Mitbestimmung bei Abschaffung von Schichtarbeit - wie soll man "pro" Schichtarbeit argumentieren, wenn kaum noch Arbeit da ist?
Eine Abteilung leidet unter Arbeitsmangel. Hier wurden bereit Kündigungen ausgesprochen. Jetzt soll die Schichtarbeit abgeschafft werden und nur noch zu normalen Arbeitszeiten produziert werden. Klar, der AG möchte sich die Schichtzuschläge sparen. Das ist ja auch nachvollziehbar. Aber das Problem besteht darin, dass verschiedene Mitarbeiter nicht normal arbeiten können, da sie beispielsweise in der Gegenschicht des Ehepartners arbeiten. Auch gibt`s welche, die nur Frühschicht gemacht haben, weil sie nachmittags Kinder betreuen müssen. Oder welche die nur Spätschicht arbeiten, weil sie nur nachmittags eine Betreuung für die Kinder haben. Wie würdet ihr euch als Betriebsrat verhalten?? Mitbestimmung ist klar, aber wie soll man "pro" Schichtarbeit argumentieren, wenn kaum noch Arbeit da ist??
Community-Antworten (8)
13.01.2009 um 14:40 Uhr
Bist Du Betriebsrat?
13.01.2009 um 14:50 Uhr
@PowerMax
was hilft Schicharbeit wenn dann die betriebsbedinget Kündigung droht?
Durchsetzen kann der BR es ja eh nicht
13.01.2009 um 15:05 Uhr
Habt Ihr einen WA? Wenn nicht hat euch der AG die wirtschaftliche Lage erklärt anhand von Zahlen? Habt Ihr mit der Gewerkschaft Kontakt aufgenommen? Kurzarbeit? Möglicher Sozialplan und/oder Interessenausgleich?
Du siehst viele Fragen, sei etwas genauer bitte in deinen Ausführungen
13.01.2009 um 15:11 Uhr
Die Kündigungen sind längst über die Bühne, Kurzarbeit wurde auch schon eingeführt. Es geht um eine Abteilung, die auf Dauer weniger Arbeit haben wird. Deshalb soll der Schichtbetrieb abgeschafft werden. Es geht bei meiner Frage nur um die Mitbestimmung des BR (ja, ich bin BR). Wie können wir argumentieren um die Schicht zu behalten??
13.01.2009 um 16:38 Uhr
Hallo PowerMax,
ich an Eurer Stelle würde alles dafür tun, dass keiner weiter seine Arbeit verliert. Also haltet im Interesse der MA und auch des Betriebes nich an der Schichtarbeit fest. Da ziehen die MA nachher den kürzeren. Setzt Euch mit den MA zusammen und sprecht mit denen ab, wie sie am Besten die Arbeit erledigen können bzw. zur Arbeit erscheinen können. Dann kan man vielleicht auch dazu einen Plan machen und das dann dem AG vorlegen. Nicht nur agieren sondern auch reagieren, also selber Vorschläge machen. Ansonsten solltet Ihr, wie es klinik schon geschrieben hat, euch vom AG die wirtschaftlichen Daten geben lassen. Ihr könnt dazu auch einen aussenstehenden Experten dazuholen, wenn man mit der Materie nicht klarkommt oder die Gewerkschaft mit heranziehen. Aber, wie gesagt, haltet nicht an der Schichtarbeit fest, wenn es für die Kollegen um ihren Job geht.
MfG
Rapper22
13.01.2009 um 22:13 Uhr
PowerMax Mitbestimmung im Rahmen des §87 Abs.1, Ziffer 2+3 BetrVG ist hier sicherlich gegeben. Aber wie sehen den die Alternativen aus. Letztendlich müssten doch die Arbeitszeiten der betrieblichen Notwendigkeiten angepasst sein. Wobei ich in der Abschaffung von Schichtarbeit eine Verbesserung für die Arbeitnehmer sehe.
14.01.2009 um 08:37 Uhr
Anscheinend muss ich mich deutlicher ausdrücken: es geht NICHT um Beschäftigungssicherung. Personalanpassungen wurden in der Abteilung schon durchgezogen. Es geht um den verbliebenen Rest. Um Arbeitsbedingungen. Ja, Heini, Abschaffung von Schicht bedeutet eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Aber nicht, wenn du Kinder zu betreuen hast. Was machen wir mit solchen Fällen?? Oder Beschäftigte, die nebenher noch einen Nebenjob angenommen haben, weil sie mit dem Hungerlohn hier nicht klarkommen. Da fallen dann Schichtzulagen weg und der Nebenjob...Verbesserung?? Ich suche hier nach Argumentationshilfen pro Schicht. Ich weis, dass das schwierig ist. Aber vieleicht gibt`s ja die Möglichkeit zu einer Übergangsregelung, bzw Ausnahmeregelung für allein erziehende Frauen...
14.01.2009 um 09:01 Uhr
PowerMax, es ist m.E. unmöglich von Ferne für die Schichtarbeit bei Euch zu argumentieren und Dir Wege aufzuzeigen. Weder kennen wir die Bedingungen Deines Betriebes, noch die Verhandlungsbereitschaft Deines AG. Wir wissen auch nichts um die Spielräume, die eventuell vorhanden sind.
Hier können wir nur auf Gesetze, Rechtsprechungen etc. verweisen und vielleicht noch den Tip geben: Holt Euch fachmännischen Rat. Natürlich könnt ihr aus diesem Streitfall ein Einigungsstellenverfahren machen. Aber das muss gut vorbereitet sein. Habt Ihr einen Berater, der z.B. im Rahmen einer Inhouseschulung so etwas mit Euch vorbereiten könnte? Dann wäre das vielleicht ein gangbarer Weg.
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