Abmahnung wegen Krankmeldung bekommen
ich habe ein Abmahnung wegen Krankmeldung bekommen. der ich rechtzeitig gemeldet habe.was kann ich dazu machen. Mit freundlichen Grüßen Aljorani
Community-Antworten (4)
04.10.2017 um 09:18 Uhr
Guten Morgen, kannst du uns mehr Infos geben? Ab wann muss man bei euch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorlegen? Bei wem hast du dich gemeldet, einem Kollegen oder dem Vorgesetzten? Per Mail, Anruf, ... ?
04.10.2017 um 09:35 Uhr
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Krankheit.html#tocitem8 guck mal unter diesem Link nach dem Punkt: "Was müssen Sie bei der Krankmeldung beachten?" nach
Mit den wenigen Angaben kann wie Belveda schon schreibt keiner helfen.
04.10.2017 um 13:57 Uhr
Guten Tag ich bin am15.08.17 krank geschrieben bis 21.08.und ich habe es gleich Telefonisch an der O Leiter gemeldet .und der an unsere bereichleiter gemeldet.die Dienstplan wurde auch in einer Stunde geändert.und der Krankmeldung war am 17.08 in der Briefkasten.der Grund der Abmahnung war dass ich nicht gleich direkt brim der BL gemeldet habe. Ich der BL zwei Briefe geschrieben .und Einschreiben gescheckt aber leider immer noch keine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Aljorani 017677547583
06.10.2017 um 01:28 Uhr
Wenn Dir zuvor mitgeteilt worden ist oder wenn es irgendwo am Schwarzen Brett aushängt, bei wem Du Dich krank melden mußt, hast Du natürlich einen kleinen Fehler gemacht. Ich würde es demnächst einfach richtig machen. So eine Abmahnung muß - wenn nichts weiter dazu kommt - nach wenigen Jahren aus der Personalakte entfernt werden.
Wenn Du zu Unrecht abgemahnt worden sein solltest (wenn Dir also nicht zuvor bekannt gemacht wurde, bei wem Du Dich krank melden mußt), könntest Du theoretisch vor dem Arbeitsgericht auf Entfernung der Abmahnung aus Deiner Personalakte klagen. Der große Aufwand (die Beweise muß Du selber schlüssig erbringen! Es wird nicht von Amts wegen ermittelt!) lohnt sich m.E. aber nicht.
Du hast offenbar Deinen Vorgesetzten bereits Deine Sicht der Vorgänge zweimal per Brief mitgeteilt. Nach § 83 Abs 2 BetrVG kannst Du verlangen, daß Deine Gegendarstellung Deiner Personalakte zugefügt wird. Das sollte bei der ersten Abmahnung als Gegenmaßnahme genügen.
Am besten redest Du natürlich auch noch mit dem Betriebsrat über den Vorfall.
Verwandte Themen
Abmahnung rechtens?
ÄlterIst die Abmahnung berechtigt? Text der Abmahnung: Vom Dienstag, 8. April bis Donnerstag, 10. April sind Sie nicht zur Arbeit erschienen. Für den Zeitraum vom 8. bis 9. haben sie uns fristgerecht ein
Abmahnung eines BR-Mitgliedes - wegen angeblich verspäteter Krankmeldung?
Älterhallo an alle bin br mitglied und wurde abgemahnt aber erst zur vorgeschichte: habe vor jahren eine schriftliche aufforderung vom AG erhalten das ich mich auch wenn es nur um einen tag krank geht ich
Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung
ÄlterLiebe Mitstreiter Habe folgenden Fall vorliegen: Ein Kollege war eine Tag krank (Freitag). Da in unserer Firma wird vornehmlich nachts gearbeitet und eben tagsüber geschlafen wird war es dem Ko
Zweite Abmahnung
ÄlterHallo zusammen. Habe wieder eine Frage. Ein MA erhielz eine Abmahning wegen verstoßes gegen seine Arbeitsvetraglichen Pflichten. Beispiele: Er hatte Mo und Di Urlaub, Mi Feiertag. Do und Fr sollte er
Abmahnung fragwürdiger Art
ÄlterGuten Morgen liebes BR-Forum, ich benötige mal ein bisschen Feedback zu einem Fall. Kurz zur Sachlage: Ich bin seit 4 Jahren Betriebsrätin bei einem kleinen Verein mit 15 festen Mitarbeitern, und noc