Hallo zusammen. Habe wieder eine Frage. Ein MA erhielz eine Abmahning wegen verstoßes gegen seine Arbeitsvetraglichen Pflichten. Beispiele: Er hatte Mo und Di Urlaub, Mi Feiertag. Do und Fr sollte er wieder arbeiten. Ererschien erst Fr und sagte "Ich dachte ich hätte noch Urlaub". Mo darauf rief er an "Meine Katze muß zum Tierarzt, ich bin gegen 10;00 Uhr wieder da." Wer nicht kam war er. Di rief er an "mir geht es nicht gut." Mi rief er an "Ich habe Kreislauf.". Dan war er den Rest der Woche Krank. Die Woche darauf kam wieder nichts von ihm. Am Di dann eine Folge Krankmeldung. Die erste Krankmeldung haben wir immer noch nicht. Zwwei Wochen davor kam er nicht zur Tagschicht. Am nächsten Morgen war er in der Nachtschicht "Ich dachte ich habe Nachtschicht." Daher eine Abmahnung, weil er am Montag nicht erschienen ist und sich auch nicht mehr gemeldet hat und weil zur Arbeit erscheint wie es ihm gefällt. Das BR Gremium hat der Abmahnung nicht widersprochen. So weit so gut. Jetzt kam die Abmahnung wieder zurück mit dem Vermerk : Empfänger nicht auffundvar. Nach rückfrage mit dem MA sagte er " Ach ja, ich bin ja Umgezogen. Ich dachte das hätte ich gesagt." Jetzt soll er die zweite Abmahnung bekommen und auch die Kündigung, Widerum wegen Verletzung der Arbeitsvertraglichen Pflichten. Ist das so? Ich weis, das man nach der zweiten Abmahnung Kündigen kann, aber ist das die zweite? Ist der Grund nicht ein anderer? Ach ja, in der ersten Abmahnung wurde dem MA ein frist von zwei Monaten gesetzt, in der er gekündigt wird, falls er wieder gegen seine Arbeitsvertraglichen Pflichten verstööst.
Danke für die Hilfe und ein schönes öanges Wochenende.