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Zustimmung zu Überstunden, bzw. Sonn-/Feiertagsarbeit

J
jaypar
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag,

in unserem Kleinunternehmen (18 Mitarbeiter) gibt es ein Problem mit der Regelung von Überstunden sowie Sonn-/Feiertagsarbeit.

  1. Überstunden:

Wir haben eine Gleitzeitregelung, wonach jeder Arbeitnehmer bis zu 20 Std. Plus bzw. Minus aufbauen kann. Jede Stunde, die über diese 20 Std. hinaus gearbeitet wird, ist m.E. eine zustimmungspflichtige Überstunde gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG.

Ich habe nun die Möglichkeit eingefordert, die monatlichen Zeiterfassungslisten aller Mitarbeiter einzusehen. Nun stelle ich fest, dass in der aktuellen Zeiterfassungs-Auflistung für September 2016, bei 1/4 der Belegschaft einen Stundenstand von mehr als 20 Stunden ausgegeben wird.

Diese Stunden sind natürlich nicht alleine im Monat September erarbeitet worden, sondern das Plus wird jeden Monat übertragen.

Ich sehe es dennoch so, dass hier ein erheblicher Teil der Belegschaft entweder freiwillig Überstunden geleistet hat oder eben von der Geschäftsleitung geduldet... und in einem konkreten Fall sogar von der Geschäftsleitung angeordnet!!

  1. Sonn-/Feiertagsarbeit:

Ein Mitarbeiter kommt z.B. ohne vorherige Absprache sonntags ins Unternehmen und arbeitet dort. M.E. müßte ich auch in einem solchen Fall vorab informiert werden und ggf. sogar zustimmen...(?)

Ebenso nehmen einige unserer Mitarbeiter-/innen ab und zu an kleinen Events teil, die natürlich häufig über ein Wochenende und außerhalb stattfinden. Wie verhält es sich hier mit der Zustimmung für Sonn-/Feiertagsarbeit?

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Gruss, jaypar

1.503011

Community-Antworten (11)

G
gironimo

21.10.2016 um 12:46 Uhr

In der Tat wird wohl Mehrarbeit entstanden sein. Üblicher Weise hat man in Glaz-Regelungen auch eine Regelung, wie mit Mehrarbeit umgegangen wird.

Wird außerhalb der vereinbarten Arbeitszeitrahmen gearbeitet, bedarf dies immer der Zustimmung des BR; "freiwillig" kann nicht die Mitbestimmung aushebeln.

Bei "Events" ist die Frage, ob die AN dort beruflich tätig werden - also Arbeitsleistung erbringen. Dann ist das natürlich Arbeit und somit auch mitbestimmungspflichtig.

O
outofmemory

21.10.2016 um 12:50 Uhr

Bei uns sind Gleitzeitstunden und angeordnete Mehrarbeit unterschiedliche Sachverhalte.

Bedingt dadurch, dass Gleitzeitstunden freiwillig von den Mitarbeitern in einem Zeitfenster erbracht werden können, ist dies in der Bestimming nach §87 Abs.1 Nr. 2. Dies ist dann entsprechend in der Verantwortung des AN, in dem in der BV vorgegeben Rahmen. Wie z.B. bei euch 20 Stunden +- usw. . Die angeordnete Mehrarbeit ist eine vom AG geplante Maßnahmen, wegen z.B. erhöter Auftragslage, die nach §87 Abs.1 Nr. 3 BetrVG in der Mitbestimmung ist. Diese Stunden sollten, aber nicht mit den Gleitzeitstunden gemischt werden, da ansonsten keine Übersicht über Mehrarbeit erlangt werden kann und ggf. Maßnahmen abgeleitet werden können. Sonn-/Feiertagsarbeit um hier was sagen zu können, müsste man wissen im welchem Gewerbe ihr tätig seid. Mitarbeiter kommen einfach so? Was machen die denn, wenn sie einfach kommen? Und kommen sie wirklich einfach so von alleine?

J
jaypar

21.10.2016 um 13:08 Uhr

Vielen Dank bis dahin.

Es geht ja hier nur um die Stunden, die ÜBER den verabredeten 20 Plusstunden liegen. Bis zu 20 Stunden mehr, kann jeder Mitarbeiter selbst regeln...

Wir sind kein Industriebetrieb, sondern arbeiten im sozialen Bereich. Es handelt sich also um Büroarbeit, bzw. IT. Der angesprochene Mitarbeiter kommt des Öfteren "einfach sonntags rein", um an den Servern Änderungen zu machen... aber auch, um andere Arbeiten zu erledigen (z.B. Personalsachen etc.).

