Mobbing gegen Betriebsratsmitglied - Gilt die erste Abmahnung überhaupt noch nach 1 1/2 Jahren?
Nachdem ich im Mai 2006 zur Betriebsrätin gewählt wurde und bitter erfahren musste, dass ein Maulwurf in unseren Reihen saß und meine Fragen bei Sitzungen wie z.B. Warum Stellen im Internet ausgeschrieben werden ohne dass der BR darüber Bescheid weiß oder warum der einzige Pausenraum zu Büros umgebaut wird ohne das mit dem BR zu besprechen etc. werde ich von der geschäftsleitung gemobbt. Ich habe im März 2007 eine erste Abmahnung erhalten mit dem Vorwurf, einen Leiharbeitnehmer, der bis zur Abmahnung 4 Wochen in der Firma war, von der er ein krank war, nicht richtig eingearbeitet zu haben, sondern ihn nur Hilfsdienste wie kopieren, Post verteilen etc. habe machen lassen. Ich kann anhand von Bestellungen, Anfragen etc, die er gemacht hat beweisen, dass das nicht so war. Meine Gegendarstellung wurde zu den Akten genommen. Der damalige Leiharbeitnehmer der gehen musste und die ihm versprochene Stelle nicht bekommen hat erzählte mir, dass der Geschäftsführer ihn auf mich angesetzt hatte, gleich beim ersten Gespräch. Als ich den Geschäftsführer bei einem Gespräch in Anwesenheit des stellvertr. BRV darauf ansprach gab er mir zur Antwort, dass das erst im zweiten Gespräch der Fall war. Diese Aussage habe ich mir von dem BRV unterschreiben lassen. Nachdem ein Jahr und vier Monate Ruhe war riet mir der GF in einem Gespräch, mich doch nach einer neuen Stelle umzusehen. Ich würde gute Arbeit machen, die nicht gewürdigt wird und das könnte ja auch nicht motivierend sein. Eine Woche später erhielt ich einen Maßregel- und Verhaltenskatalog, den ich unterschreiben sollte und wenn ich gegen eine der Richtlinien verstoße, würden wir uns sofort in gegenseitigem Einvernehmen trennen. Nachdem ich auf Anraten meines Rechtsanwalts nicht unterschrieben habe, erhielt ich am 03.09. erneut eine Abmahnung. Mir wird vorgeworfen, eine 17-jährige Auszubildende in inadäquater Art und Weise behandelt zu haben. Unter anderem soll ich sie ständig angeschrien und beschimpft haben, sogar vor Kollegen und in meiner Wut sogar alles auf ihrem Schreibtisch befindliche runtergeworfen haben. Davon ist nicht ein Wort wahr. In diese Intrige mit dem GF ist mein 31-jähriger Abteilungleiter mit verstrickt, der erst in die Firma kam, nachdem ich meine erste Abmahnung bereits erhalten hatte. Im Laufe der Zeit hat dieser versucht mich weichzukochen indem er mir z.B. erzählt hat, der GF hätte einen Projektleiter angesprochen wie er mit mir auskommt und als dieser sagte "gut" hätte der GF ihm angeraten eine andere Antwort zu geben, wenn er auch nächstes Jahr als Firmenwagen noch einen BMW fahren will. So kamen ständig vom Abteilungleiter kleine Spitzen.
Ich bin alleinerziehend und meine Kinder noch in Studium und Schule. Ich bin 49 Jahre alt, einige Bewerbungen brachten nichts Positives. Ich bin im Einkauf tätig. Ich brauche meinen Job.
Ich weiß, dass ich jetzt klagen muss, bin mir aber unsicher, ob ich das über die Gewerkschaft oder über einen Fachanwalt für Arbeitsrecht machen soll.
Gilt die erste Abmahnung überhaupt noch nach 1 1/2 Jahren?
Ich habe die Abmahnung ohne ein vorheriges Gespräch erhalten, in dem die Abmahnung angekündigt wurde. Das Gespräch sollte vor Übergabe stattfinden, ich habe aber darauf bestanden, dass der BRV dabei sein muss, der nicht im Hause war. Telefonisch hat mit der BRV geraten, die Abmahnung abzuholen und den Erhalt zu quittieren. Das Gespräch findet jetzt am kommenden Dienstag statt.
Ich weiß nicht mehr ein noch aus.
