Hallo, brauche mal Eure Hilfe...

Wir Arbeiten im einen Schichtbetrieb 3 Schichten

Normalerweise war es immer so das Nachtschicht vor einem Feiertag ausfiel.

Da die Arbeitszeit ja nur von 22:00 - 00:00 Uhr bis zum Feiertag gewesen wäre,
die 2 Stunden wurden vom Überstunden Konto abgezogen.

Jetzt Spricht unser Chef aber davon das er 6 Std. in den Feiertag rein Arbeiten darf und nennt es wiederum Regelarbeitszeit.

Im Arbeitszeitgesetz fand ich folgendes:
In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.

Für mich ist es doch nur eine KANN-Regelung, oder ?
Bedeutet für mich ohne Zustimmung des Betriebsrates läuft da nix und Feiertag ist Feiertag.

Dann bedeutet es doch auch das er nur rein oder raus Arbeiten darf, oder ?
Und der Betrieb davor oder danach 24 Std ruhen muß, oder ?

Er meint das er beides machen kann 6 Std rein und dann wiederum 6 Std raus und zählt es als Regelarbeitszeit, das bedeutet für die Leute die das nicht wollen verlangt er dann einen Urlaubsantrag und ob er den dann genehmigt bestimmt er je nach Abteilung und Auslastung.

Also würde die Frühschicht immer den Feiertag voll haben, die Spätschicht auch außer die Nachtschicht seiner Meinung nicht weil man ja rein und raus Arbeiten kann.
Da habe die Nachtschicht eben Pech und irgendwann sind dann die anderen in den Rhythmus.

Wie können wir da entgegen wirken ?