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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsfrist, was gilt Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag

W
Walpi59
Sep 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, vor 28 Jahren habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben der folgende Klausel zum Thema Kündigung enthält: "Eine gesetzliche oder tarifvertragliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Angestellten wirkt gleichermaßen zu Gunsten der Firma" Mittlerweile bin ich Mitglied der IG-Metall. Die Firma ist auch Tarif (IG-Metall NRW) gebunden. Welche Kündigungsfrist habe Ich, wenn ich den Arbeitsvertrag kündige. Laut der Klausel im Arbeitsvertrag wären das ja 7 Monate, ist das richtig???

Ich hoffe Ihr könnt mir Helfen

Gilt hier nicht der Tarifvertrag / Günstigkeitsprinzip Tarifvertragsgesetz "Ein Verzicht auf tarifvertragliche Rechte ist unzulässig (§ 4 Abs. 4 Tarifvertragsgesetz)" MaJoK

Also wenn ich die Antwort von Catweazele richtig verstehe, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. So stehts im Tarifvertrag

21.09.2018

Habe einen Arbeitsrechtler konsultiert, der sagte mir was im Arbeitsvertrag steht ist gültig, also 7 Monate Kündigungsfrist.

Kennt jemand Urteile die sich mit diesem Thema befassen? Wäre dankbar für Informationen.

71303

Community-Antworten (3)

M
MaJoK

19.09.2018 um 21:46 Uhr

Das ist richtig.

C
Catweazle

19.09.2018 um 22:01 Uhr

Es gilt die für dich günstigere Regelung.

K
kratzbürste

20.09.2018 um 09:38 Uhr

Im allgemeinen verlängern sich ja nur die Fristen für den Arbeitgeber und nicht für den AN. Da würde dein Zusatz im Arbeitsvertrag ja gegen die Aussagen im Tarif stehen - und das kann wohl nicht sein (§ 105 GewO).

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