Erstellt am 11.09.2017 um 16:52 Uhr von outofmemory
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/arbeitsrecht-wo-feiertag-kein-freier-tag-ist_aid_494665.html
Vielleicht hilft dieser Artikel.
EDIT:
Dieser ist sogar besser
http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerrecht/Produkte/dienstleistungsrecht,t=dienstleistungen-erbringen-in-oesterreich,did=1218542.html#ArbeitsEntsendevertrag-
Erstellt am 11.09.2017 um 17:20 Uhr von Pjöööng
Feiertagszuschläge sind gesetzlich nicht geregelt, sondern werden üblicherweise tarifvertraglich geregelt. Insofern ist vorrangig ein Blick in den jeweiligen Tarifvertrag zu werfen.
Grundsätzlich gilt immer das Feiertagsrecht am Arbeitsort. Also darf dieser Kollege in A nur dann arbeiten, wenn er unter eine der in A definierten Ausnahmen vom Verbot der Feiertagsbeschäftigung fällt.
Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass die Zuschläge jeweils dann zu zahlen sind, wenn ein AN zu arbeiten hat, obwohl am Arbeitsort Feiertag ist.