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Direktionsrecht und Arbeitszeitverteilung

T
Tulpe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, es geht ums Direktionsrecht und Arbeitszeitverteilung. In den Arbeitsverträgen stehen die Stunden (40), jetzt möchte der MA verkürzen. Die GL sagt jetzt im Rahmen des Direktionsrecht, ja aber weiter in der 6 Tage Woche mit verkürzter Arbeitszeit. §87 wird außer acht gelassen. Grenzen des Direktionsrecht werden nicht zugelassen. Sollen wir einen RA Beauftragen.

Vielen Dank im voraus

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

04.11.2016 um 10:24 Uhr

Seid Ihr mehr als 15 Arbeitnehmer?

Hat der Arbeitnehmer die Verkürzung spätestens drei Monate vor Beginn der Verkürzung geltend gemacht?

Hat er in seinem Verkürzungsbegehren die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angegeben?

Hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer ein Gespräch dazu geführt?

Hat der Arbeitgeber der Verkürzung oder der Verteilung der Arbeitszeit spätestens einen Monat vor deren Beginn schriftlich widersprochen?

Welche Begründung nennt der Arbeitgeber in seiner Ablehnung?

G
gironimo

04.11.2016 um 10:39 Uhr

Zunächst ist der BR tatsächlich außen vor. Das TzBfG geht davon aus, daß AN und AG sich einigen sollen. Von Direktionsrecht steht da nichts.

Je nach Umfang der Verkürzung und der Eigenart Eurer BV zur Arbeitszeit, kommt nach diesem Prozess des sich einigen der BR ins Spiel, da es Veränderungen hinsichtlich der Auswirkungen auf dieArbeitszeitvereinbarung geben kann.

Der BR kann vermittelnd tätig werden. Ansonsten bleibt für den AN der Rechtsweg.

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