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Abmahnung fragwürdiger Art

O
Osswald
Feb 2018 bearbeitet

Guten Morgen liebes BR-Forum, ich benötige mal ein bisschen Feedback zu einem Fall. Kurz zur Sachlage: Ich bin seit 4 Jahren Betriebsrätin bei einem kleinen Verein mit 15 festen Mitarbeitern, und noch einige geringfügig Beschäftigte (angestellt seit 7 Jahren). Der „Laden“ läuft recht locker, die Geschäftsführung ist total inkompetent im Umgang mit den Angestellten, nimmt ihre Führungsaufgabe generell nur bedingt wahr. Es gibt allgemein kaum nennenswerte Konsequenzen, kaum Mitarbeitergespräche usw... Ich bin aktuell krank, seit vergangener Woche Dienstag. Habe am Donnerstag meine Krankmeldung abends in den Briefkasten geworfen, und soll nun eine Abmahnung wegen zu spät eingereichter Krankmeldung kassieren. (Im Arbeitsvertrag steht, bis Ende des 3. Kalendertages). Darüber informierte mich eine gute Kollegin. Diese wiederum wusste von der Sache Bescheid, weil die GF in der Teamsitzung mit allen Kolleginnen sagte, dass ihr der Umgang mit den Krankmeldungen nicht gefällt, diese häufiger zu spät eingereicht werden & sie deswegen ab jetzt mehr Disziplin einfordert & 2 Abmahnungen erteilen wird. Nun, bei einem so kleinen Kollegium war für die Schnelldenkenden zügig klar, wen das wohl treffen wird. Mal abgesehen davon, wie furchtbar inkompetent sie hier aufgetreten ist, ist die Abmahnung noch nichtmal gerechtfertigt. Das Büro teilte meiner Kollegin (die Nachforschungen angegangen ist) mit, dass meine Krankmeldung erst am folgenden Montag, statt am Freitag mit „E. + Datum & Unterschrift der Geschäftsführung“ beschriftet ist. Der sonst übliche Eingangsstempel fehlt & offensichtlich hat das Büro hier unsauber gearbeitet.

  • Wie ist nun der Ablauf dieser Abmahnung? Kommt die nach Hause?

  • Wie verhalte ich mich jetzt zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts (durch ihre Bemerkungen im Team weiß fast Jeder Bescheid)? Ich bin Betriebsrätin, kurz vor der Neuwahl...

  • Wie gehe ich argumentativ vor, dass es 1. garkeine Fristverletzung meinerseits gab und 2. die Abmahnung doch gänzlich der Verhältnismäßigkeit widerspricht (es gab ja in der Vergangenheit schon viele Verstöße, die nicht geahndet wurden & unsere GF hat sonst noch nie für einmalig auftretendes Fehlverhalten Abmahnungen erteilt, sowie an Mitarbeiterinnen, wie mich, die sonst absolut zuverlässig sind). Überhaupt ist mir von keiner Abmahnung bekannt...

Ich habe allgemein den Eindruck, dass aus lauter Unsicherheit der GF mein Beispiel jetzt heran gezogen wird, um ein Exempel zu statuieren, so klang es ja auch aus der Teamsitzung heraus.

Wie gehe ich nun damit um? Am Montag darf ich diesen reizenden „Laden“ wieder gut gelaunt betreten.....

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Community-Antworten (2)

U
Uller

08.02.2018 um 10:34 Uhr

Wenn du die Abmahnung bekommst( wie auch immer) hefte sie weg und schreibe eine Gegendarstellung. Diese heftest du auch weg. Wenn es einen Zeugen gibt, dass du den Krankenschein rechtzeitig eingeworfen hast, lasse dir das von ihm bestätigen und hefte auch das weg. Wenn der Arbeitgeber irgendwann die Abmahnung für eine Kündigung hervorholt, dann legst du ja sicher Kündigungsschutzklage ein. Erst dann vor Gericht legst du deine Gegendarstellung mit Zeugenaussage dem Richter vor. Der AG ist dann in der Beweispflicht. Und das wird schwer für ihn.

H
hansimglueck

08.02.2018 um 10:42 Uhr

  1. Die Abmahnung kann dir auch im Betrieb überreicht werden. Dann liest du sie erst einmal und überlegst dann, ob eine Gegendarstellung notwendig erscheint.

  2. Wenn du zumindest mündlich die voraussichtliche Dauer der Krankheit unverzüglich gemeldet hast, ist doch alles gut. Auf das postalische Eingangsdatum kommt es nicht an.

3.Wenn das Arbeitlegerlager ein Problem mit den Krankmeldungen sieht, solltest du an die Mitbestimmung bei den Fragen der Ordnung und Verhalten der AN im Betrieb erinnern. Fordere eine BV zu dem Thema "Krankmeldungen"

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