Erstellt am 17.05.2013 um 12:24 Uhr von Aidan
Grundsätzlich ist keine verherige Abmahnung erforderlich um zu kündigen. Verhaltensbedingte Kündigungen, möglicherweise sogar fristlose, müssen allerdings belastbar begründet sein, andernfalls wird das bei der Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht als nicht ausreichend triftiger Grund zur unwirksamen Kündigung erklärt, wenn es vorher zur selben Sache nicht bereits eine Abmahnung (mit konkretem Vorwurf eines Fehlverhaltens und Ankündigung der Kündigung im Wiederholungsfall) gegeben hat. Und selbst da liegt es im Ermessen des Gerichtes, ob das ausreicht. Meistens tuts das nicht.
Ich lese mal so zwischen den Zeilen, dass ihr die Kündigung verhindern wollt?
Bewertet bitte die Kündigung als solche separat und prüft die Kriterien, ob es nicht ein milderes Mittel gäbe oder er woanders eingesetzt werden könnte und widersprecht innerhalb der einwöchigen Frist (Achtung, bei fristlos nur drei Tage Frist). Dass es keine ausreichenden Abmahnungen gegeben hat, macht die Kündigung jedenfalls nicht automatisch unwirksam sondern nur leichter anfechtbar, besonders dann wenn der Betriebsrat das auch so sieht, das in seinen Widerspruch mit hineinschreibt, welcher im tatsächlichen Fall der Kündigung dem Gekündigten mit ausgehändigt werden muss.
Ansonsten isses schon ne ziemliche Knalltüte, also echt mal ... :-)
Erstellt am 17.05.2013 um 12:35 Uhr von mitleserinnenn
Bei diesen Verstößen gegen die Arbeitspflicht könnte der AG ohne Probleme kündigen, dieses sollte man dringend dem AN mitteilen. Denn so braucht er in kürze einen neuen Job
Erstellt am 17.05.2013 um 15:58 Uhr von gironimo
>Das BR Gremium hat der Abmahnung nicht widersprochen<
Der BR hat da auch nichts zu wiedersprechen. Abmahnungen laufen (in der Regel)auf der individualrechtlichen Ebene.
Natürlich kann der AG einen Vorfall nicht abmahnen und den gleichen Vorfall dann anschließend zur Kündigung nutzen. Eins von beiden geht nur. Wenn sich die Sache dann wiederholt, kann der AG allerdings seine Drohungen umsetzen.
Ehrlich gesagt, wenn der Kollege so handelt wie Du es beschreibst, ist er entweder nicht von dieser Welt oder die Arbeit ist ihm egal.