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Alkoholmissbrauch in der Firma - Sorgfaltspflicht?

S
sunflower
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Wir haben in unserer Firma eine Betriebsvereinbarung mit der Geschäftsleitung zum Alkoholverbot getroffen. Grundsätzlich ist der Genuß von Alkohol während der Arbeitszeit nicht erlaubt. Es gab und gibt immer wieder Beschwerden von Mitarbeitern über einige der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat bekannte Kollegen, die am Arbeitsplatz alkoholisiert sind. Die Geschäftsleitung unterläuft die getroffene Betriebsvereinbarung in dem sie willkürlich Abteilungen z.B. den Genuß von Glühwein nicht nur erlaubt sondern selber dazu anregt. Desweiteren dürfen Mitarbeiter im Haus Alkohol konsumieren wenn sie "ausstempeln", also gewissermaßen in der Freizeit eine Weihnachtfeier in der Abteilung veranstalten oder nach Feierabend Tischtennis in einem dafür bereitgestellten Raum spielen. Nun meine Frage als Betriebsrat inwieweit unterliegt die Geschäftsleitung einer Sorgfaltspflicht - d.h. wer haftet wenn ein alkoholisierter Mitarbeiter auf dem Firmengelände einen Unfall z.B. mit dem Gabelstapler oder seinem Wagen verursacht. Oder wenn ein alkoholisierter Mitarbeiter einen Unfall auf dem Nachhauseweg verursacht.Inwieweit haftet der Betriebsrat?

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Community-Antworten (5)

L
Lotte

22.12.2006 um 13:07 Uhr

sunflower, also der BR haftet gar nicht. Der AG muss dafür sorgen dass die BV eingehalten wird und der BR sollte ihn mal daran erinnern. M.E. ist letztendlich jeder MA selbst in der Verantwortung wenn er alkoholisiert Auto fährt.

B
betriebsratten

22.12.2006 um 14:18 Uhr

Immer wenn ich den Begriff grundsätzlich höre oder lese...... grrrrr.....

Das bedeutet vom Grundsatz her ja, aber jeder darf machen was er will, und wie man es hier liesst macht ers auch.

P
Pfarrer

22.12.2006 um 16:25 Uhr

@sunflower

Eine BV wird zwischen AG und BR geschlossen, - dann müssen auch beide dafür sorgen dass sie mit den ihnen zu Verfügung stehenden Mitteln zum Tragen kommt. Als BR seid ihr nicht haftbar wenn ein MA die Vereinbarung unterläuft und Verunfallt. Ich habe allerdings den Eindruck eure GF verarscht Euch indem sie Glühwein nicht zu den Alkoholikas zählt,....und ausstempeln, rausgehen und dann den Alkohol im Blut mit reinbringen,...was soll ich denn davon halten,...besoffen ist besoffen, ob beim Saufen ausgestempelt oder nicht.

H
Heini

22.12.2006 um 20:01 Uhr

Ich hasse Autofahrer die alkoholisiert Autofahren und würde jeden sofort der Polizei melden. An der nächste Ecke könnten Eure Kinder an der Haltestelle stehen in der der besoffene Autofahrer vielleicht in seinem Sauserausch reinrasen könnte.

K
Kölner

23.12.2006 um 09:23 Uhr

Ich überlege, ob eine solche BV überhaupt hätte abgeschlossen werden sollen...

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