Hallo Zusammen,
vor 28 Jahren habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben der folgende Klausel zum Thema Kündigung enthält:
"Eine gesetzliche oder tarifvertragliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Angestellten wirkt gleichermaßen zu Gunsten der Firma"
Mittlerweile bin ich Mitglied der IG-Metall. Die Firma ist auch Tarif (IG-Metall NRW) gebunden.
Welche Kündigungsfrist habe Ich, wenn ich den Arbeitsvertrag kündige.
Laut der Klausel im Arbeitsvertrag wären das ja 7 Monate, ist das richtig???

Ich hoffe Ihr könnt mir Helfen

Gilt hier nicht der Tarifvertrag / Günstigkeitsprinzip Tarifvertragsgesetz
"Ein Verzicht auf tarifvertragliche Rechte ist unzulässig (§ 4 Abs. 4 Tarifvertragsgesetz)"
MaJoK

Also wenn ich die Antwort von Catweazele richtig verstehe, kann
das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen
zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt
werden.
So stehts im Tarifvertrag

21.09.2018

Habe einen Arbeitsrechtler konsultiert, der sagte mir was im Arbeitsvertrag steht ist gültig,
also 7 Monate Kündigungsfrist.

Kennt jemand Urteile die sich mit diesem Thema befassen?
Wäre dankbar für Informationen.