Durch einen Chemieunfall im gleichen Gewerbegebiet in dem auch unsere Firma ansässig ist kam es zu einer kompletten Speerung der Gegend. Daher war es den Mitarbeitern nicht möglich an ihren Arbeitsplatz zu gelangen obwohl viele schon den Arbeitsweg angetreten sind. Nach einiger Wartezeit wurden Sie dann von der Geschäftsleitung informiert an diesem Tag der Arbeit fern bleiben zu dürfen. Die Mitarbeiter fuhren unverrichteter Dinge wieder nach Hause.
Daher kam es zu Fehlstunden.
Wie wird nun mit diesen Verfahren? Ist es der Schaden des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers und was passiert mit dem umsonst gefahrenen Arbeitsweg?