Anspruch auf den alten Arbeitsplatz - für vorzeitig aus dem BR ausscheidendes BR-Mitglied?
Hat ein Betriebsratsmitgied , bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Betriebsrat, aus persönlichen Gründen, einen Anspruch auf den alten Arbeitsplatz? Laut Arbeitsvertrag ist der Einsatz im Betrieb,nach Qualifikation,jedoch nicht auf einen bestimmten Arbeitsort vereinbart.
Community-Antworten (1)
08.10.2008 um 23:51 Uhr
Hallo Frank, wenn Du das bekommst, was in deinem Vertrag steht - und was daraus materiell vor der Freistellung erreicht war und unter Unterstellung einer vergleichbaren Fortentwicklung entstanden ist, dann gibts nichts zu meckern.
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