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Formulierung in BV - Gibt es rechtliche Unterschiede in den Formulierungen " dringenden betrieblichen Gründen" und "drigenden betrieblichen Erfordernissen"?

F
Franz-Josef
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an das Forum

In einer neuen BV soll es folgende Formulierung geben:

Aus dringenden betrieblichen Erfordernissen (bzw. auf Wunsch des Mitarbeiters in Absprache mit seinem Vorgesetzten und nach Zustimmung des Betriebsrates) kann die Arbeitszeit in Einzelfällen auf 6 Tage in der Woche verteilt werden.

Gibt es rechtliche Unterschiede in den Formulierungen " dringenden betrieblichen Gründen" und "drigenden betrieblichen Erfordernissen"?

Wenn ja, welche sind das?

Gruß Franz-Josef

4.62804

Community-Antworten (4)

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Hasan

18.03.2008 um 17:55 Uhr

Wollt Ihr die 6 Tage Woche oder will Euer Arbeitgeber die 6 Tage Woche? Welcher Arbietnehmer wird sich wohl die 6 Tage Woche wünschen.

H
Hasan

18.03.2008 um 17:55 Uhr

Wollt Ihr die 6 Tage Woche oder will Euer Arbeitgeber die 6 Tage Woche? Welcher Arbeitnehmer wird sich wohl die 6 Tage Woche wünschen.

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pirat

18.03.2008 um 19:34 Uhr

@Franz-Josef

hier das fand ich zu deiner Frage.... "Betriebliche Gründe" im Sinne einer Bestimmung müssen nicht zwangsläufig den "dringenden betrieblichen Erfordernissen" im Sinne des § ....entsprechen. Zwar ist ein dringendes betriebliches Erfordernis stets auch ein betrieblicher Grund, dies gilt jedoch nicht umgekehrt." klingt doch einfach, oder?

@Hasan seh´ ich doppelt?

BT
betriebliche trübung

18.03.2008 um 20:49 Uhr

ich denke mal, der ag will damit durch die hintertür die 6-tage-woche einführen. also vorsicht! wenns partout nicht anders geht (sprich: ihr vor der einigungstelle landet und der einigungstellenvorsitzende dem ag zugeneigt ist) würde ich einen abschließenden katalog aufstellen.

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