Zahlen Durcheinander
Hallo Leute!
Ich will heute eine Frage stellen die sich eher für Rechner oder logisch Denkenden wendet;-).
Es geht um Auszahlung von Überstunden Prozenten. Hier erst einmal der der dazugehörige Tarifvertrag
§ 2 Arbeitszeit
- Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunden; die tägliche Arbeitszeit beträgt 7,4 Stunden. Die Arbeitszeit soll auf 5 Werktage - in der Regel von Montag bis Freitag - verteilt werden.
- Durch Betriebsvereinbarung kann für einzelne Arbeitnehmer, Arbeitnehmergruppen, Betriebsteile oder den Gesamtbetrieb eine unterschiedliche Wochenarbeitszeit zwischen 28 und 44 Stunden festgelegt werden. Die geänderte Wochenarbeitszeit hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmern jeweils mindestens 2 Arbeitstage im voraus mitzuteilen. Protokollnotiz: Die Ankündigungsfrist entfällt ausnahmsweise, wenn eine Änderung der Auftragssituation plötzlich eintritt.
- Der Ausgleichs- und Abrechnungszeitraum beträgt 12 Monate. Die zeitliche Lage ist mit dem Betriebsrat zu vereinbaren.
- Besteht kein Betriebsrat, so regelt der Arbeitgeber die Dauer der täglichen und der wöchentlichen Arbeitszeit, deren Ausgleich, Freizeitausgleich, Ausgleichszeitraum sowie Mehrarbeit und Kurzarbeit im Rahmen der tariflichen Bestimmungen dieses Vertrages selbst.
- Für jeden Arbeitnehmer wird ein Arbeitszeitkonto geführt. Mit jeder Monatsabrechnung ist dem Arbeitnehmer der Zeitkontenstand schriftlich mitzuteilen. Manteltarifvertrag - Seite 4 von 25 Im Zeitkonto werden erfasst: die täglich geleisteten Stunden Mehrarbeit Urlaubstage mit je 7,4 Stunden Feiertage, die auf einen Werktag fallen, mit je 7,4 Stunden Tage der Arbeitsunfähigkeit mit je 7,4 Stunden Kurzarbeitstage mit je 7,4 Stunden bezahlte Freistellungstage gemäß § 5 Ziffer 7 je 7,4 Stunden die über 37 Stunden pro Woche hinausgehenden Stunden im Pluskonto die unter 37 Stunden pro Woche geleisteten Stunden im Minuskonto
- a) Innerhalb des Ausgleichszeitraumes können Arbeitszeitguthaben (Pluskonto) bis zu einem Umfang von 120 Stunden und Arbeitszeitdefizite (Minuskonto) bis zu einem Umfang von 60 Stunden angesammelt werden. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann ein Arbeitszeitguthaben einvernehmlich ganz oder teilweise durch bezahlte Freistellung oder Auszahlung entlastet werden. Bei einer Auszahlung ist der vereinbarte Mehrarbeitszuschlag in Höhe von 25 % zu leisten. Ansprüche aus dem Arbeitszeitguthaben sind ab der 61. Stunde gegen Insolvenzausfall zu sichern. Die Sicherung ist dem Arbeitnehmer nachzuweisen. Als insolvenzsicher gelten auch Arbeitszeitguthaben oder Teile davon, für die Anspruch auf Insolvenzgeld nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches III besteht.* *Gemäß § 183 SGB III derzeitiger Fassung haben Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie bei Eintritt der Insolvenz des Arbeitgeberbetriebes für die vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben.
- b) Bei einem Arbeitszeitdefizit von 60 Stunden kann der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat nach Abschluss einer Betriebsvereinbarung für die gesamte Belegschaft oder für einen Teil (nicht einzelne Arbeitnehmer) zur Vermeidung von Entlassungen oder vorübergehender Stillegung, eine kürzere als die regelmäßige Arbeitszeit nach einer Ankündigungsfrist von 7 Kalendertagen einführen. Arbeitszeit im Sinne von § 69 AFG ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (Ziffer 1). Manteltarifvertrag -
Nun meine Frage oder meine Auffassung des genannten Tarifausschnittes. Ich versuche es mal an meinen Beispiel zu erklären. Wir Arbeiten im Betrieb durchgehend 40 Std. was nach meiner Auffassung nicht richtig ist. Tarifvertrag sagt 37Std. Nun gut die 3 Mehrarbeitsstunden gehen nun auf ein Zeitkonnto was jährlich ausgezahlt wird. Mann kann sich die Stunden mit den 25% auszahlen lassen oder aber halt nur die 25% . Sagen wir ich lasse mich Ende 2010 von 100 Std die 25% auszahlen und die 100Std bleiben stehen.( was natürlich nach Taarifvertrag ausgezahlt werden müsste) Ist aber bei uns nicht so. Nun habe ich die 100 Std bis Februar2011, in Februar haben wir kaum Arbeit und feier die 100 Std aus dem Jahr 2010 ab. Im juli bis ende Dezember bau ich nun wieder 100 Std auf weil wir viel Arbeit haben.
