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Feiertags 6 Std rein und raus Arbeiten

A
alexbln
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, brauche mal Eure Hilfe...

Wir Arbeiten im einen Schichtbetrieb 3 Schichten

Normalerweise war es immer so das Nachtschicht vor einem Feiertag ausfiel.

Da die Arbeitszeit ja nur von 22:00 - 00:00 Uhr bis zum Feiertag gewesen wäre, die 2 Stunden wurden vom Überstunden Konto abgezogen.

Jetzt Spricht unser Chef aber davon das er 6 Std. in den Feiertag rein Arbeiten darf und nennt es wiederum Regelarbeitszeit.

Im Arbeitszeitgesetz fand ich folgendes: In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.

Für mich ist es doch nur eine KANN-Regelung, oder ? Bedeutet für mich ohne Zustimmung des Betriebsrates läuft da nix und Feiertag ist Feiertag.

Dann bedeutet es doch auch das er nur rein oder raus Arbeiten darf, oder ? Und der Betrieb davor oder danach 24 Std ruhen muß, oder ?

Er meint das er beides machen kann 6 Std rein und dann wiederum 6 Std raus und zählt es als Regelarbeitszeit, das bedeutet für die Leute die das nicht wollen verlangt er dann einen Urlaubsantrag und ob er den dann genehmigt bestimmt er je nach Abteilung und Auslastung.

Also würde die Frühschicht immer den Feiertag voll haben, die Spätschicht auch außer die Nachtschicht seiner Meinung nicht weil man ja rein und raus Arbeiten kann. Da habe die Nachtschicht eben Pech und irgendwann sind dann die anderen in den Rhythmus.

Wie können wir da entgegen wirken ?

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Community-Antworten (9)

W
Wahrschauer

23.04.2015 um 20:03 Uhr

Wenn dazu nichts in einer BV geregelt ist - §87 Abs.2, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ist Mitbestimmungspflichtig.

A
alexbln

23.04.2015 um 20:20 Uhr

Keine Bv also könnten wir die ganze Sache ablehnen und dann nur damit rechnen das die Nachtschicht von 22 bis 0 Uhr arbeiten muss.....und es ist keine regelarbeitszeit !?

G
gironimo

24.04.2015 um 11:56 Uhr

so ist es - ohne Zustimmung des BR werden keine Schichtpläne ins Leben gerufen oder geändert. Der AG muss sich mit Euch einigen, wie die Schichten gelegt werden. Wenn Ihr hierbei nicht zur Einigung kommt, können beide Seiten die E-Stelle anrufen.

Ihr habt auch einen Unterlassungsanspruch, den Ihr beim Arbeitsgericht geltend machen könnt, wenn Euch der AG missachtet (§ 23 Abs. 3 BetrVG; dazu am besten Fachanwalt hinzuziehen).

Ihr solltet ferner eine BV anstreben, die die grundlegende Schichteinteilung festlegt. Am besten arbeitet Ihr einen eigenen Verhandlungsvorschlag aus, den Ihr dem AG zur Verhandlung vorlegt.

K
Kölner

24.04.2015 um 12:16 Uhr

@alexbln ...die VollKonti-Schichtplanung ist aber nicht vereinbart, oder?

A
alexbln

24.04.2015 um 12:30 Uhr

Nein wir sind ein neuer BR die 3 Schichten gab es immer. Die Nachtschicht hat am FR Früh Feierabend und fängt dann erst Montag mit der Spätschicht an.

K
Kölner

24.04.2015 um 13:52 Uhr

Es gab immer schon diese Schichten? Na dann könnte das ArbZG und damit der Chef doch noch im Recht sein.

A
alexbln

24.04.2015 um 16:43 Uhr

Ich meinte aber nicht die Feiertage... Nur das 3 Schichtmodel ... Im Feiertag wurde noch nie gearbeitet...

A
alexbln

24.04.2015 um 22:00 Uhr

Danke Euch allen...wir haben es nun so geregelt. Wir machen die Feiertage komplett Frei haben noch den Tag als Brücken Tag nach Christi Himmelfahrt Frei. Chefe wollte dafür 4 angeordnete Schichten haben, wir könnten Ihn auf 2 runter Handeln und klären den Rest mit den Feiertagen mit einem Anwalt damit wir beim nächsten mal schlauer sind.

K
Kölner

24.04.2015 um 22:08 Uhr

Dieser Deal zementiert leider die Haltung des AG.. Und auch zukünftig. Das Ding ist durch.

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