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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schichtarbeit für Teilzeitbeschäftigte

L
Loewe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo; hätte mal ein paar Fragen hinsichtlich Schichtarbeit.In unserem Betrieb gibt es schon seit längerem die Schichtarbeit.Da nun das Arbeitsaufkommen größer geworden ist,sollen die Teilzeitbeschäftigten die bisher nur vormittags gearbeitet haben auch Nachmittags herangezogen werden. So nun meine Fragen:

  • muß der Lagerleiter hier mit den betroffenen Personen (4) ein Einzelgespräch führen oder kann er dies in dieser Gruppe zusammen fassen???

  • müßen dann alle (4) Personen umgestellt werden oder werden diese die noch schulpflichtige Kinder haben hier ausgenommen???

  • muß ein Antrag an den BR hinsichtlich Arbeitszeitveränderung erfolgen???

  • muß es einen geänderten Arbeitsvertrag geben, da bei den alten Verträgen enthalten ist " keine Schichtarbeit"!!!

Um eine schnelle Beantwortung meines Anliegens wird gebeten. Danke

4.78301

Community-Antworten (1)

K
kainil

12.01.2010 um 12:55 Uhr

Hallo,

§87 BetrVG. Abs 2

Mitbestimmungsrechte: Der BR hat, soweit eine gesetzliche oder Tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegen heiten mitzubestimmen.

Abs. 2 Beginn und ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.

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