Erstellt am 08.07.2010 um 09:18 Uhr von rkoch
> Freizeit dafür investiere
Das Dir die Zeit der Sitzung mit Freistellung ausgeglichen werden muss weißt Du aber schon, oder?
> Anspruch auf Erstattung der zusätzlichen Fahrtosten
Ja.
DKK zu §40 BetrVG:
Fährt ein BR-Mitglied zu einer BR-Sitzung, die, z. B. wegen Schichtdienst, außerhalb seiner Arbeitszeit, aber innerhalb der üblichen Arbeitszeit der meisten BR-Mitglieder liegt, sind die aufgewendeten Fahrtkosten zu erstatten (BAG 16. 1. 08, NZA 08, 546 = AiB 08, 421; 18. 1. 89, AP Nr. 28 zu § 40 BetrVG 1972; ebenso GK-Weber, Rn. 77; vgl. auch LAG Hessen 29. 6. 06, AuR 06, 454 für die Fahrtkosten von Teilzeit-AN, die als BR an Ausschusssitzungen teilnehmen).
Erstellt am 08.07.2010 um 10:46 Uhr von Friedefürst
Lieber "rkoch" Danke erstmal für Deine prompte Antwort.
Leider hatte ich in der Frage noch ein Detail vergessen:
Der infolge Teilzeit freie Tag (Fr) liegt außerdem genau in der Mitte von 2 Urlaubswochen. (jeweils Mo-Do)
Jetzt wird es sicher zu kompliziert. :-))
Erstellt am 08.07.2010 um 11:16 Uhr von rkoch
Ne, was soll sich dadurch daran ändern? Urlaub für sich genommen ist ja nicht einmal ein zwingender Verhinderungsgrund, ein BRM könnte auch im Urlaub an der Sitzung teilnehmen. Warum soll der Tag dann anders gesehen sein? Es ist dann halt quasi Teilnahme während des Urlaubs...
Erstellt am 10.07.2010 um 11:46 Uhr von PTNetty
Hallo rkoch
Aber nur Unterbrechung des persönlichen Urlaubs rechtfertigt keinen Ausgleich in bezahlter Zeit,
Fitting § 37 RdNr 87 ... keine betriebsbedingten Gründe liegen vor, wenn das BRM aus persönlichen Gründen BRTätigkeit außerhalb der Arbeitszeit durchführt ....Auch die Unterbrechung des Urlaubs... um an einer Sitzung teilzunehmen erfolgt nicht aus betriebsbedingten Gründen , so dass kein Anspruch auf eine entsprechende Verlängerung des Urlaubs besteht.
Hier ist es ja aber wohl so, dass die Sitzung an einem Tag stattfindet, die kein Urlaubstag ist, aber in die Arbeitszeit eines regulär Vollzeit arbeitenden BRMs fällt. Also doch Bezahlung des Fahrgeldes und der Sitzungszeit.
Gruß PT Netty