Erstellt am 18.04.2007 um 15:05 Uhr von DocPille
Euer MBR bezieht sich in diesem Fall nicht über die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit.
Aber bei allen anderen Punkten wie Mindestdauer der tgl.Arbeitszeit,Höchstzahl der Tage in der Woche wo gearbeitet werden soll,usw,seit ihr mit im Boot.
Also glaube ich das ihr gute Chancen habt um diese Vertrag rückgängig zu machen,oder zu korrigieren.
Erstellt am 18.04.2007 um 15:08 Uhr von Mona-Lisa
@hecky,
Individualrecht!
Der Vertrag muss dem BR nicht vorgelegt werden, das ist einzig und allein eine Sachen zwischen AG und AN.
Wie kann man auch einen Vertrag unterschreiben, den man vorher nicht richtig durchgelesen hat.....
Der AN soll in einem Gespräch mit dem AG versuchen, sein "Missgeschick" erklären. Vielleicht ist der AG einsichtig und ändert den Vertrag zugunsten des "Pechvogel's".
Nachtrag!
@DocPille,
die Frage ist ja nun, geht es um eine Arbeitsvertragsänderung oder um eine interne Arbeitszeitänderung....
Erstellt am 18.04.2007 um 15:11 Uhr von DocPille
Individualrecht ist nicht ganz richtig.Bei Teilzeitverträgen fällt die Dauer der Wöchentlichen Arbeitszeit unter Individualrecht,nicht aber die tgl,Arbeitszeit und die tage an denen gearbeitet wird.
Erstellt am 18.04.2007 um 15:20 Uhr von DocPille
BAG, Beschluß vom 13.10.1987 - 1 ABR 10/86 -
Erstellt am 18.04.2007 um 15:20 Uhr von hecky
ok,
sollte hier die sache mit dem individualrecht wirklich nicht zutreffen... was ist dann zu tun?
muß jetzt der BR handeln und erklären, dass er den vertrag so nicht akzeptiert? muß er einen grund angeben? sollte man vielleicht erst warten, bis der arbeitgeber 5*4 stunden auch in der praxis verlangt?
Erstellt am 18.04.2007 um 15:24 Uhr von Mona-Lisa
@hecky,
sag uns erstmal, ob es sich hier um eine Änderung des Arbeitsvertrag's handelt den die Mitarbeiterin unterschrieben hat, oder um eine Arbeitszeitänderung?
Erstellt am 18.04.2007 um 15:45 Uhr von hecky
Erstellt am 20.04.2007 um 11:01 Uhr von hecky
nanu?
kann mir keiner mehr helfen?
eine wirklich wichtige frage wäre noch, ob man jetzt etwas tun muß, oder ob man warten kann, bis der arbeitgeber wirklich von der mitarbeiterin verlangt, 5*4 stunden zu kommen.
man möchte ja nicht unbedingt streit anzetteln, wo eventuell kein grund besteht. vielleicht wird der arbeitgeber es gar nicht verlangen.
im moment arbeitet die mitarbeiterin noch 2,5 ganze tage.
sie kann allerdings aus privaten gründen nicht 5 halbe tage arbeiten.
da der arbeitgeber das weiss, vermuten wir, dass er den umstand als indirekte kündigung verwenden will (wie gesagt ... ist eine vermutung), aber wieso sollte er in einem von vielen verträgen plötzlich die arbeitszeitaufteilung festhalten. und das auch noch bei jemanden, der nur 2,5 tage arbeiten KANN.
ich habe zwar schon viel über das mitbestimmungsrecht gelesen, aber noch nicht wirklich viel darüber was passiert, wenn es verletzt wird.
Erstellt am 20.04.2007 um 11:18 Uhr von DocPille
@hecky
Wie kommt ihr denn mit eurem AG zurecht?
Ich würde bei uns versuchen mit dem Personalleiter zu reden,um das klarzustellen.Ein zusatz zum AV könnte ich mir vorstellen wo festgehalten wird das die 20 stunden an ganzen Tagen abzuleisten sind.
Erstellt am 20.04.2007 um 11:45 Uhr von hecky
:-)
das hat die mitarbeiterin ja schon seit mitte lezten jahren versucht...
elternzeit mit antrag auf teilzeit bei GANZEN tagen.
nachdem ihr (wie in diesem unternehmen an der tagesordnung) ihr möglichst viele steine in den weg gelegt wurden (bis hin zu mobbing) wurde plözlich die friedenspfeife geraucht und die vertragsänderung vorgelegt. aus dem grund hatte sich die mitarbeiterin sich auch in einem augenblick geistiger umnachtung dazu hinreissen lassen, den vertrag ohne sorgfältige prüfung zu unterschreiben.
die arbeitnehmerin hat es schon "auf die freundliche" versucht, diesen passus streichen zu lassen. chef und personalleiter haben abgelehnt.
wenn der BR jetzt einschreitet giebt es noch mehr böses blut. mochte ich also möglichst vermeiden, wenn es nicht unbedingt nötig ist (also die 5*4 aufteilung noch nicht erwartet wird).