Hier frage ich mich dann eben auch, ob das einfach so geht? Denn diese Zeit ist ja Arbeitszeit und er loggt sich ja auch in der Zeiterfassung ein.

LG jaypar

O
outofmemory

21.10.2016 um 14:03 Uhr

OK, in dem Fall müsste das Arbeiten an Sonn-/Feiertagen über das Gewerbeaufsichtsamt genehmigt werden. Offensichtlich ist dies nicht bekannt? Als BR würd ich dies mal gründlich hinterfragen, da dort ein ganzer Rattenschwanz dran hängt, wie z.B. auch Ersatzruhetag usw. . Im Sinne des Mitarbeiterschutzes und der Fürsorgepflicht des AG sehe ich hier auf jeden Fall Handlungsbedarf.

Bei den Wartungsartbeiten an Servern kann ich mir vorstellen, wenn es größere Arbeiten an wichtigen Servern sind, die mehr als 3 bis 4 Stunden andauern. Jedoch nicht bei kleineren Tätigkeiten oder unwichtigeren Servern, die nicht unbedingt für das Tagegeschäft benötigt werden. Die kleineren Tätigkeiten werden bei uns in der Woche im laufendem Betrieb oder außerhalb des Gleitarbeitszeitfensters (Mehrarbeit). Mehrarbeit aus dem Grund, weil Arbeitsleistung außerhalb der Gleitzeit vom AG angeordnet wird. OB diese dann ausbezahlt oder abgebummelt ist, ist egal. Bei normalen Administrativen Tätigkeiten, muss schon ein hoher Leidensdruck da sein, dass hierfür Sonntags-/Feiertagsarbeit beantragt wird.

J
jaypar

21.10.2016 um 15:15 Uhr

Vielen Dank...

Ich habe es eben vielleicht etwas unverständlich ausgedrückt. Wir arbeiten zwar im sozialen Bereich und der Großteil unserer Mitarbeiter macht Büroarbeit. Aber die Mitarbeiter-/innen, die an Wochenenden auf unseren Events arbeiten (außerhalb in anderen Städten und auch ggf. mit Übernachtung), arbeiten im Bereich Öffentlichkeitsarbeit. Es handelt sich dann um öffentliche Veranstaltungen (Konzerte, Auktionen etc.).

Müßte also unsere Geschäftsleitung VOR einem solchen Event, für die entsprechenden Mitarbeiter-/innen beim Betriebsrat Überstunden beantragen... bzw. Überstunden und Stunden für Sonn-/Feiertagsarbeit?

Und... Müssen diese Wochenendstunden dann über einen Ersatzruhetag abgegolten werden oder eben über Geldzahlungen? Soweit ich das mitbekomme, werden den Personen einfach nur die entsprechenden Plusstunden gutgeschrieben und gut iss.

Zur Info: Bei unserem kleinen Unternehmen mit 18 Leutchen ist es schon seit vielen Jahren so, dass die Geschäftsleitung den Betriebsrat "nicht akzeptiert (respektiert)". Alles wird möglichst heimlich und ohne Infos an den Betriebsrat gemacht und ich muss mir sämtliche Infos immer selbst holen. Es gibt keinerlei Informationsfluss seitens der GL zum BR!!

LG jaypar

O
outofmemory

21.10.2016 um 16:39 Uhr

Also guck doch mal bitte in den §10 ArbZG und guck mal nach, ob eine Sonn-/Feiertagsarbeit vielleicht durch den Paragraphen erlaubt ist. Es kommt eben darauf an, wofür diese Leute arbeiten. Wenn dies nicht so ist, muss vor dem Arbeiten der BR unterrichtet (+ Mitbestimmung) und vom Gewerbeaufsichtsamt eine Erlaubnis eingeholt werden. Dann darf erst gearbeitet werden. Auch ist der BR vor dem Arbeiten von angeordneter Mehrarbeit zu unterrichtet (+ Mitbestimmung). Die Regelungen zum Ersatzruhetag, findest du im § 11 Abs. 3 ArbZG. Ist aber eine "Freizeitnahme" und keine entgeltliche Lösung. Wie mit den Stunden aus der Sonn-/Feiertagsarbeit verfahren ist, ist frei regelbar(Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto, Auszahlung, eventuelle Zuschläge auszahlen, eventuelle Zuschläge in Zeitguthaben ..... die Möglichkeiten sind vielfälltig ). Sofern ein Tarifvertag dem nicht entgegensteht.

J
jaypar

24.10.2016 um 11:13 Uhr

OK und danke... Werde mir das nachher mal in Ruhe anschauen.