Und nun kommt meine Frage dazu.
Es wird laut Tarifvertrag gesagt das die Differenz der Zeitkontos ausgezahlt wird.
Also 100 Std 2010 und 100 Std 2011 also 0 Std. So sieht es unser Ag.
Ich sehe es anders , ich sehe es das die neuen 100 Std auch wieder 25 % berechtigt sind.
Der AG sagt wir hätten ja 100Std abgefeiert und wenn man abfeiert stehen einen nicht die 25 % zu.
Könnt ihr mir helfen?
Natürlich verstehe ich auch das es nicht so einfach ist dahinter zu steigen.
Für Fragen steh ich jeder Zeit bereit. Danke
Community-Antworten (18)
27.11.2012 um 12:25 Uhr
Ich sehe das so wie du. Abfeiern ist ja auch eine Art der Auszahlung, da du ja zu Hause bleibst und dafür weiter dein Geld bekommst. Die 25 % sind ein Aufschlag/Zuschlag für Mehrarbeit/Ü-Std. zu den 100 % Abfeiern/Auszahlen und müssen zusätzlich gezahlt werden. In unserem TV ist es aber so, dass man den Zuschlag erhält, wenn man die Stunden nicht in einem gewissen Zeitraum ausgleichen kann!!!(betriebsbedingt), also die Stunden über den Zeitausgleich mit rüber nehmen muss.(bei dir also von 2010 in 2011)
LG Guido W
27.11.2012 um 12:31 Uhr
"Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann ein Arbeitszeitguthaben einvernehmlich ganz oder teilweise durch bezahlte Freistellung oder Auszahlung entlastet werden. Bei einer Auszahlung ist der vereinbarte Mehrarbeitszuschlag in Höhe von 25 % zu leisten."
tja, der Tarifvertrag unterscheidet ganz klar zwischen bezahlter Freistellung oder Auszahlung, und legt fest, daß nur bei einer Auszahlung der Mehrarbeitszuschlag fällig sein soll
hätten die Tarifparteien etwas anderes gewollt, hätten sie es anders formuliert
da gibts nicht viel zu deuteln..........
27.11.2012 um 12:52 Uhr
Watschenbaum... Jetzt bin ich aber auch nicht klüger als vorher. Erläuter doch mal. Danke
27.11.2012 um 12:58 Uhr
na ja, wenn du dir die Stunden auszahlen lässt, kommen 25 % Mehrarbeitszuschlag dazu
feierst du die Stunden ab, gibts keinen Zuschlag dazu
den Zuschlag kassieren, die Stunden aber trotzdem abfeiern, ist nicht vorgesehen
27.11.2012 um 13:14 Uhr
Lass ich mir die Stunden auszahlen bekomm ich sie ja auch mit 25 % am Jahresende. Ich habe mir diesen Bonus ja durch Überstunden erarbeitet und steht mir so zu.
Der Zeitraum wäre ja 2010 und nicht 2011.
So wie ich das sehe , sollte man die 25% und die Stunden zusammen auszahlen lassen.
In unserer Firma kann man auch unbezahlten URLAUB nehmen;-) Nehme ich 100 Std unbezahlten Urlaub so hab ich das gleiche Geld wie vorher und habe zusätzlich die 25%.
Das ist ja das Problem das es für mich nicht nachvollziehbar ist
27.11.2012 um 13:27 Uhr
Eben, wenn du sie dir ausbezahlen lässt, und nur dann, bekommst du den Zuschlag. Dein zweiter Denkfehler (wenn auch nicht so gravierend) ist der Abrechenzeitraum. Da stehen (wenigstens hab ich nichts anderes gesehen) 12 Monate. Das ist vom 01.01.2010 bis 31.12.2010, aber genauso auch vom 01.02.2010 bis 31.01.2011, der wandert jeden Monat um einen Monat weiter. Und was den unbezahlten Urlaub betrifft, ich bin nicht ganz sicher, aber ich würde behaupten, wenn du 100h unbezahlten Urlaub nimmst, fehlen dir am Ende des Monats die Kohle für 100h. Recht hast du, wenn du dir jetzt 100h auszahlen lässt, bekommst du 125h ausbezahlt. Die krux dabei, da steht auch die Auszahlung muss einvernehmlich sein. Der AN bestimmt das nicht selbstherrlich und für den Chef ist das dann in Stein gemeißelt. Wenigstens theoretisch könnte er der Meinung sein, dass der AN hier versucht eine tarifliche Regelung zu umgehen und nicht mitspielen.
