Erstellt am 29.04.2008 um 14:29 Uhr von Petrus
In einer BV kann der BR da gemäß § 7 BetrVG einiges vereinbaren. Z.B., dass die Frühschicht ohne finanziellen Verlust erst um 8 oder 9 Beginnt, wenn Sonntag abend gearbeitet werden muss, ...
Erstellt am 30.04.2008 um 09:19 Uhr von galaxy
@Buckler
Definition Rufbereitschaft vom EuGH
Rufbereitschaft
Bei der Rufbereitschaft muss der Arbeitnehmer sich dem Arbeitgeber zur Verfügung halten. Solange der Arbeitnehmer erreichbar ist, kann er seinen Aufenthaltsort frei bestimmen. Sobald der Arbeitgeber dann den Arbeitnehmer "abruft", muss dieser seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellen.
Bei der Rufbereitschaft handelt es sich weder nach deutschem Recht noch nach dem Urteil des EuGH um Arbeitszeit. Damit sind Rufbereitschaften bei der Berechnung der maximalen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers nicht zu berücksichtigen. Einer Rufbereitschaft kann demnach ohne Weiteres eine "normale" Arbeitseinteilung folgen.
Rufbereitschaftsdienste kommen nicht nur in medizinischen Berufen vor. So ist beispielsweise denkbar, dass ein EDV-Fachmann eines Unternehmens am Wochenende einen Piepser mit nach Hause nimmt, falls es Probleme mit der EDV des Unternehmens gibt.
Rufbereitschaft wird allerdings zur Arbeitszeit, wenn sie in Anspruch genommen wird. Das heißt, wird der sich in Rufbereitschaft befindliche Arbeitnehmer angefordert, so wandelt sich seine "Nichtarbeitszeit" zur Arbeitszeit. Dann sind wiederum die arbeitszeitrechtlichen Schutzvorschriften zu beachten.
Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften finden sich im Arbeitszeitgesetz. Dort steht z.B.
§ 7 Abweichende Regelungen
(2) Sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch einen entsprechenden
Zeitausgleich gewährleistet wird, kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines
Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung ferner zugelassen werden,
1.
abweichend von § 5 Abs. 1 die Ruhezeiten bei Rufbereitschaft den
Besonderheiten dieses Dienstes anzupassen, insbesondere Kürzungen der
Ruhezeit infolge von Inanspruchnahmen während dieses Dienstes zu anderen
Zeiten auszugleichen.
Also, google mal nach "Arbeitszeitgesetz" und dann schau mal welcher TV für dich gültig ist oder ob es eine BV bei euch gibt, wo dies aufgrund des TV geregelt ist.