Erstellt am 24.09.2017 um 15:15 Uhr von Catweazle
Da das Arbeitsverhältnis nach dem 1. Juli endet, steht dir der kompelette Jahresurlaub zu. Es kann aber arbeits- oder tarifvertraglich anders geregelt sein. Wenn dort nichts geregelt ist, kann dir auch nichts abgezogen werden.
Erstellt am 24.09.2017 um 17:05 Uhr von AlterMann
Die Antwort ist so eher irreführend: Die Auskunft von Catweazle bezieht sich auf das Urlaubsgesetz und damit auf den Mindestanspruch von 24 Tagen bei einer 6-Tage-Woche.
Da es hier um einen weitergehenden Urlaubsanspruch geht, hilft diese Regelung kaum weiter.
Daggi, wie setzt sich denn Dein Urlaubsanspruch zusammen? Ist da Zusatzurlaub z.B. für Schichtarbeit drin, oder Zusatzurlaub für ältere Arbeitnehmer? Da gibt es bei der Caritas ganz unterschiedliche Regelungen für die einzelnen Ansprüche.
Gibt es eine MAV bei Euch? Die sollte Dir erschöpfend Auskunft geben können.
Erstellt am 25.09.2017 um 00:01 Uhr von Catweazle
AlterMann, teile doch mal bitte mit wo die Regelungen der Caritas stehen könnten wenn nicht im Tarifvertrag.
Erstellt am 25.09.2017 um 08:55 Uhr von BrauseBär
Davon ausgehend, dass tarifliche Vereinbarungen hier nichts anderes Regeln und dort eine Zwölftelung im Eintritts- und Austrittsjahr vorgenommen wird, dürfte es so aussehen:
Anteiliger für Dezember 2016 = 3,3 ergibt abgerundet 3 Tage.
Gesetzlicher, nach der Wartezeit von 6 Monaten im zweiten Halbjahr nicht mehr kürzbarer, sind mit Ablauf des Monats Juni (erstes Halbjahr) dann 24 Tage.
Der darüber Hinausgehende tarifliche von 16 Tagen wird anteilig von Januar bis Oktober (Zwölfteln) gewährt = 13,3 Tage. Abgerundet 13 Tage.
Somit besteht ein Gesamtanspruch für die Zeit von 11 Monaten von 40 Tagen.
Aufgeteilt in 3 Tage für das Vorjahr und 37 für das aktuelle.
Erstellt am 25.09.2017 um 10:46 Uhr von Pjöööng
Wenn dem Urlaub bereits stattgegeben wurde, so kann die Urlaubserteilung nicht mehr zurückgezogen werden.
Erstellt am 25.09.2017 um 13:04 Uhr von alterMann
Catweazle, die "Irreführung" bezog sich auf Deinen ersten Satz.
Ansonsten hat die Caritas meines Wissen in einigen Betrieben zusätzliche Urlaubsregelungen, z.B. freie Tage für ältere Arbeitnehmer. Andere Urlaubstage werden z.B. pro Quartal für Schichtarbeit gewährt oder als Ausgleich für Nachtstunden. Deshalb ist auch die pauschale Rechnung von BrauseBär möglicherweise falsch.