Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
In unserem Betrieb wird auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet.
Nur an Feiertagen die auf einen Wochentag fallen werden diese mit 25% zusätzlich vergütet. Diesen Zuschlag erhalten allerdings nur die auf Stundenbasis bezahlten Mitarbeiter (Lohnempfänger, alle nur in Teilzeit beschäftigt, genannter Feiertagszuschlag ist im Arbeitsvertrag vereinbart). Die ebenfalls an diesen Tagen eingesetzten Mitarbeiter die ein festes Gehalt beziehen (und in der Regel Vollzeitbeschäftigte sind; keine Erwähnung auf Anspruch auf Feiertagszuschlag in deren Arbeitsverträgen) erhalten keinen "Feiertagszuschlag". Bei diesen handelt es sich meißt um Büromitarbeiter, die aber auch für z.B. Pausenablösungen der Teilzeitbeschäftigten oder Krankenvertretungen an deren Arbeitsplätzen einspringen. Haben dann nicht alle Arbeitnehmer egal ob Teilzeit oder nicht innerhalb eines Betriebs Anspruch auf einen entsprechenden Feiertagszuschlag? Gleichbehandlung?
Was meint ihr dazu?

Danke für eure Meinungen.