Abmahnung wegen Nichtmeldens
Ein Kollege hat am 18.9. gegen 10:00 Uhr die Arbeit eingestellt, weil Ihm übel war. Er sollte dem Arbeitgeber aber am nächsten Tag vor Dienstbeginn mitteileilen ob er wieder zur Arbeit erscheinen würde. Da sein Telefon defekt war, beauftragte er einen Arbeitskollegen über das Internet in der Firma Bescheid zu geben, das er heute noch einmal zu Hause bliebe. Am 20.9. erschien er aber wieder auf der Arbeit und nahm seinen Dienst auf. Am 28.9. erhielt er vom Arbeitgeber eine Abmahnung wegen unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit am 19.9. Ist diese Abmahnung gerechtfertigt obwohl der Kollege über eine dritte Person sein Fernbleiben mittgeteilt hat??
Community-Antworten (2)
03.10.2017 um 13:32 Uhr
1.1 Anzeigepflicht Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 EFZG die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht dient der Dispositionsfähigkeit des Arbeitgebers und besteht daher unabhängig von einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sie besteht daher auch innerhalb der Wartefrist nach § 3 Abs. 3 EFZG, nach Ablauf von 6 Krankheitswochen und in allen Fällen einer Fortsetzungserkrankung. Die Mitteilung muss an den Arbeitgeber oder an die von ihm bestimmte Stelle (in der Regel Personalabteilung) gerichtet werden; eine Information der Arbeitskollegen oder der Telefonzentrale genügt nur, wenn diese die Nachricht tatsächlich weitergeben. Das Risiko der Übermittlung trägt der Arbeitnehmer. Besondere Formvorschriften für die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit existieren nicht, sie ist also mündlich oder schriftlich möglich (meist ist allerdings die telefonische Benachrichtigung angezeigt). Quelle : Entgeltfortzahlung: Anzeige- und Nachweispflichten des ... - Haufe https://www.haufe.de › Personal › Personal Office Premium
Die Ab
04.10.2017 um 09:38 Uhr
Dumm gelaufen. Es gibt aber in einigen Firmen eine Dienstanweisung oder eine BV zum Thema wie und wo melde ich mich krank. Gucke mal unter https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Krankheit.html#tocitem8 nach.
Verwandte Themen
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Mobbing gegen Betriebsratsmitglied - Gilt die erste Abmahnung überhaupt noch nach 1 1/2 Jahren?
ÄlterNachdem ich im Mai 2006 zur Betriebsrätin gewählt wurde und bitter erfahren musste, dass ein Maulwurf in unseren Reihen saß und meine Fragen bei Sitzungen wie z.B. Warum Stellen im Internet ausgeschri
Abmahnung wegen Verstoß gegen die Arbeitsanweisung
ÄlterHallo, ich habe ein paar Fragen bzgl. der zweiten Abmahnung eines Kollegen. Dieser hat im Jahr 2017 gegen die Dienstanweisung, keinen externen Datenträger (USB Stick) in den Betriebsrechner stecken z
Zweite Abmahnung
ÄlterHallo zusammen. Habe wieder eine Frage. Ein MA erhielz eine Abmahning wegen verstoßes gegen seine Arbeitsvetraglichen Pflichten. Beispiele: Er hatte Mo und Di Urlaub, Mi Feiertag. Do und Fr sollte er
Mobbingvorwürfe vom Arbeitnehmer - was können wir tun?
ÄlterHallo, haben Probleme in unserer Firma mit einem MA, dem gekündigt werden soll. Zu den Fakten : Der MA klagt gegen den AG - ist auch schon zu Prozessen gekommen. Damit ist er ja beim AG unbeli