Grob fahrlässig Schaden verursacht - jetzt unentgeltlich arbeiten ?
bei uns in der firma haben ein par kollegen fast grob fahrlässig ein schaden von circa 30000 euro verursacht.die haben es sogar zugeben das sie überhaupt nicht drauf geachtet haben was hinten an der maschine raus kam. die bekommen jetzt eine abmahnung. sehe ich ein. jetzt möchte der GL das die kollegen an wenigstens 20 samstagen unentgeldlich arbeiten um diesen schaden einigermaßen wieder gut zumachen. Frage, darf der GL das verlangen können die das auch verlangen,wie geht man da am besten vor als BR
Community-Antworten (3)
11.12.2007 um 13:28 Uhr
Erst mal abchecken, ob für euch ein Tarifvertrag gültig ist, und dann reinschauen was da steht. Beim TV Metall gibt es beispielsweise eine Haftungsbeschränkung. Maximal 8 Stunden geleistete Arbeit muss nicht vergütet werden. Anders siehts aus, wenn kein TV das regelt. Dann gilt BGB. Und da ist der Arbeitnehmer bei grober Fahrlässigkeit voll für den Schaden haftbar. In dem Fall besser zum Anwalt laufen und sich beraten lassen.
Noch ein kleiner Hinweis. Falls bei euch die Regelungen vom Tarifvertrag gelten, bitte beachten, dass der TV nur für Mitglieder einen Rechtsanspruch auslöst.
11.12.2007 um 13:36 Uhr
haben nur haustarifvertag.also kann ich die kollegen nur raten zur anwalt zu gehen wenn sie mit der GL über die umsonst geleistete std nicht einig werden.
11.12.2007 um 16:05 Uhr
Also was heißt „fast grob fahrlässig“? Waren die Kollegen alle betrunken ? Besteht eine betriebliche Haftpflichtversicherung die für den Schaden aufkommen könnte oder müsste ? Wer trägt das Betriebsrisiko, zunächst mal die GL ! Haben für diesen groben Fehler alle Kollegen die selbe Verantwortung, oder gibt es Vorgesetzte?
In Deutschland gilt immer noch die individuelle und nicht die kollektive Haftung. Ich denke dass, GL nicht berechtigt ist das so zu bemessen und „Strafdienst“ anzuordnen.
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