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Abmahnung wegen Nichtmeldens

B
Brösel
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege hat am 18.9. gegen 10:00 Uhr die Arbeit eingestellt, weil Ihm übel war. Er sollte dem Arbeitgeber aber am nächsten Tag vor Dienstbeginn mitteileilen ob er wieder zur Arbeit erscheinen würde. Da sein Telefon defekt war, beauftragte er einen Arbeitskollegen über das Internet in der Firma Bescheid zu geben, das er heute noch einmal zu Hause bliebe. Am 20.9. erschien er aber wieder auf der Arbeit und nahm seinen Dienst auf. Am 28.9. erhielt er vom Arbeitgeber eine Abmahnung wegen unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit am 19.9. Ist diese Abmahnung gerechtfertigt obwohl der Kollege über eine dritte Person sein Fernbleiben mittgeteilt hat??

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Community-Antworten (2)

C
Challenger

03.10.2017 um 13:32 Uhr

1.1 Anzeigepflicht Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 EFZG die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht dient der Dispositionsfähigkeit des Arbeitgebers und besteht daher unabhängig von einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sie besteht daher auch innerhalb der Wartefrist nach § 3 Abs. 3 EFZG, nach Ablauf von 6 Krankheitswochen und in allen Fällen einer Fortsetzungserkrankung. Die Mitteilung muss an den Arbeitgeber oder an die von ihm bestimmte Stelle (in der Regel Personalabteilung) gerichtet werden; eine Information der Arbeitskollegen oder der Telefonzentrale genügt nur, wenn diese die Nachricht tatsächlich weitergeben. Das Risiko der Übermittlung trägt der Arbeitnehmer. Besondere Formvorschriften für die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit existieren nicht, sie ist also mündlich oder schriftlich möglich (meist ist allerdings die telefonische Benachrichtigung angezeigt). Quelle : Entgeltfortzahlung: Anzeige- und Nachweispflichten des ... - Haufe https://www.haufe.de › Personal › Personal Office Premium

Die Ab

E
Erbsenzähler

04.10.2017 um 09:38 Uhr

Dumm gelaufen. Es gibt aber in einigen Firmen eine Dienstanweisung oder eine BV zum Thema wie und wo melde ich mich krank. Gucke mal unter https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Krankheit.html#tocitem8 nach.

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