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Zwei unterschiedliche Themen in einem Antrag

S
Schnitte
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Mitstreiter,

wir haben für unsere MAs einen höheren Feiertagszuschlag eingefordert. Mit Antwort, dass dies umgesetzt werden soll wurde aber ein Antrag auf Verzicht eines im Arbeitsvertrag stehender Umstandes gestellt. Da wir diesem nicht zugestimmt haben behauptet die Geschäftsleitung, dass wir dem Feiertagszuschlag auch nicht zugestimmt hätten. Darf die Geschäftsführung solch unterschiedliche Anträge miteinander verbinden? In unserem Schreiben haben wir explizit nur das eine Thema abgelehnt. Wie ist das rechtlich zu sehen?

Liebe Grüße und schöne Ostern,

1.671010

Community-Antworten (10)

G
gironimo

02.04.2015 um 18:23 Uhr

Was hat der BR mit den in einem Arbeitsvertrag stehenden Umstand zu tun. Eher nichts.

Vielleicht wirst Du konkreter. So kann man Deine Frage nicht beantworten. Am ehesten müsste man lesen, was genau wer geschrieben hat.

Grundsätzlich: Warum sollte man nicht zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen können.

S
Schnitte

02.04.2015 um 18:45 Uhr

Weil es Erpressung ist? Soll heissen, es bedarf gar keiner Zustimmung, wenn z.B. unsere MAs in Absprache auf ihre Mindestarbeitszeit verzichten sollen? Stimmt eigentlich, ist wohl eher Individualrecht?

Es waren drei Absätze, eine Info, dass Feiertagszuschlag ab 1.April gelten soll. Und danach die Geschichte mit der Arbeitszeit, und darunter die Bitte um Zustimmung "zu oben genannten Einzelmaßnahme" oder "zu oben genannter Einzelmaßnahmen" (also in jedem Fall mit einem Fehler der Pluralität). Wie gesagt, wir haben das ja erst eingefordert.

P
Pickel

02.04.2015 um 19:15 Uhr

Eine Info an den BR entfaltet allein doch noch keine Rechtsverbindlichkeit. Was ihr braucht, ist eine BV. Und dort heißt es dann natürlich auch, dem AG das Zugeständnis ausreichend schmackhaft zu machen.

G
gironimo

02.04.2015 um 19:28 Uhr

Ich würde dem AG mitteilen, dass der BR nicht Ansprechpartner der einzelvertraglich vereinbarten Arbeitszeiten ist, da dies individualrechtliche Vereinbarungen sind, der BR somit nicht zuständig ist, der BR aber der Zahlung von genannten Zuschlägen zustimmt (bei der Höhe ist er zwar auch nicht zuständig aber bei den Grundsätzen - aber das ist ja jetzt erst einmal unerheblich).

Dann wartet Ihr die Reaktion ab.

S
Schnitte

02.04.2015 um 20:06 Uhr

Vielen Dank erstmal! Können so schon viel besser ins Osterwochenende starten! Auch wenn der eine oder andere bei uns eben an den Feiertagen arbeiten muss;-) Werden also Nacht- und Feiertagszuschläge in einer BV festmachen, dann lassen sich diese auch bei neuen Arbeitsverträgen nicht rausnehmen.

Wie kann man vereinbaren, dass Anträge immer einzeln gestellt werden müssen? Brauchen solche Konsequenzen bei tatsächlich zustimmungspflichtigen Belangen nicht noch mal!!!

P
Pjöööng

02.04.2015 um 20:11 Uhr

Wenn derArbeitgeber allgemein die Arbeitszeit reduzieren möchte, wird er die Zustimmung des BR UND derBetroffenen brauchen.

Es ist doch egal wie der Arbeitgeber das reinreicht. Ihr antwortet: "Dem Antrag auf Xhat der BR zugestimmt. Dem Antrag auf Y hat der BR nicht zugestimmt."

G
ganther

02.04.2015 um 22:57 Uhr

Ist der BR der richtige für Feiertagszuschläge? Was steht denn im TV dazu?

S
Schnitte

02.04.2015 um 23:29 Uhr

@pjöööng

Zitat: "Dem Antrag auf Xhat der BR zugestimmt. Dem Antrag auf Y hat der BR nicht zugestimmt."

Finde ich so etwas rechtsverbindlich irgendwo? Das war ja auch grundsätzlich unserer Ansatz, aber gegenüber der Geschäftsleitung müssen wie das ja belegen können, dass das die richtige Form ist.

Wenn wir mal für ein oder zwei Stunden zur Arbeit müssen, dann dürfen wir nach Arbeitsvertrag 4h abrechnen. Ansonsten gilt eine reguläre wöchentliche Arbeitszeit. Bei Beginn, Ende und Pausen sind wir schon aktiv beteiligt gewesen.

@ganther

Wir haben keinen Tarifvertrag, nur einen Arbeitsvertrag, der eigentlich für alle gleich ist. Nur sind wir viele unterschiedliche Abteilungen, die von verschiedenen Auftraggebern in Anspruch genommen werden, deshalb ist es immer schwer alles für jeden anwendbar zu machen.

Ich habe das jetzt so verstanden, dass es völlig egal ist, was wir dazu geschrieben haben, da wir eh nicht zustimmungspflichtig sind. Wir müssen uns erst mal über eine BV absichern?! Ansonsten kann uns der Feiertagszuschlag nicht mehr genommen werden, da dieser offiziell schon verkündet wurde?! Da kann man doch nicht einfach zurückrudern?

P
Pickel

03.04.2015 um 01:05 Uhr

offiziell verkündet wurde der nicht, dafür wäre der BR auch der falsche Empfänger. Es ist auch unerheblich, ob bei euch ein Tatifvertrag existiert, was zählt ist der Tarifvorbehalt.

G
ganther

03.04.2015 um 02:05 Uhr

Außerdem kann der AG durchaus die Zusage für eine bestimmte Sache von einer anderen abhängig machen. Für diese andere Sache seid ihr aber nicht zuständig. Wie man da als BR reagieren kann hast du bereits gehört

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