Ostersonntag, Pfingstsonntag Pflege
was gibts für Zuschläge an Ostersonntag und Pfingstsonntag ???
25% Sonntagszuschlag oder 35% Feiertagszuschlag ich bin der meinung 35 % Feiertagszuschlag
danke für antworten
Community-Antworten (6)
05.06.2013 um 15:48 Uhr
05.06.2013 um 16:37 Uhr
der Ostersonntag und Pfingstsonntag sind keine Gesetzlichen Feiertage mehr. Also 25%
Gruß
05.06.2013 um 17:46 Uhr
@ Tulpe
Und wie erst kürzlich festgestellt werden durfte, sehen manche TV für den Ostersonntag den höheren Zuschlag vor ...
@ Miona
Da hier kein Mensch wissen kann, was Deine Anspruchsgrundlage ist, kann die Frage auch nicht beantwortet werden. Auskunft erteilt die zuständige Gewerkschaft.
05.06.2013 um 18:00 Uhr
Wir haben den TV-L und nochmal danke für die Antworten, die Gewerkschaft hat mir mitgeteilt das wir den Feiertagszuschlag erhalten .
06.06.2013 um 00:02 Uhr
Hallo Miona, ich bin mir nicht sicher, dass die Gewerkschaft Dir da richtig geantwortet hat. In meiner Kommentierung steht dazu:
Oster- und Pfingstsonntag – rein kirchliche Feiertage – sind zuschlagsrechtlich wie die sonstigen Sonntage zu behandeln und werden nicht mehr den Feiertagen gleichgestellt. Haufe Office Professional
Das war im BAT mal anders, jetzt gibt es nach der mir vorliegenden Kommentierung keinen Feiertagszuschlag am Ostersonntag und Pfingstsonntag
07.06.2013 um 12:05 Uhr
Ich habe jetzt schon alles in bewegung gesetzt das das alles geändert wird , mal schauen was kommt . Danke nochmal für alle Antworten gruß Miona
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