Hallo,
meine Frage, wir arbeiten in der Firma in zwei Abteilungen in zwei verschiedenen Schichten.
Einmal Vollkontischicht und einmal normal drei Schichten.
Ein Kollege in Vollkontischicht möchte gerne über Ostern zwei Wochen Urlaub nehmen.
Seine Schichten fallen auf die Feiertage. Arbeitgeber will für diese Tage Urlaub abziehen.
Eine Regelung haben wir nicht. Für den gleichen Zeitraum muss ein drei Schichtler 7 Tage Urlaub nehmen der in Vollkontischicht müsste für diesen Zeitraum 10 Tage Urlaub nehmen.
Darf der Arbeitgeber für Feiertage Urlaub abziehen oder den Kollegen falls er kein Urlaub für die Feiertage Urlaub beantragt von dem AN verlangen das er an diesen Tagen zu arbeiten hat.