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Urlaub abziehen bei vorzeitigem Ausscheiden.?

L1
Lotte 123
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ihr Lieben Ich arbeite bei der Caritas, habe vierzig Tage Urlaub. Nun scheide ich zum 31.10 dort aus. Wäre dann insgesamt elf Monate dort. Habe ab dem 25.9 bis 15.10 Urlaub, nun sagen Sie mir, den kann ich nicht ganz nehmen, da ich ja vorzeitig ,also zwei Monate vor Beendigung des Jahres ausscheide. Habe eine sechs Tage Woche,also Werktage, Weiß aber nun leider nicht,wieviel Tage Urlaub ich pro Monat habe –ob zwei oder drei. So kann ich mir nicht ausrechnen, wieviel Tage sie mir nun abziehen können. Kann mir jemand helfen. .?natürlich habe ich auch schon Urlaubstage im Jahre 2017 genommen. Vielen Dank Daggi

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Community-Antworten (6)

C
Catweazle

24.09.2017 um 17:15 Uhr

Da das Arbeitsverhältnis nach dem 1. Juli endet, steht dir der kompelette Jahresurlaub zu. Es kann aber arbeits- oder tarifvertraglich anders geregelt sein. Wenn dort nichts geregelt ist, kann dir auch nichts abgezogen werden.

A
AlterMann

24.09.2017 um 19:05 Uhr

Die Antwort ist so eher irreführend: Die Auskunft von Catweazle bezieht sich auf das Urlaubsgesetz und damit auf den Mindestanspruch von 24 Tagen bei einer 6-Tage-Woche. Da es hier um einen weitergehenden Urlaubsanspruch geht, hilft diese Regelung kaum weiter. Daggi, wie setzt sich denn Dein Urlaubsanspruch zusammen? Ist da Zusatzurlaub z.B. für Schichtarbeit drin, oder Zusatzurlaub für ältere Arbeitnehmer? Da gibt es bei der Caritas ganz unterschiedliche Regelungen für die einzelnen Ansprüche. Gibt es eine MAV bei Euch? Die sollte Dir erschöpfend Auskunft geben können.

C
Catweazle

25.09.2017 um 02:01 Uhr

AlterMann, teile doch mal bitte mit wo die Regelungen der Caritas stehen könnten wenn nicht im Tarifvertrag.

B
BrauseBär

25.09.2017 um 10:55 Uhr

Davon ausgehend, dass tarifliche Vereinbarungen hier nichts anderes Regeln und dort eine Zwölftelung im Eintritts- und Austrittsjahr vorgenommen wird, dürfte es so aussehen:

Anteiliger für Dezember 2016 = 3,3 ergibt abgerundet 3 Tage. Gesetzlicher, nach der Wartezeit von 6 Monaten im zweiten Halbjahr nicht mehr kürzbarer, sind mit Ablauf des Monats Juni (erstes Halbjahr) dann 24 Tage. Der darüber Hinausgehende tarifliche von 16 Tagen wird anteilig von Januar bis Oktober (Zwölfteln) gewährt = 13,3 Tage. Abgerundet 13 Tage.

Somit besteht ein Gesamtanspruch für die Zeit von 11 Monaten von 40 Tagen. Aufgeteilt in 3 Tage für das Vorjahr und 37 für das aktuelle.

P
Pjöööng

25.09.2017 um 12:46 Uhr

Wenn dem Urlaub bereits stattgegeben wurde, so kann die Urlaubserteilung nicht mehr zurückgezogen werden.

A
AlterMann

25.09.2017 um 15:04 Uhr

Catweazle, die "Irreführung" bezog sich auf Deinen ersten Satz. Ansonsten hat die Caritas meines Wissen in einigen Betrieben zusätzliche Urlaubsregelungen, z.B. freie Tage für ältere Arbeitnehmer. Andere Urlaubstage werden z.B. pro Quartal für Schichtarbeit gewährt oder als Ausgleich für Nachtstunden. Deshalb ist auch die pauschale Rechnung von BrauseBär möglicherweise falsch.

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