Feiertagszuschlag
Ein Kollege musste in Österreich in den Außendienst. Dort arbeitete er an einem nationalen (österreichischen) Feiertag. Hat er Anspruch auf Feiertagszuschlag?
Community-Antworten (2)
11.09.2017 um 18:52 Uhr
Vielleicht hilft dieser Artikel.
EDIT: Dieser ist sogar besser http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerrecht/Produkte/dienstleistungsrecht,t=dienstleistungen-erbringen-in-oesterreich,did=1218542.html#ArbeitsEntsendevertrag-
11.09.2017 um 19:20 Uhr
Feiertagszuschläge sind gesetzlich nicht geregelt, sondern werden üblicherweise tarifvertraglich geregelt. Insofern ist vorrangig ein Blick in den jeweiligen Tarifvertrag zu werfen.
Grundsätzlich gilt immer das Feiertagsrecht am Arbeitsort. Also darf dieser Kollege in A nur dann arbeiten, wenn er unter eine der in A definierten Ausnahmen vom Verbot der Feiertagsbeschäftigung fällt. Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass die Zuschläge jeweils dann zu zahlen sind, wenn ein AN zu arbeiten hat, obwohl am Arbeitsort Feiertag ist.
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