Formulierung in BV - Gibt es rechtliche Unterschiede in den Formulierungen " dringenden betrieblichen Gründen" und "drigenden betrieblichen Erfordernissen"?
Hallo an das Forum
In einer neuen BV soll es folgende Formulierung geben:
Aus dringenden betrieblichen Erfordernissen (bzw. auf Wunsch des Mitarbeiters in Absprache mit seinem Vorgesetzten und nach Zustimmung des Betriebsrates) kann die Arbeitszeit in Einzelfällen auf 6 Tage in der Woche verteilt werden.
Gibt es rechtliche Unterschiede in den Formulierungen " dringenden betrieblichen Gründen" und "drigenden betrieblichen Erfordernissen"?
Wenn ja, welche sind das?
Gruß Franz-Josef
Community-Antworten (4)
18.03.2008 um 17:55 Uhr
Wollt Ihr die 6 Tage Woche oder will Euer Arbeitgeber die 6 Tage Woche? Welcher Arbietnehmer wird sich wohl die 6 Tage Woche wünschen.
18.03.2008 um 17:55 Uhr
Wollt Ihr die 6 Tage Woche oder will Euer Arbeitgeber die 6 Tage Woche? Welcher Arbeitnehmer wird sich wohl die 6 Tage Woche wünschen.
18.03.2008 um 19:34 Uhr
@Franz-Josef
hier das fand ich zu deiner Frage.... "Betriebliche Gründe" im Sinne einer Bestimmung müssen nicht zwangsläufig den "dringenden betrieblichen Erfordernissen" im Sinne des § ....entsprechen. Zwar ist ein dringendes betriebliches Erfordernis stets auch ein betrieblicher Grund, dies gilt jedoch nicht umgekehrt." klingt doch einfach, oder?
@Hasan seh´ ich doppelt?
18.03.2008 um 20:49 Uhr
ich denke mal, der ag will damit durch die hintertür die 6-tage-woche einführen. also vorsicht! wenns partout nicht anders geht (sprich: ihr vor der einigungstelle landet und der einigungstellenvorsitzende dem ag zugeneigt ist) würde ich einen abschließenden katalog aufstellen.
Verwandte Themen
Ungleichmäßigkeiten bei Löhnen
ÄlterHallo erstmal, hoff Ihr könnt mir helfen da ich mir nicht sicher bin ob in diesem Fall überhaupt Handlungsbedarf besteht! Thema Einsicht in Löhne und Gehälter Haben heute in unserem Betrieb (60Mita
Betriebsvereinbarung Urlaubsregelung
ÄlterHallo, ich hätte eine Frage zur Formulierung der Urlaubsregelung in der Betriebsordnung. Da eine ältere und langzugehörige MA, die im Betriebsrat ist und die ich während ihrem Urlaub vertreten muss,
Verfahrensregelung - Unterschiede zu einer Betriebsvereinbarung?
ÄlterWelche rechtliche Stellung hat eine "Verfahrensregelung"? Wo definieren sich dabei die Unterschiede zu einer Betriebsvereinbarung?
Mitbestimmung bei der Formulierung von Stellenausschreibung?
ÄlterLiebe BR-Kolleginnen und Kollegen, gibt es bei der Formulierung von Stellenausschreibungen ein Mitbestimmungsrecht für den BR...? Bezieht sich § 99 (1) BetrVG nur auf den bereits ausgewähten Bewer
Richtige Formulierung
ÄlterHallo Zusammen, hat jemand eine Idee wie man richtig Argumentieren könnte, dass eine Stellenbeschreibung geprüft werden sollte um diese neu zu bewerten bzw. die richtige Formulierung dafür? Grund: Es