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Angeordnete Überstunden - Gibt es eine gesetzliche Regelung, die besagt in welchen Zeiträumen Überstunden angeordnet werden können?

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mueslimix
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand genaueres zum Thema Überstunden sagen. In unserem Betrieb sind mal wieder Überstunden angeordnet worden. Diesen wurden zwar durch uns (BR Gremium ) zugestimmt, allerdings sind die MA wening begeistert und mir kann meine Fragen nicht wirklich jemand beantworten. In unserer Firma ist das Thema Überstunden ein Dauerbrenner, alle paar Monate möchte die GF gerne das wir als Gremium "freiwilligen" Überstunden und auch wie in diesem Fall angeordneten Überstunden zustimmen.

  1. Ich möchte gerne wissen, wie oft der AB das machen kann. Gibt es eine gesetzliche Regelung, die besagt in welchen Zeiträumen Überstunden angeordnet werden können.

  2. Was ist, wenn verschiedene Arbeitsverträge vorhanden sind. Es sind Verträge vorhanden in denen von Überstunden nicht die Rede ist, in neueren besteht eine Klausel, dass der AN sich versplichtet Überstunden zu leisten sofern, die GF diese anordnet.

  3. Der AG schiebt immer die "betriebliche Notwendigkeit" vor. Wie oft kann er das tun? Wie können wir prüfen ob es sich tatsächlich um die betriebliche Notwendigkeit handelt?

... wäre klasse .. wenn ihr ein paar Tipps für mich habt. Bin auch dankbar über links etc!

Vielen Dank .....mueslimix

4.91001

Community-Antworten (1)

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DonJohnson

26.02.2007 um 21:12 Uhr

Hallo Mueslimix.

Sämtliche Überstunden sind vom BR zu genehmigen. Über "betriebliche Notwenigkeiten" gibt es erstens in der Regel TV oder BV. Wenn Überstunden über eine längere Dauer wie in Euerm Fall notwendig erscheinen, könnt Ihr sie mit der Aufforderung an die GL ablehnen, dass neues Personal entweder auf Zeit oder über PD oder sonstigen Leiharbeitsfirmen eingestellt werden. Wichtig dabei wäre, dass Ihr Euch informiert, welche Zeitarbeitsfirma die arbeitnehmerfreundlichsten Bedingungen hat. Weitere Infos darüber findest du bei deiner Gewerkschaft.

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