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BV zu Stellenbeschreibungen

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Bei uns gilt bezüglich Entlohnung der (ehemalige) Tarifvertrag der Metall und Elektroindustrie Südbaden. Wir haben nicht auf ERA umgestellt. Nach Wechsel der Geschäftsleitung wird es zunehmend schwierig, die geplante Eingruppierung von Arbeitsplätzen, z.B. bei Neueinstellungs- und Umgruppierung- / Versetzungsanhörungen zu bewerten. Deshalb fordern wir von der Geschäftsleitung Stellenbeschreibungen, um sie mit den Tätigkeitsmerkmalen des alten Tarifvertrags abgleichen zu können. Die GL verweigert uns diese ("zu aufwändig"); deshalb streben wir eine Betriebsvereinbarung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 an (Fragen der Lohngestaltung). Einige BR-Mitglieder sind der Meinung, dass wir hier keine BV erzwingen können. Stimmt das? Kann jemand mit entsprechenden Urteilen helfen?

53802

Community-Antworten (2)

M
Moreno

12.09.2017 um 11:04 Uhr

,,Stellenbeschreibungen Bei der Erarbeitung von Stellenbeschreibungen haben Sie kein Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber ist frei in seiner Entscheidung, ob, und wenn ja, für welche betrieblichen Aufgabenbereiche Stellenbeschreibungen erstellt werden und welchen Inhalt sie haben." Quelle: Arbeitsrecht.org

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