Freizeitausgleich-Ablehnung
Hallo zusammen, ich bin in einem Unternehmen tätig, das auch am Wochenende arbeitet. Nun habe ich durch BR-Arbeit etwa 80 Stunden Freizeitausgleich angesammelt, von denen ich einige am Wochenende nehmen wollte, da ich die komplette Woche davor und danach auf Schulungen bin. Dies wurde abgelehnt, so dass ich jetzt 15 Tage hintereinander im Dienst bin (ich glaube, das ist vom Arbeitszeitgesetz her ok, wenn auch nicht toll). Meine Frage ist jetzt: Ich habe den Freizeitausgleich vor acht Wochen beantragt, laut Dienstplan waren wir da gut besetzt. Die zuständige Mitarbeiterin hat es (trotz etwa wöchentlichen Nachbohrens auch beim Personalchef) immer weiter verschleppt, stets von schlechter Besetzung gesprochen und tatsächlich auch meine Schulungen erst einen Tag vor deren Start in den Dienstplan eingepflegt. Jetzt sind "zufällig" in den letzten Tagen mehrere Krankmeldungen gekommen, so dass ich kein frei bekomme... Wie gehe ich mit dieser Verzögerungstaktik um, die ja nicht in meine Verantwortung fällt? Das wäre ja ein Modell, das die Mitarbeiterin bei jedem Freizeitausgleich fahren könnte und immer zu Lasten des Antragstellers... Freue mich auf eure Tipps!
Community-Antworten (6)
09.08.2017 um 18:15 Uhr
Grundsätzlich ist die Frage, welche Regeln beim Freizeitausgleich für Mehrarbeit gelten, mitbestimmungspflichtig aus dem § 87 Abs. 1 Nr 3 BetrVG. Auch ob es Dienste von 15 Tage am Stück geben kann, ist eine Frage eurer Mitbestimmung - auch § 87 BetrVG.
Die eigentliche Frage bei dir ist, wie die Mehrarbeit entstanden ist. Durch BR-Tätigkeit die betriebsbedingt außerhalb der Arbeitszeit stattfinden musste? Dann gilt der Ausgleich gemäß § 37 BetrVG. Und da kommt u.U. der finanzielle Ausgleich ins Spiel.
09.08.2017 um 18:24 Uhr
Genau, meine Überstunden stammen von der BR-Arbeit her, die außerhalb der Dienstzeiten stattfinden musste. Der FZa muss ja dann innerhalb eines Monats stattfinden - aber wie soll das funktionieren, wenn das wie oben beschrieben verschleppt wird? Der Effekt dürfte ja immer sein, dass aus betrieblichen Gründen die Mehrarbeit angeordnet wird...
09.08.2017 um 18:44 Uhr
Das geht mit den gleichen Druckinstrumenten, wie die, die man bei Mehrarbeit hat - also Mehrarbeit ablehnen, wenn die Frage des Zeitausgleichs nicht zufriedenstellend geregelt. Und wie die Procedur sein soll, ist ggf. Einigungsstellenfähig. Wie läuft das denn bei den "normalen" AN?
09.08.2017 um 20:04 Uhr
Die "normalen" AN haben de facto keine Möglichkeit Mehrarbeit zu leisten und wenn, dann wird das vergütet oder eine Schicht auf dem kleinen Dienstweg gekürzt. Dabei handelt es sich aber um einen kleinen einstelligen Bereich. Im BR sind das aber ganz andere Größen und eine finanziellen Abgeltung würde ich gerne vermeiden, da sich der AG liebend gerne so freikaufen möchte.
09.08.2017 um 20:48 Uhr
Dann erklärst Du, dass Du zukünftig verstärkt Deine BR-Arbeit in der Arbeitszeit erledigen wirst. Schließlich ist das der Grundgedanke des § 37 BetrVG. Fordere den AG auf sicher zu stellen, dass die Arbeitsabläufe so organisiert werden, dass dies möglich ist.
09.08.2017 um 22:06 Uhr
Ist ein Anfang. Vielen Dank für die Antwort.
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