Erstattung von Urlaub wegen Anruf
Hallo zusammen,
ich wurde am Montag im Urlaub angerufen - die anschließende Telefonkonferenz hat 2 Stunden gedauert. Ich hätte jetzt gerne eine Erstattung des Urlaubstages, was mein AG auch grundsätzlich mitmachen würde - allerdings möchte er mir nur die 2 Stunden gutschreiben. Ich hätte aber gerne eine Zeitgutschrift über einen vollen Tag (8 Stunden) - habe ich hierauf einen Anspruch?
Community-Antworten (4)
04.10.2017 um 13:25 Uhr
Erholungsurlaub und Arbeitsleistung schließen sich gegenseitig aus! Insofern ist dieser Urlaubstag definitiv gutzuschreiben. Damit hätte es sich also bei dem Tag um einen Arbeitstag gehandelt an dem 2 Stunden gearbeitet wurden.
04.10.2017 um 15:06 Uhr
da wir in einem BR-Forum sind, nur kurz um sicher zu gehen ... das hatte aber nichts mit BR-"Arbeit" zu tun, oder ?
05.10.2017 um 09:36 Uhr
Danke für die Antworten - dass ich den Urlaubstag erstattet bekomme, ist auch unproblematisch.
@celestro - du hast recht, das ist eigentlich kein BR-Thema
05.10.2017 um 11:45 Uhr
@ Martin H
Nicht das wir uns mißverstehen ... es ist völlig in Ordnung, diese Frage hier zu stellen, auch wenn Sie erst einmal "kein BR-Thema" ist. Nur wenn, dann müßte die Antwort anders ausfallen und daher habe ich gefragt. ;-)
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