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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stellenbeschreibungen durch AG ändern zum finanziellen Nachteil des AN ohne BR

B
BlaueBlume
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Ich habe folgendes Problem, bei dem mir unser 8 köpfiger BR leider bis heute nicht weiterhelfen konnte. Ich arbeite in einem sozialen Betrieb mit einem "alten Vetrag" und war im TVÖD eingruppiert (EG 8 Stufe 2). Nach den neuen Abschlüssen durch verdi im November 2009 mussten wir in den Tarif Sozial- und Erziehungsdienst übergeleitet werden. Laut den Angaben im SuE hätte ich in die Stufe S8 (Erzieher/innen mit schwieriger Tätigkeit und Heilpädagog/innen) übergeleitet werden müssen. Letztendlich wurde ich ohne Infos durch den AG in die Stufe S4 (Kinderpflegerinnen mit schwierigen Tätigkeiten) übergeleitet. Jetzt flattern Blätter durch die Einrichtung, auf denen neue Stellenbeschreibungen durch QMS beschrieben wurden, in denen ich auf einer Gruppenhelferstelle, deutlich niedrigere Aufgaben als in meiner alten Stellenbeschreibung ausüben soll (um meinen Lohn zu drücken). Darf der AG ohne Info oder Zustimmung des BR Stellenbeschreibungen zum Nachteil des AN ändern? Kann der BR dagegen vorgehen? Was passiert, wenn ich die neue Stellenbescheibung, die mir bis heute nicht offiziell zugestellt wurde nicht akzeptiere bzw. mich weigere diese zu unterschreiben?

Zusatz 6.8.: Nach einem gestrigen Telefonat mit dem BR-Vorsitzenden. teilte dieser mir mit, dass der BR da kein Mitspracherecht habe, und somit nicht tätig werden könnte (ha ha), auch nicht als ich ihm die §§ des BVGs nannte. "Unser GF kann schließlich nichts dafür, er muss ja so handeln, da das aus den neuen Tarifverträgen resultieren würde" (hahahahaha) . Ich hab mich echt gefragt ob ich mit dem BR spreche oder mit dem Assistent der GF!!! Diese Veränderungen müsste man individuell sehen und somit müsste jeder Einzelne der damit nicht einverstanden ist selbst tätig werden! Bei verdi habe ich bereits Ende Mai Rechtschutz beantragt und bis heute hat sich überhaupt nichts getan auch auf mehrere meiner Nachfragen hin nicht! So langsam komm ich mir echt verarscht vor, sowohl vom BR als auch von verdi! Aber es ist ja immer schön, wenn man jemanden kennt der jemanden kennt!! Nächste Woche werde ich andere Wege gehen und dann werden wir ja mal sehen was so geht wenn Druck von "ganz oben" kommt! Ich bin mittlerweile so wütend, da sich das Ganze jetzt seit Mitte April hinzieht ohne dass jemand der zuständig sein müsste sich zuständg fühlt und absolut nichts unternommen wird!

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Community-Antworten (4)

R
rainerw

05.08.2010 um 02:37 Uhr

Da sich ja nicht nur die Stellenbeschreibung sondern auch der Lohn ändern soll ginge dies nur über einen Änderungsvertrag.

A
azrael

05.08.2010 um 06:30 Uhr

hallo blaue blume (was für ein nick aber ich schweife ab ;-)

also, dein BR muss nach §99 BetrVG gefragt werden, wenn du umgruppiert werden sollst bzw. wo du einguppiert wirst bei einer änderung.

der br sollte (muss) wiedersprechen wenn ZITAT: "der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne daß dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist"

warum dir dein BR bei deiner frage nicht helfen konnte (wollte?) könnte ich nur vermuten. (was ich hier nicht machen werde) jedenfalls hast du ausserdem noch eine sogenannte "besitzstandwahrung" was bedeutet, dass du auch bei minderwertigen tätigkeiten weiterhin anspruch auf dein bisher gezahltes gehalt hast. leider profitierst du danach von keiner gehaltserhöung, bis dein aktueller tarif dem alten angeglichen ist. daher mein rat: wende dich nochmals an den BR und nerve ihn solange, bis er dir die veränderungsmitteilung zu deiner person zeigt. diese ist zwingend da ansonsten die veränderung unwirksam ist. anhand dieser veränderungsmitteilung solltest du sehen, ob der br zugestimmt hat. für alles weitere benötigst du leider einen anwalt.

mfg

S
sueton

05.08.2010 um 08:48 Uhr

Moin BlaueBlume!

Zustimmung zu meinen Vorschreibern,insbesondere zum Hinweis mit dem Anwalt; als Gewerkschaftsmitglied kein Problem,wenn nicht:Eintreten! Nur nebenbei gefragt: War das mit dem 8 köpfigen BR ein Schreibfehler ?

Grüsse,sueton

A
azrael

09.08.2010 um 01:56 Uhr

zu: 6.8. ich glaube ja nicht, dass du nochmalig den versuch unternehmen wirst, mit deinem BR zu reden aber für den fall der fälle: ein tarifvertrag darf nicht gegen ein gesetz verstossen. es kann vorkommen, dass ein tarifvertrag einzelne AN zu lasten der mehrheit benachteiligt aber um den 99§er kommt keiner drumrum.

hier ein persönlicher rat weil ik deinen nick so mag (hab ik dit schon mal erwähnt? lol) -druck von "ganz oben" ist genau dass, was du gerade bekämpfst. es ist zwar verführerisch, mit den mitteln der gegenseite zu arbeiten aber damit stellst du dich mit denen auf eine stufe. es gibt massenhaft mglichkeiten, die sache "legal" zu regeln. ..lass dir z.b. doch mal von deinem BRV schriftlich geben, dass er nix machen kann obwohl du ihn auf die §§ hingewiesen hast. es gibt br´s die haben vor einer ablösung dann doch mehr angst, als sich mal gegen den AG zu stellen. eine grobe pflichtverletzung kann nämlich die ablößung eines br-mitgliedes durch das arbeitsgericht zur folge haben.

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