Erstellt am 05.08.2010 um 00:37 Uhr von rainerw
Da sich ja nicht nur die Stellenbeschreibung sondern auch der Lohn ändern soll ginge dies nur über einen Änderungsvertrag.
Erstellt am 05.08.2010 um 04:30 Uhr von azrael
hallo blaue blume (was für ein nick aber ich schweife ab ;-)
also, dein BR muss nach §99 BetrVG gefragt werden, wenn du umgruppiert werden sollst bzw. wo du einguppiert wirst bei einer änderung.
der br sollte (muss) wiedersprechen wenn ZITAT: "der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne daß dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist"
warum dir dein BR bei deiner frage nicht helfen konnte (wollte?) könnte ich nur vermuten. (was ich hier nicht machen werde)
jedenfalls hast du ausserdem noch eine sogenannte "besitzstandwahrung" was bedeutet, dass du auch bei minderwertigen tätigkeiten weiterhin anspruch auf dein bisher gezahltes gehalt hast. leider profitierst du danach von keiner gehaltserhöung, bis dein aktueller tarif dem alten angeglichen ist. daher mein rat: wende dich nochmals an den BR und nerve ihn solange, bis er dir die veränderungsmitteilung zu deiner person zeigt. diese ist zwingend da ansonsten die veränderung unwirksam ist.
anhand dieser veränderungsmitteilung solltest du sehen, ob der br zugestimmt hat. für alles weitere benötigst du leider einen anwalt.
mfg
Erstellt am 05.08.2010 um 06:48 Uhr von sueton
Moin BlaueBlume!
Zustimmung zu meinen Vorschreibern,insbesondere zum Hinweis mit dem Anwalt; als Gewerkschaftsmitglied kein Problem,wenn nicht:Eintreten! Nur nebenbei gefragt: War das mit dem 8 köpfigen BR ein Schreibfehler ?
Grüsse,sueton
Erstellt am 08.08.2010 um 23:56 Uhr von azrael
zu: 6.8. ich glaube ja nicht, dass du nochmalig den versuch unternehmen wirst, mit deinem BR zu reden aber für den fall der fälle: ein tarifvertrag darf nicht gegen ein gesetz verstossen. es kann vorkommen, dass ein tarifvertrag einzelne AN zu lasten der mehrheit benachteiligt aber um den 99§er kommt keiner drumrum.
hier ein persönlicher rat weil ik deinen nick so mag (hab ik dit schon mal erwähnt? *lol*)
-druck von "ganz oben" ist genau dass, was du gerade bekämpfst.
es ist zwar verführerisch, mit den mitteln der gegenseite zu arbeiten aber damit stellst du dich mit denen auf eine stufe. es gibt massenhaft mglichkeiten, die sache "legal" zu regeln. ..lass dir z.b. doch mal von deinem BRV schriftlich geben, dass er nix machen kann obwohl du ihn auf die §§ hingewiesen hast. es gibt br´s die haben vor einer ablösung dann doch mehr angst, als sich mal gegen den AG zu stellen. eine grobe pflichtverletzung kann nämlich die ablößung eines br-mitgliedes durch das arbeitsgericht zur folge haben.