Community-Antworten (5)
06.09.2008 um 18:46 Uhr
@ Mobbingopfer Du willst Deinen Job behalten ? Dann tuhe es auch !!! Lass Dich nicht fertig machen, und kämpfe für Deine persönliche Sache genau so wie Du es als BRM auch tuhen würdest. Das Thema Mobbing ist leiderein Thema das für jedes BRM sowie für jeden Außenstehenden das wohl Schwierigste von allen ist. Leider ist es heute immer noch so das meistens der, der Gemobbt wird am Ende noch der Dumme ist, weil er in der Beweispflicht ist. Und Mobbing wird von den Gerichten erst dann verfolgt, wenn man auch Nachweisen kann das dies schon, wie in Deinem Fall, über einen längeren Zeitraum hin dem ausgesetzt wird. Veruche alles chronologisch zusammen zu fassen, versuche Zeugen zu finden die für Dich Ausagen würden, und nehme Dir dann einen Anwalt. Ob über die GEW oder einen Anwalt für Arbeitsrecht mußt Du letztendlich selbst entscheiden, den ich kenne Deine GEW nicht und weiß auch nicht was für´n Draht Du zu ihnen hast. Ich für mein dafürhalten würde Dir eher zu einem Anwalt für Arbeitsrecht raten. Es tut mir leid das ich Dir da nicht viel mehr bei helfen kann aber ich drücke Dir die Daumen das Du stark bleibst und Dich nicht unterkriegen läßt. Eins noch: Wenn Dir die GF sagt das Du gute Arbeit machst ist das doch motivierend genug. Was wollen sie mehr,sollst Du sie heiraten ? Und schau mal nach was Richtlinien übersetzt heißt. Gibt eine Richtung vor. Dies sollte doch für euch als BR relevant sein, da es nach § 87 Abs. 1 Ordnung und verhalten betrifft. Und das ist ja bekanntlich Mitbestimmungspflichtig. Ich hoffe Dir ein wenig weitergeholfen zu haben.
06.09.2008 um 22:20 Uhr
Hallo Rainer,
danke für den emotionalen Beistand. Ich weiß, ich muss jetzt kämpfen. Aber ich frage mich gerade, wo ich die Kraft nehmen soll. Sitze heulend auf dem Sofa und meine ganze Lebensfreude ist weg
07.09.2008 um 14:44 Uhr
@Mobbingofer
Deine jetzige schlechten Zeit ist genau wie ich vor 5 Jahre. Mein Abteilungsleiter und GF versuchte mich alle mögliche meinen Fehler abzumahnen. Ich war 52 Jahre mit dieser Erlebnis. Mein RA hat mich empfohlen, dass ich im Moment "ganz ruhig bewahren" sollte. Ich habe damals insgesamt in 2 Jahre 5 Abmahnungen bekommen. Als ich im Betriebsrat 2006 bin, hat der Abteilungsleiter und GF noch jede Zeit mich rausschmeißend bedroht. Mein jetzige Kampfmethode ist in jede Bedrohung von der Abteillungsleiter ein Beschwersbrief an GF mit dem Kopie an BR abgeschickt. Im Enrstfall haben die Unterlagen nach §§ 104 vor der Gericht nachzuweisen. Andere Seite du sollst auch so viel wie möglich das BetrVG mehr beherrschen damit Du fähig bist zu kämpfen.
Ich wünsche Dir viel Glück
Bombay
07.09.2008 um 20:41 Uhr
Hallo
ich muss rainer recht geben , gucke das du zeugen hast ,schreibe alles auf was passiert ,hohle dir einen guten anwalt für arbeitsrecht ,schalte die gewerkschaft mit ein ich habe als stellv. 4 abmahnungen und der erste vors. 8 abmahnugen bei uns hat jeder der im betriebsrat ist abmahnungen . mein rat für alle ......., wenn man eine abmahnung erhält sofort zum anwalt und klagen, gegendarstellung ist unsinn . bei mir war es so das die GL zwei abmahnugen zurück hohlen muss die anderen zwei war 2006-2007 bis heute keine mehr . ich wünsche dir alles liebe und gebe nicht auf .
LG
spinnekarl
18.09.2008 um 22:42 Uhr
Hallo Mobbingopfer,
ich möchte dich etwas aufbauen. Ich bin auch BRM und werde von meinen Vorgesetzen gemobbt. Auf jedem BR-Seminar, das ich besucht habe waren viele BRM die die gleiche Erfahrung machen. Es heißt oft, Mobbing trifft die Schwachen, lass dir das nicht einreden. Die, die zum Mobbing greifen müssen um persönliche Defizite auszugleichen sind die Schwachen. Auch mir kommen oft die Tränen, doch das ist ganz normal. Wenn man körperlich Mißhandelt wird blutet man, wenn man seelisch Mißhandelt wird weint man. Vielleicht hast du Glück und du hast jemandem im BR, mit dem du dich darüber austauschen kannst, der dir den Rücken stärkt. Ich habe das Glück und manchmal können wir sogar gemeinsam über die neuesten Mobbingattacken lachen. "Ach, heute probieren wir mal wieder mit schlechte Arbeitsleistungen zu unterstellen?" Ich hoffe du führst ein Mobbingtagebuch, das ist wirklich wichtig.
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