Erstellt am 05.06.2013 um 13:48 Uhr von GuidoW
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-08/urteil-feiertagszuschlaege
Erstellt am 05.06.2013 um 14:37 Uhr von Tulpe
der Ostersonntag und Pfingstsonntag sind keine Gesetzlichen Feiertage mehr. Also 25%
Gruß
Erstellt am 05.06.2013 um 15:46 Uhr von Hoppel
@ Tulpe
Und wie erst kürzlich festgestellt werden durfte, sehen manche TV für den Ostersonntag den höheren Zuschlag vor ...
@ Miona
Da hier kein Mensch wissen kann, was Deine Anspruchsgrundlage ist, kann die Frage auch nicht beantwortet werden. Auskunft erteilt die zuständige Gewerkschaft.
Erstellt am 05.06.2013 um 16:00 Uhr von Miona
Wir haben den TV-L und nochmal danke für die Antworten, die Gewerkschaft hat mir mitgeteilt das wir den Feiertagszuschlag erhalten .
Erstellt am 05.06.2013 um 22:02 Uhr von nicoline
Hallo Miona,
ich bin mir nicht sicher, dass die Gewerkschaft Dir da richtig geantwortet hat. In meiner Kommentierung steht dazu:
*Oster- und Pfingstsonntag – rein kirchliche Feiertage – sind zuschlagsrechtlich wie die sonstigen Sonntage zu behandeln und werden nicht mehr den Feiertagen gleichgestellt.*
Haufe Office Professional
Das war im BAT mal anders, jetzt gibt es nach der mir vorliegenden Kommentierung keinen Feiertagszuschlag am Ostersonntag und Pfingstsonntag
Erstellt am 07.06.2013 um 10:05 Uhr von Miona
Ich habe jetzt schon alles in bewegung gesetzt das das alles geändert wird , mal schauen was kommt .
Danke nochmal für alle Antworten gruß Miona