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Genehmigung für Sonn- und Feiertagsarbeit

M
Mochlen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Unsere Firma möchte die Genehmigung für sonn- und feiertagsarbeit haben. Wir haben ein paar Forderungen aufgestellt, was für Zuschläge und so weiter gezahlt werden sollen. Wir haben auch signalisiert, dass wir nicht abgeneigt sind, solange sie die Rahmenbedingungen akzeptieren.

Jetzt zur Frage. Kann das Gremium den Antrag ablehnen, wenn wir es nicht für nötig erachten? Wir wollen es halt ablehnen wenn sie die Bedingungen nicht erfüllen möchten. Oder müssen wir es wegen spezieller Gesetze ablehnen?

Besten Dank im voraus

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Community-Antworten (5)

C
Challenger

22.10.2017 um 22:13 Uhr

Zitat : Oder müssen wir es wegen spezieller Gesetze ablehnen?

Nein. Denn der AG darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des BR Sonn- + Feiertagsarbeit anordnen, dulden oder entgegennehmen. Es sei denn, dass ein Gesetz und/oder ein Tarifvertrag eine abschließende Regelung enthält, die eine Beteiligung des BR ausschließt

M
Mochlen

22.10.2017 um 22:26 Uhr

Erstmal danke für die flinke Antwort zum sonntag.

Wir sind ein normaler produktionsbetrieb ohne das schaden entsteht, wenn die Produktion steht. TV haben wir noch nicht.

Also kann uns der at keinen rechtlichen Strick draus drehen, so wie ich das verstehe. Wenn, dann müsste er die E-stelle anrufen?

Vielen dank noch mal :)

H
hansimglueck

22.10.2017 um 23:03 Uhr

Vieles mag erlaubt sein. Man muss es deswegen noch lange nicht tun.

Wenn die Konditionen nicht stimmen oder ihr einen ganz anderen Vorschlag habt - steht dazu.

Denkt auch an § 80 Abs. 1 Nr. 2b BetrVG

C
Challenger

23.10.2017 um 13:15 Uhr

Zitat : Also kann uns der at keinen rechtlichen Strick draus drehen, so wie ich das verstehe. Wenn, dann müsste er die E-stelle anrufen?

Völlig richtig

M
Mochlen

23.10.2017 um 13:23 Uhr

Vielen dank

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