Erstellt am 22.12.2006 um 12:07 Uhr von Lotte
sunflower,
also der BR haftet gar nicht.
Der AG muss dafür sorgen dass die BV eingehalten wird und der BR sollte ihn mal daran erinnern.
M.E. ist letztendlich jeder MA selbst in der Verantwortung wenn er alkoholisiert Auto fährt.
Erstellt am 22.12.2006 um 13:18 Uhr von betriebsratten
Immer wenn ich den Begriff grundsätzlich höre oder lese......
grrrrr.....
Das bedeutet vom Grundsatz her ja, aber jeder darf machen was er will, und wie man es hier liesst macht ers auch.
Erstellt am 22.12.2006 um 15:25 Uhr von Pfarrer
@sunflower
Eine BV wird zwischen AG und BR geschlossen, - dann müssen auch beide dafür sorgen dass sie mit den ihnen zu Verfügung stehenden Mitteln zum Tragen kommt. Als BR seid ihr nicht haftbar wenn ein MA die Vereinbarung unterläuft und Verunfallt. Ich habe allerdings den Eindruck eure GF verarscht Euch indem sie Glühwein nicht zu den Alkoholikas zählt,....und ausstempeln, rausgehen und dann den Alkohol im Blut mit reinbringen,...was soll ich denn davon halten,...besoffen ist besoffen, ob beim Saufen ausgestempelt oder nicht.
Erstellt am 22.12.2006 um 19:01 Uhr von Heini
Ich hasse Autofahrer die alkoholisiert Autofahren und würde jeden sofort der Polizei melden.
An der nächste Ecke könnten Eure Kinder an der Haltestelle stehen in der der besoffene Autofahrer vielleicht in seinem Sauserausch reinrasen könnte.
Erstellt am 23.12.2006 um 08:23 Uhr von Kölner
Ich überlege, ob eine solche BV überhaupt hätte abgeschlossen werden sollen...