Hallo Leute,
es geht ums Direktionsrecht und Arbeitszeitverteilung.
In den Arbeitsverträgen stehen die Stunden (40), jetzt möchte der MA verkürzen.
Die GL sagt jetzt im Rahmen des Direktionsrecht, ja aber weiter in der 6 Tage Woche mit verkürzter Arbeitszeit. §87 wird außer acht gelassen.
Grenzen des Direktionsrecht werden nicht zugelassen.
Sollen wir einen RA Beauftragen.

Vielen Dank im voraus