Hallo,
eine Mitarbeiterin, die sich in Elternzeit befand, beantragte erneut Elternzeit.
In der neuen Elternzeit soll Teilzeit gearbeitet werden. Arbeitszeitverteilung: ganze tage
Der ARbeitgeber hat nicht widersprochen. Somit ist die Teilzeit genemigt.

Nachdem die mitarbeiterin ihren Dienst wie geplant -ganze Tage- angetreten hat, wurde Ihr eine Vertragsänderung vorgelegt, in dem sie allerdings die ZEile mit der Arbeitszeitverteilung (5*4 Stunden) übersehen hatte...unterschrieben... dumm gelaufen.
zudem ist der vertrag nicht auf die elternzeit begrenzt

meine frage:
da der vertrag nicht dem BR vorgelegt wurde, überlege ich, ob der vertrag überhaupt rechtskräftig ist.