Sonn und Feiertagsarbeit
Hallo alle zusammen, ich habe mal an die Runde hier ein knifflige Frage, unser Gremium hat vor Kurzem durch einem Beschluss Sonn und Feiertagsarbeit zugestimmt. Nun wurde im Nachhinein durch ein Gremiumsmitglied, durch Anfragen bei der zuständigen Behörde, festgestellt, dass kein Antrag, Genemigungverfahren bzw Sondergenemigung für Sonn und Feiertagsarbeit bei der Behörde vorliegt.
Natürlich ist dem Gremiumsmitglied die Tragweite der Information bewusst, dass so wie es Aussieht der Ag ohne Erlaubniss und mit Duldung des BR an Sonn und Feiertagen arbeiten lässt. Unabhängig von den drasstischen Strafen für den AG, ist hier jetzt auch der BR in Schwierigkeiten. Wie soll das Gremiumsmitglied denn jetzt verhalten, denn geht um nicht wenig Arbeitplätze da die Sonn und Feiertagsarbeit für Externe Klienten durchgeführt werden.
Community-Antworten (7)
31.08.2020 um 17:52 Uhr
Der BR darf nicht schweigen, wenn ihm bekannt geworden ist, dass gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Macht also von eurem Informationsanspruch Gebrauch und fordert den AG auf, euch die behördliche Genehmigung zu zeigen. Ansonsten fordert ihn auf, die Arbeit am Sonn- und Feiertag einzustellen.
Wenn die Arbeit nur erledigt werden kann, wenn man gegen Gesetze verstößt, stimmt etwas nicht bei euch. Da sollte der BR auf keinem Fall mitmachen.
31.08.2020 um 19:53 Uhr
Wie sehen denn die Schwierigkeiten für den BR aus?
31.08.2020 um 20:21 Uhr
Was macht ihr eigentlich, was unbedingt Sa und So gemacht werden muss.?
31.08.2020 um 21:33 Uhr
Dem ersten Antwortgeber ist eigentlich nichts hinzu zu fügen.
31.08.2020 um 22:01 Uhr
Kontaktcenter oder Neudeutsch Callcenter
01.09.2020 um 01:30 Uhr
Es muss nicht zwingend eine Genehmigung vorliegen, die genau euch das Arbeiten an So erlaubt. Das kann auch über die Genehmigung des Kunden gehen. Habt ihr mal gefragt ob der Kunde vielleicht eine Genehmigung hat, die Dienstleister einbezieht?
01.09.2020 um 09:44 Uhr
@BR Hamburg: Ähm kannst du mir da den Paragraphen nennen??? Das is mir neu.
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