Hallo liebe Mitstreiter,

wir haben für unsere MAs einen höheren Feiertagszuschlag eingefordert. Mit Antwort, dass dies umgesetzt werden soll wurde aber ein Antrag auf Verzicht eines im Arbeitsvertrag stehender Umstandes gestellt. Da wir diesem nicht zugestimmt haben behauptet die Geschäftsleitung, dass wir dem Feiertagszuschlag auch nicht zugestimmt hätten.
Darf die Geschäftsführung solch unterschiedliche Anträge miteinander verbinden? In unserem Schreiben haben wir explizit nur das eine Thema abgelehnt.
Wie ist das rechtlich zu sehen?

Liebe Grüße und schöne Ostern,