbeit auch bei Überstunden.Aber halt nix im normalen Arbeitsverhältnis.nix in ArbZG ect. und bin auch unerfahren. Und mit ner Antwort oder nen Schubs in die richtige Richtung wär mir echt geholfen.

K
kratzbürste

23.10.2017 um 21:02 Uhr

§ 612 BGB: Vergütung (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

P
Pjöööng

23.10.2017 um 21:26 Uhr

Man müsste schon die genaue Regelung kennen.

Sind die AN z.B. verpflichtet über diese 30 Stunden hinaus Mehrarbeit zu leisten?

J
jangrossmann83

23.10.2017 um 21:27 Uhr

Hmm ja hab ich auch schon gelesen. Bin kein Jurist.. ich weiß bloß nich wie ich stillschweigend Einbeziehen soll. Ist ja Vertraglich geregelt das ab der 31. Überstunden nicht mehr vergütet wird.. Hmm aber ich schreibs mir mal auf... Vielleicht kann man ja was draus machen. Thx

B
BRHamburg

23.10.2017 um 23:05 Uhr

Dann sollten die Kollegen halt nur 30 Stunden arbeiten.

C
Challenger

23.10.2017 um 23:41 Uhr

Viielleicht hilft das. Macht doch bezüglich der Überstunden und dem Arbeitszeitkonto von Euerem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs.1 Nr. 2+3 BetrVG Gebrauch

T
Tulpe

24.10.2017 um 09:37 Uhr

Gibt doch eine Einfache Antwort. Überstunden sind genehmigungspflichtig. Also einfach nicht genehmigen. Keine Zustimmung von Seiten des BR´s, keine Überstunden.

Gruß

K
krambambuli

24.10.2017 um 09:40 Uhr

Wozu gibt es den BR? Kollektivrecht hat Vorrang vor Individualrecht. Wenn der AG Mehrarbeitsstunden nicht bezahlt, stimmt der BR sie nicht mehr zu (oder/und kündigt eine eventuell bestehende alte BV).

M
merkur

24.10.2017 um 11:55 Uhr

Hallo jangrossmann83,

gewöhnlich werden solche Dinge in einem Tarif- oder Manteltarifvertrag geregelt. Oder man hat eine BV zu diesem Thema. Ich gehe mal davon aus, dass ihr weder tarifgebunden seid, noch dass es eine BV Überstundenregelung gibt. Ansonsten wäre es maßgebend, was hier steht und nicht was im AV steht.

Ansonsten kann ich mich nur der Meinung anschließen, dass es über die 30ste Stunde hinaus keine Überstunden mehr gibt. (Genehmigungspflicht des BR)

Es geht aus deinem Schreiben nicht hervor, ob ihr aus arbeitsorganisatorischen Gründen quasi gezwungen seid Mehrarbeit über die 30ste Stunde hinaus zu leisten oder ob euer Chef nur verhindern möchte, dass seine Mitarbeiter übermäßig viel Stunden "ansammeln".

Falls ersteres zutrifft, seid ihr ebenfalls in der Mitbestimmung.

Generell gilt, dass unbezahlte Überstunden, selbst wenn sie tarflich festgelgt sein sollten, immer bedenklich sind. Lies dir mal folgendes durch, vielleicht hilft es dir:

http://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/unbezahlte-ueberstunden-wann-sind-sie-zulaessig/04/

Ihre Antwort