Es handelt sich bei dem IT-Kollegen übrigens auch um einen, der öfters innerhalb seines Urlaubes im Unternehmen auftaucht und "mal nen Tag arbeitet" oder auch, wenn er krankgeschrieben ist. Plötzlich taucht er hier auf und macht "ein paar wichtige Sachen weg". Ebenso beantwortet er aus dem Urlaub im Ausland Dienst-Emails und verlangt das auch so, da er in verschiedenen Bereichen das Alleinwissen für sich beansprucht. Ich habe dies schon mit unserem Geschäftsführer und ihm in einem gemeinsamen Gespräch angesprochen. Die Reaktion des Mitarbeiters war nur "für mich ist das kein Problem, im Urlaub mal ein paar Mails zu beantworten - oder auch wenn ich krank bin". Der Chef nahm es süffisant lächelnd hin und da steht man dann einfach nur mit großen Augen staunend da und hat den Eindruck, dass man überhaupt nicht ernst genommen wird (was hier im Übrigen an der Tagesordnung ist).

LG jaypar

J
jaypar

24.10.2016 um 11:19 Uhr

...soeben habe ich im § 10 ArbZG folgendes gefunden:

  1. bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme des vollen werktägigen Betriebs sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen

Dies dürfte ja quasi die Genehmigung dafür sein, dass der IT-Kollege auch sonntags am Server arbeitet, um den Betrieb der Rechnersysteme am laufen zu halten.

Nur... wie verhält es sich mit meiner Mitbestimmung? Muss auch in diesem Fall seitens der Geschäftsleitung meine Zusage eingeholt werden, wenn der Mitarbeiter an einem Sonntag wieder am Server arbeitet / arbeiten muss?

Wie verhält es sich mit dem Beantworten von Emails aus dem Urlaub oder wenn er krank ist?

LG jaypar

O
outofmemory

24.10.2016 um 13:25 Uhr

Ich vermute mal, dass der Kollege mit einem Vertrag ausgestattet ist, der 5 Werktage vorsieht. Dann wäre das Arbeiten an einem Samstag oder Sonntag Mehrarbeit. Bei geplanten Tätigkeiten, ist der Betriebsrat vorher zur Unterrichten, damit dieser seine Mitbestimmung ausüben kann. Bei nicht geplanten Tätigkeiten, würde ich eine spätere Unterrichtung erwarten (nächster Werktag). Damit der BR sich ein Bild von der Mehrarbeit machen kann umm ggf. Maßnahmen abzuleiten und evtl. zu identifizieren, dass diese Arbeiten auch an Werktagen hätten getätigt werden können. Sollte der AG nicht unterrichten, obwohl ihr es angemahnt hat (schriftlich), dann bleibt nur noch der Rechtsweg mit einen Anwalt.

Bzgl. Alleinwisserschaft, sollte man dem AG darauf hinweisen, dass dies kein gewünschter Zustand sein kann, da bei einem Ausfall des MA ggf. Unternehmen / Einrichtung einen Schaden erleiden kann. Sollte der AG dann immer noch uneinsichtig sein, kann man ihm noch mitteilen, dass man ihn (zwar beratungsresistenerweise) daraufhingewiesen hat, er aber daraus keine Maßnahmen ableiten möchte und somit vom BR Betriebsbedingte Kündigungen durch solch einen Fall nicht akzeptiert werden. (Das dann auch schriftlich.) Somit hat der AG dann ein noch höheres wirtschaftliches Risiko und der AN bessere Chancen bei einer Kündigungsschutzklage. Aber schlussendlich kann der BR dem AG nicht in seine unterneherischen Entscheidungen reinreden.

K
Kölner

24.10.2016 um 15:14 Uhr

@jaypar Eigentlich hast Du doch ein ganz anderes Probelm: Dein Chef und auch die AN (und speziell der eine AN) tanzen Dir auf der Nase rum. Sie nehmen (wie Du es beschreibst) Dich nicht ernst und Du findest eine Menge Dinge (und eben speziell diese Sache), die sicherlich weder mit dem Gesetz noch mit Deinem "moralischen" einhergehen. Soweit, so gut.

Macht es denn Sinn, sich in so einer Sache mit dem AN, dem Chef und möglicherweise weiteren AN anzulegen, wenn man sowieso einen schlechten Stand hat?

J
jaypar

24.10.2016 um 16:31 Uhr

...eben "Kölner"... genau das denke ich mir ja auch :-)

Aber dennoch kann ich ja nicht zulassen, dass die Geschäftsleitung Überstunden ohne meine Zustimmung anordnet, bzw. duldet.

Da muss ich einfach einen Kompromiss finden...

LG jaypar

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