Hundkatzemaus - 152349 (Erstattung von Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats)- Bullshit!
@hundkatzemaus
Bullshit! Also wenn dann nicht nur das lesen, was einem gefällt. Oder auch alles und nicht nur das herauslesen was man gerne lesen möchte.
BAG - Erstattung von Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat auch die Kosten für einen Rechtsanwalt zu ersetzen, der in einem Rechtsstreit um eine verweigerte Eingruppierung aufgewendet wird. >>>>> Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverfolgung durch den Betriebsrat offensichtlich aussichtslos oder mutwillig erfolgt. [BAG, Beschl. v. 29.07.2009 – 7 ABR 95/07] <<<<<
Im Fall der offensichtlich aussichtlosen oder mutwilligen Rechtsverfolgung besteht dieser Erstattungsanspruch allerdings nicht. Mutwillig ist die Rechtsverfolgung unter anderem dann, wenn der Betriebsrat seine Rechte durchsetzen will, dafür aber unter mehreren gleich geeigneten Möglichkeiten nicht den für den Arbeitgeber kostengünstigsten Weg wählt.
Hier war es nach Ansicht der Richter denkbar, dass die Arbeitgeberin – trotz ihrer Ankündi-gung, selbst das Beschlussverfahren einzuleiten – von der Durchführung eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht absieht und den aufgetretenen Konflikt mit dem Betriebsrat auf andere Weise beilegt. Dies hätte der Betriebsrat vor Beauftragung des Rechtsanwalts abwarten müssen.
Hier kann dann der Anwalt den BR in die Kostenerstattungspflicht nehmen
Was auch nur sehr wenigen BR bekannt ist, dass sie sich der Nötigung (Offizialdelikt) sehr leicht schuldig machen können. Hierzu gab es auch einmal ein sehr guten Beitrag auf einem Seminar der NZA.
Community-Antworten (7)
26.04.2010 um 15:30 Uhr
Tja. Erwin. Und wer hat die 22000 bezahlt?
26.04.2010 um 15:39 Uhr
hundkatzemaus
offenbar liegt ein Sehfehler bei Dir vor. Denn wer sprach von 22000
Es geht um 2 689,58 Euro nebst Zinsen, ob der Anwalt hier letztlich den BR in die pflich genommen hat, müsste man diesen befragen. Ob er hier ggf. weil er als Fachanwalt hätte erkennen müssen, dass hier der AG nicht gem- § 40 in der Zahlungspflicht ist, und auf Grund dieser Tatsache ggf. die Kosten teilweise oder ganz tragen muss ist auch eine Frage. Aber es bleibt der Grundsatz, auch BR können sich schuldig und haftbar machen. Dafür habe ja auch vorausschauende BRV, weil es meitens sei trifft eine Amtshafpflichtversicherung.
Es sollte ja auch nur aufzeigen, dass ein BR auch nicht nach Herzenslust handeln kann.
26.04.2010 um 16:17 Uhr
@erwin, endlich bin ich nicht mehr alleine mit Bullshit und so, also ich meine nicht vom Beitrag sondern mehr vom Ausdruck,
was hier hier mit der Portokasse vom AG macht ist mir Latte.
Ich habe aber auch das Glück, das unser Anwalt mit bei der GEW ist und wir eine sagen wir mal "Flaterate" haben, also Fragen bis zu einem Bestimmtenpunkt.
Das scheint mir auch eine sehr angenehme lösung zu sein, wenn ich das hier richtig raus höre.
p.s ich habe euch beide Lieb....
26.04.2010 um 16:27 Uhr
"hundkatzemaus
offenbar liegt ein Sehfehler bei Dir vor. Denn wer sprach von 22000
Es geht um 2 689,58 Euro nebst Zinsen, Antwort 2 Erstellt am 26.04.2010 um 13:39 Uhr von erwin"
Es lohnt hin und wieder sich die gelinkten Urteile mal an zu schauen...
"Der Antragsteller hat - soweit für die Rechtsbeschwerdeinstanz noch von Bedeutung - beantragt, die Arbeitgeberin zu verurteilen, an ihn 24.898,16 Euro nebst fünf Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen."
26.04.2010 um 17:25 Uhr
BenntoBox hast du den kein @ mehr? Hast du eine Ahnung was du mit dem \ vorm Nick aussagst? und dann noch " ! Unglaublich! Das ist sowas von Egoistisch und Bömisch Dekadent. Unglaublich.Sclimmer als der Waschbär
26.04.2010 um 18:52 Uhr
Gut. Wer hat Betrag XXXX gezahlt? Der BR?
26.04.2010 um 19:04 Uhr
hundkatzemaus, Dr. Klaus Neef schreibt schon schöne Sachen. ;-) 152349
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