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Betriebsvereinbarung Sonn- und Feiertagsarbeit

L
Lars
Jan 2018 bearbeitet

Folgender Sachverhalt:

Einer Firma wurde durch behördlicher Bewilligung die Beschäftigung von AN an Sonn- und Feiertagen bewilligt. Die Bewilligung wurde aufgrund der unzumutbaren Beeinträchtigung der Konkurrenzfähigkeit nach § 13 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beantragt und durch die Behörde unbefristet bewilligt . Der BR hat dem Antrag zugestimmt.

Für die zu leistende Sonn- und Feiertagsarbeit hat der BR mit dem AG eine BV abgeschlossen. Jetzt teilt der BR mit, dass er der Sonn- und Feirtagsarbeit nicht mehr zustimmen wird, da in der Zwischenzeit Arbeitsplätze abgebaut wurden und die Notwendigkeit der Sonn- und Feiertagsarbeit nicht mehr gegeben ist.

Frage:

Darf der AG trotzdem Sonn- und Feiertagsarbeit anordnen, obwohl der BR nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 mitbestimmungspflichtig ist?

Was würde passieren, wenn der AG gegen den Willen des BR entscheiden würde?

5.83202

Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

11.08.2007 um 10:55 Uhr

@Lars, ein Anruf beim Gewerbeaufsichtsamt könnte Licht in's Dunkel bringen! Glaub mir, die stehen auf der Matte, wenn sie davon erfahren.... Abgesehen davon müsste die Dauergenehmigung von Zeit zu Zeit sowieso überprüft werden.

Wenn der Betriebsrat die Mehrarbeit ablehnt (er hat ja gute Gründe) hat sich der AG daran zu halten! Es kommt natürlich auch noch darauf an, welche Hürden in der Betriebsvereinbarung eingebaut wurden! Die Begründung, warum die (jetzt) angeordneten Überstunden nach Meinung des AG benötigt und verlangt werden, sollte akribisch genau überprüft werden. Der Betriebsrat sollte sich sämtliche Unterlagen (Aufträge, Termine usw. ) vorlegen lassen.

E
ego112

11.08.2007 um 18:01 Uhr

Vorhandene BV? Also daran halten oder Kündigen.

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