Erstellt am 11.12.2007 um 12:28 Uhr von nixwisser
Erst mal abchecken, ob für euch ein Tarifvertrag gültig ist, und dann reinschauen was da steht.
Beim TV Metall gibt es beispielsweise eine Haftungsbeschränkung. Maximal 8 Stunden geleistete Arbeit muss nicht vergütet werden.
Anders siehts aus, wenn kein TV das regelt. Dann gilt BGB. Und da ist der Arbeitnehmer bei grober Fahrlässigkeit voll für den Schaden haftbar. In dem Fall besser zum Anwalt laufen und sich beraten lassen.
Noch ein kleiner Hinweis. Falls bei euch die Regelungen vom Tarifvertrag gelten, bitte beachten, dass der TV nur für Mitglieder einen Rechtsanspruch auslöst.
Erstellt am 11.12.2007 um 12:36 Uhr von bylmer80
haben nur haustarifvertag.also kann ich die kollegen nur raten zur anwalt zu gehen wenn sie mit der GL über die umsonst geleistete std nicht einig werden.
Erstellt am 11.12.2007 um 15:05 Uhr von Konrad
Also was heißt „fast grob fahrlässig“? Waren die Kollegen alle betrunken ?
Besteht eine betriebliche Haftpflichtversicherung die für den Schaden aufkommen könnte oder müsste ? Wer trägt das Betriebsrisiko, zunächst mal die GL !
Haben für diesen groben Fehler alle Kollegen die selbe Verantwortung, oder gibt es Vorgesetzte?
In Deutschland gilt immer noch die individuelle und nicht die kollektive Haftung.
Ich denke dass, GL nicht berechtigt ist das so zu bemessen und „Strafdienst“ anzuordnen.