Hallo in die Runde,
wir planen eine BV zum immer beliebten Thema "Überstunden/Mehrarbeit". Dort soll für alle Mitarbeiter geregelt werden, wie hoch die Anzahl der maximal zu leistenden Überstunden sein darf, wie mit eventuell anfallenden Minusstunden umzugehen ist und wie die Überstunden vergütet/ausgeglichen werden. Wie sieht es bei den Mitarbeitern aus, die in ihren Arbeitsverträgen keinerlei Regelungen zu Überstunden vereinbart haben, sondern lediglich eine wöchentliche oder auch jährliche Arbeitszeit stehen haben? Sind diese aufgrund des Günstigkeitsprinzips dann von der BV überhaupt nicht betroffen?