27.11.2012 um 13:34 Uhr
Watschenbaum
nun sieht aber der TV vor das normal nur 37 Std gearbeitet werden muss. Ausnahmen sind ja vorher wöchentlich anzumelden . Die 40 Stunden laufen aber schon seid es die 40 Stunden Woche gibt. Sollten dann nicht auch gleich die 25 % auf die 3 Stunden Mehrarbeit die Woche gezahlt werden?
Es kann ausnahmen geben für Mehrarbeit sollte aber nicht zum dauerzustand werden, hier sehe ich eine Pflichtverletzung des TV,s.
Wie sehen es die anderen?
Danke
27.11.2012 um 13:40 Uhr
Schau dir mal Ziffer 2 an. Mit BV ist die 40 Stunden Woche möglich und die Ankündigungszeit beträgt auch lediglich zwei Tage.
27.11.2012 um 14:05 Uhr
Verstehe ich nicht. Wenn Ende 2010 100 Plusstunden auf dem Konto standen und Ende 2011 ebenfalls, ohne dass etwas entnommen wurde, dann sind demnach doch nur 37 Stunden im Durchschnitt gearbeitet worden.
27.11.2012 um 14:17 Uhr
Kulum aber doch nicht für 20 Jahre
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunden; die tägliche Arbeitszeit beträgt 7,4 Stunden. Die Arbeitszeit soll auf 5 Werktage - in der Regel von Montag bis Freitag - verteilt werden.
So sollte es sein in ausnahmefällen kann Mehrarbeit angeordnet werden.
Es sollte also wenn es nicht erforderlich ist 37 Std gearbeitet werden und nicht 40 Std. Hier sollen Arbeitsplätze geschaffen werden
27.11.2012 um 16:27 Uhr
Darf ich daran erinnern: Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten vertrauensvoll mit der im Betrieb vertretenden Gewerkschaft zusammen.
Wäre es nicht das Normalste der Welt, Ihr würdet die Gewerkschaft fragen?
27.11.2012 um 16:36 Uhr
gironimo
Das haben wir getan.
Die Gewerkschaft ist unserer Meinung , und nu.
Schlichter oder was . Wie kann man das Problem lösen?.
27.11.2012 um 16:40 Uhr
@skyline ...indem Du z.B. mal als ANlein gegen den AG klagst!? (damit liesse sich das individualrechtliche Problem lösen, denn ein BR kann hins. der EINHALTUNG eines TV nichts stelv. machen!)
27.11.2012 um 17:01 Uhr
Kölner
Das waren die Vorgespräche , wir haben als BR dazu noch nichts gesagt. Wir haben als BR die Gewerkschaft eingeladen: Dieses kam bis jetzt aus dem Gesprächen mit der Gewerkschaft heraus. Als BR HABEN WIR DEN CHEF noch nicht gesprochen. Lediglich ich als AN individualrechtlich.
Daraus kam das geschilderte.
Was können wir als BR tun , denken alle wie ich bis jetzt. Wen es auf demn Tisch kommt steh ich fast wieder alleine da.
Ich als AN kann natürlich alleine was tun. Aber dafür bin ich nicht im BR:
27.11.2012 um 17:04 Uhr
sky
Wenn euch das nicht passt, kündigt doch die BV die die ArbZ von 40h/Woche regelt. Die Möglichkeit sieht der TV jedenfalls vor. Jedenfalls steht in dem von dir geposteten Ausschnitt nicht, dass von 37h nur im Falle von vorübergehender Mehrarbeit abgewichen werden kann.
Darf ich fragen welche Gewerkschaft hinter dem TV steht?
27.11.2012 um 20:06 Uhr
wenn eine erklägliche Anzahl von betroffenen Kollegen Gewerkschaftsmitglieder sind, kann natürlich diese beim AG vorsprechen; ansonsten den Mitgliedern Rechtsschutz gewähren.
Ansonsten wäre Kulums Vorschlag eigentlich nicht schlecht.
27.11.2012 um 20:28 Uhr
Erst mal Danke das ihr euch darüber Gedanken macht. Kulum es ist die IGM.
Also könnten wir die BV kündigen und auf 37 Std zurückkehren.So sieht es ja auch der TV Eine Abweichung ist zwar Zulässig aber dürfte doch nur über winen bestimmten Zeitraum stattfinden.Sehe ich das Richtig.
28.11.2012 um 09:13 Uhr
Verrätst du noch die Branche und Bundesland? Ich würde mir den gerne mal anschauen und suche mir sonst im Extranet n Wolf.
So wie von dir hier gepostet kann permanent davon abgewischen werden, eben durch BV. Aber eben auch nur für einen bestimmten Zeitraum, je nachdem was in eurer BV steht. Der von dir gepostete MTV beschränkt es jedenfalls nicht. War der Metaller, der dich bestätigte, denn in der TaKo? Ich will ihm ja nicht zu nahe treten, aber in unserer schönen IGM gehts manchmal zu wie bei Anwälten. Man fragt zwei und bekommt drei Meinungen.
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