Anhörung: Nicht identisch mit Stellenausschreibung - neu
Wir haben eine Anhörung erhalten. Folgende Abweichung: Die Stelle war als "Vollzeit" ausgeschrieben. Die Einstellung einer externen Person ist nun in der Anhörung auf "Teilzeit" vorgenommen worden. Darf/Kann das der BR akzeptieren? Erstellt am 14.07.2022 um 14:18 Uhr von HQBR2022!
Erstellt am 14.07.2022 um 14:31 Uhr von Kjarrigan Ist für die Einstellung (Personelle Einzelmaßnahme) doch erst einmal irrelevant.
Interessant wird es dann in der Personalplanung, wenn z.B. die Arbeit für eine Vollzeitstelle anfällt - jetzt aber nur eine 2/3 Kraft eingestellt wurde. Wer macht dann die restliche Arbeit?
Erstellt am 14.07.2022 um 14:39 Uhr von dieschi Klar, wenn die Stelle für Teilzeit geeignet ist und sonst nichts dagegen spricht, warum nicht? Vielleicht hat sich ja niemand auf die Vollzeitausschreibung gemeldet sich aber für Teilzeit beworben und bevor die Stelle unbesetzt bleibt ist der AG auf den Wunsch des Bewerbers eingegangen. Laut § 7 Abs. 3 TzBfG. muss euch der AG lediglich informieren das die Stelle nun statt als Vollzeit auf Teilzeit besetzt wird, was er ja hat.
@Kjarrigan "Wer macht dann die restliche Arbeit?"
Eventuell eine zweite Teilzeitkraft die jetzt im Nachgang gesucht wird?
Erstellt am 14.07.2022 um 14:53 Uhr von Catweazle Ganz so einfach ist wohl nicht. Der Arbeitgeber hätte die Stelle auch als Teilzeitstelle ausschreiben müssen. Da er das offensichtlich nicht getan hat sind mögliche interne Bewerber außen vor geblieben.
Erstellt am 14.07.2022 um 15:08 Uhr von dieschi "Der Arbeitgeber hätte die Stelle auch als Teilzeitstelle ausschreiben müssen."
Stimmt, aber auch nur wenn die Stelle von vorn herein auch als Teilzeitstelle geeignet war. Möglicherweise hatte der AG bzw. die HR das gar nicht auf dem Schirm als die Stellenausschreibung erstellt wurde und erst geprüft bzw. es in Erwägung gezogen als keine Bewerbungen für Vollzeit gekommen sind?!
Da sollte der BR mal mit dem AG drüber sprechen und sich dann entscheiden.
Erstellt am 14.07.2022 um 15:16 Uhr von §§reiter Ich sehe das ähnlich wie Catweazle. Wenn der AG eine Stelle ausschließlich in Vollzeit ausschreibt, dann reden wir hier auch von einer Auswahlrichtlinie (§ 95 BetrVG). Da wäre der BR schon vor der Ausschreibung zu beteiligen gewesen, denn ob diese Stelle auch in Teilzeit besetzt werden kann, oder ob Teilzeit-Bewerber von vorneherein bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden ist (wie gesagt) eine mitbestimmungspflichtige Auswahlrichtlinie. Ich vermute jetzt mal, dass Ihr, als Ihr diese Ausschreibung gesehen habt, nicht auf Euer MBR gem. § 95 BetrVG gepocht habt und das einfach durch ging. Das macht es jetzt nicht unbedingt einfacher einen Widerspruch nach § 99 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG zu begründen. Denn sich auf § 95 zu berufen, nachdem man das dort verankerte MBR gar nicht wahrgenommen hat, ist irgendwie wenig glaubwürdig.
Erstellt am 14.07.2022 um 15:57 Uhr von Blaupunkt Als AG würde ich niemanden einstellen, wenn das nun das Problem darstellt. Aktuell ist es eh schwierig Personal zu finden, vielleicht hat die TZ Kraft überzeugt?! Aber nein, "wir" machen es kompliziert ohne Ende, anstatt einfach mit dem AG darüber zu reden.
Erstellt am 14.07.2022 um 16:03 Uhr von Dummerhund @dieschi Es kann die Situation verfälschen wenn man nur einen Teilsatz wieder gibt und daraus was Kommentiert. Ich bin da bei §§reiter und Catweazle.
Erstellt am 14.07.2022 um 16:15 Uhr von Muschelschubser Klares "kommt drauf an" ;-)
Interessant ist zunächst, ob die selbe Stelle vor der externen Besetzung auch intern ausgeschrieben wurde, und ob dies hier ebenfalls nur in Vollzeit geschehen ist, oder zusätzlich auch in Teilzeit.
Teilt Euch der AG in dem Fall mit, wer sich insgesamt auf intern ausgeschriebene Stellen beworben hat? Dann könnte man das sofort beurteilen. Hier hätte ich ansonsten erstmal Klärungsbedarf und würde diese Information einfordern. Denn ich würde als BR auf jeden Fall ausschließen wollen, dass sich auch andere Teilzeitkräfte hierauf hätten bewerben wollen.
Wenn die Stelle intern und extern gleichermaßen nur in Vollzeit ausgeschrieben wurde, schwebt §99 Abs. 2 (3) im Raum, der eine Ablehnung der Einstellung begründen würde, weil ggf. interne Teilzeitkräfte benachteiligt wurden.
Sofern aber intern in Voll- und in Teilzeit ausgeschrieben wurde und sich hierauf innerhalb der Bewerbungsfrist niemand beworben hat, sehe ich bei der vorliegenden externen Besetzung keine Bedenken.
Erstellt am 14.07.2022 um 16:40 Uhr von §§reiter Zitat von Blaupunkt: "vielleicht hat die TZ Kraft überzeugt?! Aber nein, "wir" machen es kompliziert ohne Ende, anstatt einfach mit dem AG darüber zu reden."
Nein WIR MACHEN es nicht kompliziert! Es IST kompliziert. Wenn einem die Regeln zu kompliziert sind, sollte man das Spiel nicht spielen. Das gilt für AG gleichermaßen wie für BR. Was Du hier vorschlägst ist nichts weiter als "Klüngelei". Gesetzliche Regelungen? Ach was, viel zu kompliziert! Wir reden mal miteinander und regeln das dann schon irgendwie.
Erstellt am 14.07.2022 um 16:49 Uhr von Catweazle Und die TZ Kraft hat schon vor der Einstellung überzeugt.
Erstellt am 15.07.2022 um 05:38 Uhr von Blaupunkt Selten so ein weltfremdes Geschreibe gelesen ...
Beispiel, Stellenausschreibung auf VZ ist erfolgt, jedoch hat der AG nur TZ Bewerbungen erhalten. Was tut der AG, klar, er stellt TZ ein, bevor niemand beschäftigt wird. Relativ einfacher und logischer Prozess, außer man stellt sich quer zu Lasten der MA.
Aus welchem Grund fragt der BR nicht einfach beim AG nach, anstatt in zweifelhaften Foren zu posten, sind "wir" schon soweit, dass selbst einfache Fragen nicht mehr möglich sind?!
Und sorry, dass ist nicht kompliziert!
Erstellt am 15.07.2022 um 07:25 Uhr von Muschelschubser @Blaupunkt
Die Antwort auf Deine Fragen findest Du in alles andere als weltfremder Form in den bisherigen Kommentaren.
Und sorry, das nachzulesen ist nicht kompliziert.
Community-Antworten (1)
15.07.2022 um 12:43 Uhr
Gute Idee, vielen Dank!
Wobei Jehova gegen Gott jetzt aber auch irgendwie witzig ist ;-)
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