Einführung von Schichtarbeit in der Systemadministration
Moin,
In der Abteilung Systemadministration haben die Mitarbeiter seit Gründung der Firma vor 12 Jahren normale Verträge mit 40h pro Woche, Gleitzeit und einer Kernzeit von 9-15:30. Nun wächst die Firma sehr stark und immer mehr scheint der Bedarf für Schichtarbeit gegeben (damit immer im Falle eines Problems ein Admin Verfügbar ist)
Versucht hat der Abteilungsleiter das vor 2 Monaten schon, indem er einfach einen Plan aufgestellt hat und seinen Leuten verkündet hat "der gilt dann ab morgen". Das ganze haben wir natürlich gestoppt, sobald wir Kenntnis davon hatten.
Wie müssen wir uns als Betriebsrat verhalten? Wahrscheinlich wird über kurz oder lang Schichtarbeit kommen. Die Mitarbeiter müssten dann doch eine Änderungskündigung bekommen, da ab dann ja die Gleitzeitregelung nicht mehr gültig ist? Können wir die Einführung der Schichtarbeit auch komplett verhindern? Reicht es für die Einführung, dass der AG die Schichtarbeit als erforderlich sieht?
Wir streben jetzt aufjedenfall eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit an, damit auch solche Themen ordentlich und einheitlich geregelt sind. Bisher gibt es solche Regelungen nicht.
Danke und Viele Grüße aus HH Kristin
Community-Antworten (5)
30.11.2010 um 18:50 Uhr
Hallo KristinHH, Die Mitarbeiter müssten dann doch eine Änderungskündigung bekommen, da ab dann ja die Gleitzeitregelung nicht mehr gültig ist? Gibt es eventuell noch einen TV der etwas überArbeitszeiten ausssagt z.B. so:
Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie - bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung - zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.
dann wäre, aus meiner Sicht, keine Änderungskündigung nötig.
*und immer mehr scheint der Bedarf für Schichtarbeit gegeben (damit immer im Falle eines Problems ein Admin Verfügbar ist) Wenn es so SCHEINT, dann sollte man den Arbeitsaufwand nach Ende der jetzigen Arbeitszeit (17:30 Uhr) doch über eine gewisse Zeit einmal dokumentieren. Dann sieht man die Auslastung und kann evtl. besser abschätzen, ob es überhaupt Bedarf für Schichtdienst oder evtl. nur für einen sich mit der jetzigen AZ überlappenden Spätdienst gibt.
Können wir die Einführung der Schichtarbeit auch komplett verhindern? Wage ich zu bezweifeln, wenn sich herausstellt, dass sie wirklich erforderlich ist, werdet Ihr wohl spätestens vor der Einigungsstelle scheitern. Wenn man dort landet ist es meistens ja sowieso ein Kompromiss den man schließen muss und nicht immer entscheidet diese so, wie man es als BR gerne gehabt hätte.
Reicht es für die Einführung, dass der AG die Schichtarbeit als erforderlich sieht? Nein,dem BR sollte das nicht reichen. Als BR will man doch immer fundierte Begründungen für die Behauptungen des AG!
Bei uns gibt es über 2000 MA und die Admins haben, so wie bei Euch, Gleitzeit und Kernzeit, danach, am WE und Feiertagen gibt es Rufbereitschaft.
30.11.2010 um 19:35 Uhr
Hallo nicoline,
wir sind nicht Tarifgebunden, daher gilt das was im Arbeitsvertrag steht.
Das Dokumentieren des Arbeitsaufkommens scheint mir hier doch eine sehr gute Möglichkeit zu sein. Vorallem weil die Kollegen aus der Abteilung der Meinung sind, dass Schichtarbeit nicht benötigt wird.
Mit Schichtarbeit ist das Abdecken der Zeit von 08:00-18:00 (evtl. 20:00) gemeint. Mit den Begrifflichkeiten tu ich mich noch schwer. Vorallem Freitags kam es vereinzelt vor, dass ab 14:30 kein Admin mehr im Haus war und das als Problem gesehen wurde.
Klasse finde ich, dass es bei euch anscheinend auch mit einer Gleitzeitregelung funktioniert und man die restlichen Zeiten über eine Rufbereitschaft regelt. Das werde ich als Idee im Hinterkopf behalten. Habt ihr einen User-Helpdesk/First Level Support? Wir haben 2 Mitarbeiter die sich um allgemeine PC Probleme kümmern z.B. Passwort vergessen, Programm XY funktioniert nicht ... Haben die bei euch auch Rufbereitschaft? Oder wird dann auf den nächsten Arbeitstag verwiesen? Manche Dinge sind ja zu unwichtig, als dass ein Admin dafür extra ins Büro kommt um z.B. das vergessene Passwort zurückzusetzen. Vorrausgesetzt das ist über einen Fernzugang von zu Hause nicht möglich.
01.12.2010 um 09:19 Uhr
Moin Kristin!
Gerade bei der Rufbereitschaft und wenn es um Kleinigkeiten geht, die ein Admin auch "aus der Ferne" regeln kann (Passwort-Probleme etc.), dann kann man dem userhelpdesk auch einen Terminalzugriff ermöglichen. Dann kann der zuständige helpdesk seinen Job von zu Hause erledigen.
Bei uns gibt es diesen Zugriff sogar aus Dänemark (unsere Hauptstelle). Funktioniert prima.
Man kann Programme wie "VNC" oder diverse andere verwenden. Dann ist der admin direkt auf deinem Rechner und übernimmt die "Fernsteuerung".
Von 8 bis 18 Uhr, vielleicht bis 20 Uhr, benötigt man nun wirklich kein Schichtarbeitsmodell.
Man kann aber auch individuelle Regelungen treffen. Hatten wir auch schon.
Es gibt immer Leute, die auch zu "blöden Zeiten" arbeiten wollen, wenn z.B. mehr Geld dabei rausspringt. So kann der BR mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass es in den Abendstunden mehr Geld gibt und dann sucht man zunächst mal Freiwillige, die das machen möchten.
Oder man findet einen Rhytmus innerhalb der Abteilung, wo jeder mal die "A-Karte" bekommt.
Gruß gallocampo vom kampnagel :)
01.12.2010 um 09:47 Uhr
Moin gallocampo,
Genau da liegt der Hase im Pfeffer, die Admins haben kein Problem damit "mal die A-Karte zu bekommen", als sie den Beruf gewählt haben war ihnen klar dass sie mit Schichtarbeit und Rufbereitschaft zu tun haben werden. Ihnen gehts dabei ums Prinzip, dass der Arbeitsvertrag nunmal eine Gleitzeitregelung hat und sie sich nicht einfach so, ohne eine Anerkennung finanzieller oder ähnlicher Art, auf eine andere Regelung einlassen wollen.
Mehr Geld oder ähnliches wird es nach 17:30 Uhr für die Admins nicht geben, da in unserem Kundenmanagement (Inbound-Callcenter) auch bis 20Uhr ohne Éxtras gearbeitet wird.
01.12.2010 um 13:13 Uhr
Was steht denn bitte genau im Arbeitsvertrag?
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