Liebe Mitstreiter

Habe folgenden Fall vorliegen:

Ein Kollege war eine Tag krank (Freitag). Da in unserer Firma wird vornehmlich nachts gearbeitet und eben tagsüber geschlafen wird war es dem Kollegen nach dem aufstehen und der darauffolgenden telefonischen Krankmeldung zeitlich nicht mehr möglich an diesem Tag zum Arzt zu gehen. Samstag, Sonntag Wochenende, Montag war Feiertag (Pfingsten (ja, ist schon ne Weile her)). Samstag war der Kollege wieder arbeiten und hatte bis Dienstag die Angelegenheit vergessen.

Einige Wochen später wurde er von Personalbuchhaltung angesprochen das ja noch die Krankmeldung von "Pfingstfreitag" fehle und es wurde abgesprochen, dass dem Kollegen dieser Tag als Urlaub gewertet wird, was auch auf seiner Monatsabrechnung Juni schwarz auf weiß niedergeschrieben steht.

Gestern bekommt der Kollege eine Abmahnung wegen der fehlenden Krankmeldung (das war übrigens das erste mal dass der Kollege keine Krankmeldung vorweisen konnte und ist auch sonst kein "Blaumacher").

Nun die Fragen:

1. Ist die Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung überhaupt rechtens, wenn der Tag nicht als "Krank" sondern (in Absprache) als "Urlaub" gewertet wurde?

2. Wie sieht's mit der Verhältnismäßigkeit aus? (wie gesagt: erstes "Vergehen" und keine mündliche Ermahnung)