Frage zu betrieblichen Gründen einer Ablehnung von Arbeitszeitverteilung
Folgende Situation: Wir sind ein großes ContaktCenter mit mehr als 700 Mitarbeitern am Standort. Ein Mitarbeiter ist seit 9 Jahren im Unternehmen Er leidet seit Jahren unter einschrenkungen im Hörbereich, weswegen er vor 4 Jahren ein besonderes Headset mit Ohrenschutz per Atest beantragt hatte, um Außengeräusche besser abzuschirmen. Lärmschutz war zu diesem Zeitpunkt im Unternehmen gleich null. Da es in Contaktcentern üblicherweise erst ab den Mittagszeit zu höheren Callaufkommen kommt und der Lärmpegel sich dann erheblich erhöht, hat der Mitarbeiter sich von seinem HNO Arzt per Atest die Notwendigkeit bescheinigen lassen , dass er in einer Lärmreduzierten umgebung Arbeiten müsse um nicht weitere Gesundheitliche Einschrenkungen zu erleiden. Zu diesem Zeitpunk war das anforderte Headset im übrigen immer noch nicht da. Auf dieser Grundlage beantragte er 2014 mit dem Atest seine Arbeitszeit auf 30 Std zu reduzieren und diese von 7:00-13:30 Uhr zu verteilen. Dieser Antrag wurde für ein Jahr per Schriftform befristet und mit recht auf jederzeiter Aufhebung entsprochen. Nach Ablauf der Befristung wurde dieser vorsichthalber nochmals 2015 mit Atest beantragt. Eine weitere Schriftliche bestätigung bleib aus. Die Arbeitzeitverteilung wurde aber weiterhin stillschweigend vom Arbeitgeber von 7:00-13:30 bis September 2017 angewand. Aus heiteren Himmer hob der AG nun diese Regelung auf. Der Mitarbeiter hat nun erneut diese Arbeitszeitregelung mit neuen Atest beatragt, die vom AG aus betrieblichen Gründen ablehnte. Welche Gründe wurden hier nicht genannt. Meine Fragen nun wären, inwiefern der BR tätig werden kann und welche Möglichkeiten der AN hat. Und welche Gründe können eine Ablehnung rechfertigen.Im übrigen ist das Headset nach 3 Jahren eingetroffen. Danke im Vorraus
Community-Antworten (2)
07.10.2017 um 14:48 Uhr
Der AG hat durch Schweigen der unbefristeten Verringerung der AZ zugestimmt. Lese mal im TzBfG nach. Wenn er sich offiziell beim BR beschwert, könnt ihr zur Aufklärung beitragen. Sonst ist es sein individueller Anspruch.
07.10.2017 um 14:49 Uhr
Hallo AndiM, ich nehme mal an, Ihr habt im Einzelfall erstmal keine Handhabe, die neuen Arbeitszeiten abzulehnen. (Habt Ihr eine BV dazu?) Der betroffene Arbeitnehmer hätte aber die Möglichkeit, sich bei Euch zu beschweren. Dieser Beschwerde nehmt ihr Euch an und drängt den AG auf Rücknahme seiner Weisung. Tut er das nicht, steht Euch der Weg zur Einigungsstelle offen (§85 (2)). Und in diesem Fall würde ich in gerne gehen...
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