Hallo,

haben Probleme in unserer Firma mit einem MA, dem gekündigt werden soll.
Zu den Fakten : Der MA klagt gegen den AG - ist auch schon zu Prozessen gekommen.
Damit ist er ja beim AG unbeliebt - klar.
Nun bekam er 2 Abmahnungen sowie eine Aufforderung :

Abmahnung 1 :
weil er zwei mal 1 Min. zu spät gekommen ist

Abmahnung 2 :
Die MA müssen tagesmeldungen, was sie am tag über geabrbeitet haben, täglich abgeben. Es betrigfft etwa 20 MA. Diese haben sie immer gesammelt und einer einzeln zum Betriebsleiter hinaufgetragen. Da von diesem MA einaml keine Tagesmeldung ankam ( obwohl er diesen geschreiben und abgegeben hat ) bekam er ohne eine Erklärung eine Abmahnung. Eine freundliche Bitte unsererseits diese zu entfernen hat er abgelehnt der Betriebsleiter.

Aufforderung :
Seine Frau fährt ihm brotzeit in die Firma, nun ist er aufgefordert worden, das seine Frau dies nicht mehr macht, ansonsten erneute Abmahnung.

Nach Überprüfung der Abmahnung wegen zuspätkommen mußten wir feststellen, das auch andere Mitarbeiter keine Abmahnung erhalten haben, die wo auch mehrmals zu spät gekommen sind.
Bei der Abmahnung 2 ( hier wurde im übrigen auch eine stellungnahme abgegeben das er diese wie immer abgegeben hat ) liegen keine beweise vor das dies nicht abgegeben wurde - der Betriebsleiter behauptet fest das keine Tagesmeldung dabei war.

Zur Aufforderung muß auch hier festgesetllt werden, das andere Ehefaruen / Ehemänner auf dem Betriebsgelände ihre Partner abholen.

In allen Fällen bekam nur der EINE MA Abmahnungen oder Anweisungen.
Zudem sollte er sich noch vom Betriebsarzt untersuchen lassen, weil er mal krank war. Für wenige tage. Bei anderen Mitarbeitern, die häufiger und länger krank sind, die bekamen natürlich keine Aufforderung.

Wären dies schon Beweise für Mobbing ? Wir wissen, das der MA auf der Abbschussliste steht - und mit allen Mitteln versucht wird diesem zu kündigen oder zur eigenen Kündigung zu bewegen. Das wollen wir natürlich verhindern.
Was können wir dagegen tun ? Kann man auch beim AG auf Abhilfe drängen oder nur diesem darum bitten ? was ist wenn der AG auf seiten des Betriebsleiters steht ?(was wir wissen das ers tut) ?