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Erstattung von Urlaub wegen Anruf

MH
Martin H
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich wurde am Montag im Urlaub angerufen - die anschließende Telefonkonferenz hat 2 Stunden gedauert. Ich hätte jetzt gerne eine Erstattung des Urlaubstages, was mein AG auch grundsätzlich mitmachen würde - allerdings möchte er mir nur die 2 Stunden gutschreiben. Ich hätte aber gerne eine Zeitgutschrift über einen vollen Tag (8 Stunden) - habe ich hierauf einen Anspruch?

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Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

04.10.2017 um 13:25 Uhr

Erholungsurlaub und Arbeitsleistung schließen sich gegenseitig aus! Insofern ist dieser Urlaubstag definitiv gutzuschreiben. Damit hätte es sich also bei dem Tag um einen Arbeitstag gehandelt an dem 2 Stunden gearbeitet wurden.

C
celestro

04.10.2017 um 15:06 Uhr

da wir in einem BR-Forum sind, nur kurz um sicher zu gehen ... das hatte aber nichts mit BR-"Arbeit" zu tun, oder ?

MH
Martin H

05.10.2017 um 09:36 Uhr

Danke für die Antworten - dass ich den Urlaubstag erstattet bekomme, ist auch unproblematisch.

@celestro - du hast recht, das ist eigentlich kein BR-Thema

C
celestro

05.10.2017 um 11:45 Uhr

@ Martin H

Nicht das wir uns mißverstehen ... es ist völlig in Ordnung, diese Frage hier zu stellen, auch wenn Sie erst einmal "kein BR-Thema" ist. Nur wenn, dann müßte die Antwort anders ausfallen und daher habe ich gefragt. ;-)

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