Ein Kollege hat am 18.9. gegen 10:00 Uhr die Arbeit eingestellt, weil Ihm übel war.
Er sollte dem Arbeitgeber aber am nächsten Tag vor Dienstbeginn mitteileilen ob er wieder zur Arbeit erscheinen würde. Da sein Telefon defekt war, beauftragte er einen Arbeitskollegen über das Internet in der Firma Bescheid zu geben, das er heute noch einmal zu Hause bliebe.
Am 20.9. erschien er aber wieder auf der Arbeit und nahm seinen Dienst auf.
Am 28.9. erhielt er vom Arbeitgeber eine Abmahnung wegen unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit am 19.9.
Ist diese Abmahnung gerechtfertigt obwohl der Kollege über eine dritte Person sein Fernbleiben mittgeteilt hat??